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   OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09   

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https://dejure.org/2009,9516
OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09 (https://dejure.org/2009,9516)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.02.2009 - 8 WF 27/09 (https://dejure.org/2009,9516)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 8 WF 27/09 (https://dejure.org/2009,9516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Beschränkung des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts ohne dessen Einverständnis; Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    ZPO § 121; ; RVG § 45; ; RVG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121; RVG § 45; RVG § 48
    Rechtsfolgen der Beschränkung des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts ohne dessen Einverständnis; Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1517
  • FamRZ 2009, 1613
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 1 WF 157/06

    Prozesskostenhilfe: Keine Beschränkung des Gebührenerstattungsanpruchs des neuen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
    b) Zerstört eine Partei das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Rechtsanwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten und verursacht dadurch die Entpflichtung des zunächst beigeordneten Rechtsanwalts, so ist ihr Antrag auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen (z. B. BGH, NJW-RR 1992, 189; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1551; Zöller/Philippi, a. a. O., § 121 Rdnr. 35).

    Eine Handhabe, den Gebührenanfall zu beschränken aus Gründen, die das RVG nicht nennt, besteht nicht (allgemeine Ansicht, z. B. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1551; OLG Köln, FamRZ 2004, 123 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rdnr. 27; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rdnr. 25; MünchKomm ZPO, 3. Aufl., § 121 Rdnr. 24; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rdnr. 35).

    Die erworbene Rechtsposition darf dem Beschwerdeführer wegen des Verbots einer reformatio in peius nicht genommen werden (ebenso OLG Hamm, FamRZ 2006, 1551 Rdnr. 10) und wäre im übrigen selbst auf eine Beschwerde der Landeskasse nicht aufzuheben, weil eine sofortige Beschwerde der Landeskasse nur stattfindet, wenn weder Monatsraten noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge festgesetzt worden sind und nur darauf gestützt werden kann, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat (§ 127 Abs. 3 S.1 ZPO); die Beiordnung eines Rechtsanwalts oder die Modifikation derselben können bei dieser eingeschränkten Beschwerdeberechtigung nicht durch die Landeskasse zur Überprüfung gestellt werden.

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2006 - 16 WF 123/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Prüfung entstandener Mehrkosten vor

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
    Umstritten ist allerdings, welche Rechtswirkung sich aus einer Beiordnung, verbunden mit einer vergütungsrechtlichen Beschränkung ohne anwaltliches Einverständnis ergibt: Während die überwiegende Ansicht dahin geht, es entfalle lediglich die unzulässige Beschränkung, die Beiordnung bleibe also unbeschränkt bestehen (so die vorstehend Zitierten), ist nach anderer Auffassung die Beiordnung insgesamt unwirksam (OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 645 Rdnr. 12).
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03

    Beiordnung eines anderen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
    Eine Handhabe, den Gebührenanfall zu beschränken aus Gründen, die das RVG nicht nennt, besteht nicht (allgemeine Ansicht, z. B. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1551; OLG Köln, FamRZ 2004, 123 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rdnr. 27; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rdnr. 25; MünchKomm ZPO, 3. Aufl., § 121 Rdnr. 24; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rdnr. 35).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
    Ein solches - stillschweigendes - Einverständnis von Rechtsanwalt Dr. B mit einer gebührenrechtlichen Beschränkung der Beiordnung (vgl. dazu für den Fall der Beiordnung eines nicht am Gerichtssitz niedergelassenen Rechtsanwalts BGH, FamRZ 2007, 37 f.) kann hier schon deshalb nicht angenommen werden, weil Rechtsanwalt Dr. B mit dem Hinweis, es bestehe kein Vertrauensverhältnis mehr zwischen dem Antragsteller und Rechtsanwalt A, ersichtlich einen triftigen Grund für den Anwaltswechsel und damit die Voraussetzungen für die eigene uneingeschränkte Beiordnung hat andeuten wollen.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.1996 - 16 WF 33/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
    Eine Handhabe, den Gebührenanfall zu beschränken aus Gründen, die das RVG nicht nennt, besteht nicht (allgemeine Ansicht, z. B. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1551; OLG Köln, FamRZ 2004, 123 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rdnr. 27; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rdnr. 25; MünchKomm ZPO, 3. Aufl., § 121 Rdnr. 24; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rdnr. 35).
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09
    b) Zerstört eine Partei das Vertrauensverhältnis zu dem beigeordneten Rechtsanwalt durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten und verursacht dadurch die Entpflichtung des zunächst beigeordneten Rechtsanwalts, so ist ihr Antrag auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen (z. B. BGH, NJW-RR 1992, 189; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1551; Zöller/Philippi, a. a. O., § 121 Rdnr. 35).
  • OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anfechtungsrecht eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen

    Die von der Beschwerdeführerin angeführte Entscheidung des OLG Schleswig (FamRZ 2009, 1613) betrifft den anders gelagerten Fall, dass der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts durch das Gericht wegen zuvor erfolgter Beiordnung eines anderen Anwalts beschränkt wird.
  • LG Zwickau, 04.05.2009 - 2 Qs 82/09

    Pflichtverteidigergebühren; Beschränkung; Bestellung; Zulässigkeit

    Erfolgt die Beiordnung eines Rechtsanwalts mit der Einschränkung, dass er sich die an den vorangehend beigeordneten Rechtsanwalt gezahlte Vergütung anrechnen lassen muss und hat sich der Rechtsanwalt mit dieser Einschränkung nicht einverstanden erklärt, so ist die Beschränkung auf die Beschwerde des Rechtsanwalts aufzuheben (vgl. OLG Schleswig 8 WF 27/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 6 AS 890/11
    Der neue Rechtsanwalt kann dann beigeordnet werden, wenn er sich zuvor mit einer Anrechnung der an den zunächst beigeordneten Rechtsanwalt gezahlten Vergütung einverstanden erklärt und auf diese Weise Mehrkosten durch seine Beiordnung verhindert werden (Reichling in Beck"scher Online-Kommentar ZPO, Stand Oktober 2011, § 121 ZPO Rnr 7 f mwN; Beschlüsse des OLG Köln vom 29. Juli 2010, 4 WF 130/10; OLG Hamm vom 4. November 2009, II-1 WF 267/09, 1 WF 267/09; Schleswig-Holsteinisches OLG vom 18., Februar 2009, 8 WF 27/09; Sächsisches LSG vom 31. Januar 2000, L 3 AL 158/97, jeweils mwN).
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