Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.03.2004 - 8 WF 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12067
OLG Schleswig, 04.03.2004 - 8 WF 42/04 (https://dejure.org/2004,12067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.03.2004 - 8 WF 42/04 (https://dejure.org/2004,12067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. März 2004 - 8 WF 42/04 (https://dejure.org/2004,12067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts bei Ehesachen; Schematische Festsetzung des Streitwertes auf den Mindestwert in Fällen der ratenfreien Prozesskostenhilfebewilligung; Abzugsfähigkeit des Kindesunterhalts, Abträgen auf Verbindlichkeiten und Kosten für die Prüfung einer ...

  • Judicialis

    GKG § 25; ; GKG § 12 II; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 25; GKG § 12 Abs. 2; ZPO § 115
    Regeln zur Bemessung des Streitwert einer Ehesache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 08.04.2003 - 13 WF 59/03

    Streitwert in Ehesachen bei Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Raten

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.03.2004 - 8 WF 42/04
    Kommt danach ratenfreie Prozesskostenhilfebewilligung in Betracht, so übersteigt der Streitwert den gesetzlichen Mindeststreitwert von 2.000 EUR (§ 12 II 4 GKG) nicht (Abweichung SchlHOLG, Beschluss vom 8. April 2003 - 13 WF 59/03-, SchlHA 2003 S. 284).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Nach anderer Ansicht übersteigt der Streitwert der Ehesache, wenn beiden Ehegatten ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, den gesetzlichen Mindeststreitwert von 2.000 (bzw. früher 4.000 DM) nicht (OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, E z-FamR aktuell 2003, 270; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, EzFamR aktuell 2000, 205; OLG Hamm, 11. Familiensenat, FamRZ 2004, 1297 sowie FamRZ 2004, 1664; OLG Schleswig, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 306; OLG Stuttgart, 13. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2001, 12; OLG Stuttgart, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2000, 1518; Anders/ Gehle/Kuntze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Ehesachen", Rz. 2, 7; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rz. 1169 ff.; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3, Rz. 16 "Ehesachen"; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 3, Rz. 25 "Ehesachen"; Schneider, MDR 1985, 353, 354; Schneider, Anm. zu OLG Hamm, KoRsp GKG, § 12, Nr. 85).
  • OLG Schleswig, 24.02.2005 - 8 WF 33/05

    Streitwert in Ehesache bei ratenfreier Prozesskostenhilfe

    Der erkennende Senat hat im Beschluss vom 4. März 2004 (SchlHA 2004, 191) ausgeführt, dass der Streitwert in einer Ehesache, in der beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung gewährt worden ist, jedenfalls dann auf den Mindestwert von 2000 EUR festzusetzen ist, wenn fest steht, dass die Parteien alle verfügbaren finanziellen Mittel für eine kärgliche Lebensführung einsetzen und sich mit einem Lebenszuschnitt bescheiden müssen, der weitere Einschränkungen ohne Existenzgefährdung nicht gestattet.
  • OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Nach anderer Ansicht übersteigt der Streitwert der Ehesache, wenn beiden Ehegatten ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, den gesetzlichen Mindeststreitwert von 2.000 (bzw. früher 4.000 DM) nicht (OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, EzFamR aktuell 2003, 270; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, EzFamR aktuell 2000, 205; OLG Hamm, 11. Familiensenat, FamRZ 2004, 1297 sowie FamRZ 2004, 1664; OLG Schleswig, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 306; OLG Stuttgart, 13. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2001, 12; OLG Stuttgart, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2000, 1518; Anders/ Gehle/Kuntze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Ehesachen", Rz. 2, 7; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rz. 1169 ff.; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3, Rz. 16 "Ehesachen"; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 3, Rz. 25 "Ehesachen"; Schneider, MDR 1985, 353, 354; Schneider, Anm. zu OLG Hamm, KoRsp GKG, § 12, Nr. 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht