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   OLG Stuttgart, 05.06.1985 - 8 WF 70/84   

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OLG Stuttgart, 05.06.1985 - 8 WF 70/84 (https://dejure.org/1985,4806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.1985 - 8 WF 70/84 (https://dejure.org/1985,4806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 8 WF 70/84 (https://dejure.org/1985,4806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 852
  • VersR 1986, 198
  • Rpfleger 1986, 29
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2005 - 3 Ta 201/05

    Erstattung von Reisekosten; Verhältnis zwischen Prozesskostenhilfe und

    Das weitere Verfahren richtete sich deshalb nach jedenfalls überwiegender Ansicht vor dem 01. Juli 2004 nach § 128 BRAGO und nunmehr seit 01. Juli 2004 nach §§ 55, 56 RVG in entsprechender Anwendung dieser Normen (vgl. z.B. KG Berlin, Beschluss vom 14. Juli 1992 - 1 WF 1476/92 - JurBüro 1992, 805 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Januar 1988 - 14 W 878/87 - JurBüro 1988, 1721; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 1985 - 8 WF 70/84 - JurBüro 1986, 132).
  • OLG Köln, 15.06.1987 - 17 W 294/87
    In erweiternder Auslegung des § 122 Abs. 1 ZPO kann das Gericht nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Wirkungen der Prozeßkostenhilfe dahin ausdehnen, daß der armen Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, auch die Kosten notwendiger prozeßbezogener Reisen aus der Staatskasse erstattet werden (BGHZ 64, 139 zu § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO a.F.; OLG Hamm JurBüro 1982, 1406; OLG München Rpfleger 1985, 165; OLG Stuttgart MDR 1985, 852; Schneider in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 122 Anm. 39; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 122 Anm. 1).

    Dagegen findet nach Auffassung des Senats Erinnerung in entsprechender Anwendung von § 128 Abs. 3 BRAGO statt, da das Verfahren des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle hier ähnlich wie in dem Verfahren nach §§ 126, 128 BRAGO auf die Prüfung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten beschränkt ist (vgl. auch die im Ergebnis hiermit übereinstimmende Entscheidung des OLG Stuttgart MDR 1985, 852).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99

    Erstattung von Reisekosten - Beschwerde - Prozeßkostenhilfe

    Da die Entscheidung hierüber kein Justizverwaltungsakt, sondern ein Akt der Rechtsprechung ist, war hiergegen die einfache Beschwerde des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO eröffnet (BGHZ 64, 139 entgegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1986, 29).
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