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OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändung von Grundpfandrechten; Antrag auf Löschung eines Grundpfandrechts bei Begleichung der Kostenschuld eines Eigentümers; Rechtfertigung der Löschung eines Grundpfandrechtes durch einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss
- Judicialis
GBO § 29; ; GBO § 78; ; ... GBO § 80; ; ZPO § 829; ; ZPO § 835; ; ZPO § 857 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 23 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 23 Abs. 2 1. Halbs.; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 02.05.2001 - 5 T 290/00
- OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98
Gebühr für die Löschung einer Grundschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
Das Gegenteil hat das BayObLG in dieser Entscheidung - jedenfalls für den Ersteller als Kostenschuldner - angenommen (ebenso für den Löschungsantrag des Gläubigers der Globalgrundschuld, BayObLG, Rpfleger 99, 100). - OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96
Gebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
Ob eine verfassungskonforme Auslegung der Wertberechnungsvorschriften zu einer Privilegierung des (letzten) Erwerbers eines Wohnungseigentumsrechts geboten ist, wie u. a. OLG Köln (Rpfleger 97, 406) angenommen hat, kann offen bleiben. - BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93
Löschung einer Globalschuld auf letzter Einheit
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidung BayObLGE 93, 286 = Rpfleger 94, 84 (mit ablehnender Anmerkung Hintzen).
- OLG Brandenburg, 05.06.2007 - 5 Wx 10/06
Grundbuchgebühr: Geschäftswert für die Löschung einer nur noch auf einem …
Beantragt der Besteller einer Globalgrundschuld die Löschung, nachdem zuvor die übrigen Miteigentumsanteile aus der Mithaft entlassen wurden, hat er deshalb nach einheitlicher Rechtsprechung gemäß § 68 Satz 1 1. HS, § 62 Abs. 1, § 23 Abs. 2 1. HS KostO die halbe Gebühr berechnet nach dem Nennbetrag der Grundschuld zu entrichten (vgl. BayObLG RPfleger 1999, 100; OLG Brandenburg OLGR 2002, 9; OLG Dresden RPfleger 2003, 273; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2004, 90; OLG Hamm RPfleger 1995, 272).