Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04   

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BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 (https://dejure.org/2005,2507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss sowie unzureichender Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage - Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts über die Rückforderung von rechtswidrig erbrachten Leistungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Aussetzungsbeschlusses und Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht; Vorabentscheidung im Zusammenhang mit der Verfassungsgemäßheit des Fehlens eines Ermessens der Arbeitsverwaltung in Bezug auf die Rücknahme oder Aufhebung ...

  • Judicialis

    SGB III § 122 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB III § ... 330 Abs. 2; ; SGB III § 330 Abs. 3; ; SGB III § 330 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a Satz 1; ; SGB X § 45; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 1 Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 76 Abs. 2; ; SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte im Leistungsrecht der Arbeitsförderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 172
  • NJW 2005, 2844 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 801
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    a) Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss daher nur, wenn die Ausführungen erkennen lassen, dass das Gericht die hiernach gebotene Prüfung vorgenommen hat (vgl. BVerfGE 105, 48 ).

    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    a) Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).

    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren (vgl. BVerfGE 63, 131 ), gebietet es dabei, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft.
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Das Sozialgericht hätte insbesondere auch deshalb § 76 Abs. 2 SGB IV in seine Erörterung einbeziehen müssen, weil das Bundessozialgericht für Härtefälle im Arbeitsförderungsrecht ausdrücklich den Erlass als Lösungsweg aufgezeigt hat (so vor allem BSG ">117%20AFG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 117 AFG Nr. 13, S. 94; ebenso ">152%20AFG%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 152 AFG Nr. 8, S. 25; Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R, SGb 1998, S. 471 f. - Kurzwiedergabe).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).
  • BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64

    Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998, 2 BvL 2/97, juris, Rdnr.26; Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).

    Ist dies ein Klageverfahren, das durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 Abs. 1 SGG entschieden wird, ist der Beschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu fassen, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG kommt insoweit nicht zur Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Denn wegen der Abhängigkeit der Vorlage von der im ausgesetzten Verfahren zu treffenden Hauptsache-Entscheidung kommt § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter nicht mitwirken, nicht zur Anwendung (vgl. BVerfGE 34, 52 ; BVerfGK 5, 172 zu § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2010 - 2 BvL 21/08 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 u. a. -, NVwZ 2005, 801.
  • BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 32.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Aussetzung des Verfahrens;

    Das Gericht hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (wie BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG).

    Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von

    Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Vorlagebeschluss, EuGH,

    II 6 Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 1 BvL 6/03 und 8/04 NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).
  • LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 304/07
    Schließlich bestünden noch andere Möglichkeiten, um eventuelle Unbilligkeiten auszugleichen, beispielsweise ein Erlass, Teilerlass oder eine Stundung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04).
  • SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06

    Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen

    Die Kammer - die diese Entscheidung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern zu treffen hatte (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG; vgl. Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 15.4.2005, 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04, m.w.N.) - ist davon überzeugt, dass die Regelung des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III, angefügt durch Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1007, 1017, ausgegeben zu Bonn am 25.7.2006), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.6.2006, verfassungswidrig ist, nämlich Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt.
  • LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unbeachtlichkeit der gegenüber einem

    Soweit gegen die zwingende Regelung verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden (zB Vorlagebeschlüsse des SG Aurich vom 19.5.2004 - S 5 AL 114/02 und 25.6.2003 - S 5 AL 101/99; Nichtannahme mangels Zulässigkeit der Vorlage: BVerfG, 15.4.2005 - 1 BvL 6/03 und 1 BvL 8/04), weil ein Ermessen selbst in atypischen Fällen nicht eingeräumt ist, kommt dem vorliegend keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - L 9 AL 131/18
    Einem Anspruch auf einen Erlass steht bereits entgegen, dass § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV) den Erlass der Forderung in das Ermessen des Versicherungsträgers stellt (so insbesondere BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03 u.a. - juris Rn. 10; s.a. BSG, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - juris Rn. 19; von Boetticher, in: jurisPK-SGB IV, 3.Aufl., § 76 Rn. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11/12 AL 118/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2010 - L 13 AS 340/09
  • SG Gelsenkirchen, 03.12.2020 - S 20 AL 51/20
  • BSG, 21.12.2010 - B 4 AS 119/10 B
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5009
BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04 (https://dejure.org/2008,5009)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04 (https://dejure.org/2008,5009)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 2 BvL 7/04, 2 BvL 8/04, 2 BvL 9/04 (https://dejure.org/2008,5009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 140; GG Art. 3, 138
    Beurkundungsgebühren in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Kostenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare nach § 140 Kostenordnung (KostO) mit dem Grundgesetz (GG); Beruhen der Kostenerhebung im gesamten Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf einem Wertgebührensystem; Erörterung des Gebührenzwecks ...

  • Judicialis

    KostO § 140; ; BNotO § 3; ; BNotO § 114; ; BNotO § 115; ; BNotO § 116; ; BVerfGG § 80 Abs. 2; ; GG Art. 138

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung durch baden-württembergische Amtsnotare

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Kostenerhebung der baden-württembergischen Amtsnotare sei mit den Grundsätzen der Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) entwickelt habe, nicht zu vereinbaren.

    Die Unzulässigkeit ergebe sich unter anderem daraus, dass das Amtsgericht sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) stütze, eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337) aber unterlasse.

    Das Amtsgericht erörtert die verfassungsrechtliche Problematik ausschließlich aus dem Blickwinkel des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) zu den Rückmeldegebühren nach dem baden-württembergischen Universitätsgesetz, ohne auf die im vorliegenden Fall einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebührensystemen im Justizkostenbereich einzugehen.

    Die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) behandelten Rückmeldegebühren unterscheiden sich wesentlich von den hier betroffenen Wertgebühren.

    Auch wurden mit diesen Gebühren erkennbar keine sozialen Ausgleichszwecke verfolgt (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

    Wertgebührensysteme setzen daher komplexe Kalkulationen, Bewertungen, Einschätzungen und Prognosen voraus, bei denen die verfassungsgerichtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Gebührenbemessung nicht überspannt werden darf (vgl. BVerfGE 108, 1 ).

    Anders als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Vorlagebeschluss vom 29. Juli 1998 (ESVGH 49, S. 29), der zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) führte, setzt sich das Amtsgericht nicht mit der Zusammensetzung dieses Aufwands und seiner Aussagekraft im vorliegenden Sachzusammenhang auseinander.

    Schließlich setzt sich das Amtsgericht auch nicht damit auseinander, dass die Wertgebühren im Justizkostenbereich - anders als die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 behandelten Rückmeldegebühren - neben der Kostendeckung dem sozialen Ausgleich dienen (vgl. BVerfGE 80, 103 einerseits und BVerfGE 108, 1 andererseits).

    Der bloße Hinweis des Amtsgerichts darauf, dass ein sozialer Ausgleich nur unterhalb einer kostenorientierten Obergrenze des Gebührensatzes zulässig sei (BVerfGE 108, 1 ), lässt eine hinreichende Auseinandersetzung mit der aufgeworfenen Problematik im Kontext von Wertgebühren vermissen.

  • BVerfG, 06.07.2004 - 2 BvR 206/04

    Zur Kostenbemessung in Grundbuchsachen - keine Grundrechtsverletzung durch

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Das Bundesministerium der Justiz verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 (BVerfGK 3, 310) zu den Gebühren in Grundbuchsachen, der die verfassungsrechtlichen Bedenken des Amtsgerichts entkräfte.

    Dem Amtsgericht ist zwar zuzugestehen, dass zum Zeitpunkt seiner Vorlage der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 betreffend die Erhebung von Grundbuchgebühren (BVerfGK 3, 310; vgl. bestätigend BVerfGE 115, 381 ) noch nicht veröffentlicht war.

    Sie dienen nach Systematik und Entstehungsgeschichte einer Vielzahl von Zielen (vgl. BVerfGK 3, 310 ).

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

    Zum einen problematisiert das Amtsgericht in diesem Zusammenhang nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Gleichheitsverstoß grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, dass unterschiedliche Hoheitsträger innerhalb ihrer jeweiligen Rechtsetzungskompetenz unterschiedliche Sachregelungen treffen (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 42, 20 ; 52, 42 ; 93, 319 ; vgl. auch BVerfGK 3, 310 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 -, NJW 2005, S. 737 ).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Unzulässigkeit ergebe sich unter anderem daraus, dass das Amtsgericht sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) stütze, eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337) aber unterlasse.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits zuvor in mehreren Senatsentscheidungen festgestellt, dass die im Justizkostenbereich bestehenden Wertgebührensysteme im Grundsatz nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337) .

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

    Schließlich setzt sich das Amtsgericht auch nicht damit auseinander, dass die Wertgebühren im Justizkostenbereich - anders als die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 behandelten Rückmeldegebühren - neben der Kostendeckung dem sozialen Ausgleich dienen (vgl. BVerfGE 80, 103 einerseits und BVerfGE 108, 1 andererseits).

  • BVerfG - 2 BvL 8/04
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Erinnerungsführer der Ausgangsverfahren haben zwischen 2000 und 2003 vor einem badischen Amtsnotar Grundstückskaufverträge beurkunden lassen, und zwar zu Kaufpreisen von 600.000 DM (2 BvL 7/04), 613.550 EUR (2 BvL 8/04) und 435.000 EUR (2 BvL 9/04).

    In den Verfahren 2 BvL 7/04 und 2 BvL 8/04 wurden außerdem Grundschuldbestellungserklärungen beglaubigt.

    Die nach §§ 36, 45, 136, 146, 150 KostO in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen betrugen einschließlich Umsatzsteuer 4.070,44 DM (2 BvL 7/04), 2.619,51 EUR (2 BvL 8/04) und 1.774,45 EUR (2 BvL 9/04).

    Den in den vorliegenden Fällen erhobenen Kosten stehe in Wahrheit nur ein "tatsächlicher Aufwand", berechnet nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg (GABl vom 18. Oktober 1995, S. 567), von 138,- EUR (2 BvL 7/04), 294, 50 EUR (2 BvL 8/04) und 101,- EUR (2 BvL 9/04) gegenüber.

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Das vorlegende Gericht muss zum einen ausführen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zu prüfenden Norm abhängt (BVerfGE 65, 265 ; 89, 329 ).

    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken dabei erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein, doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (BVerfGE 80, 96 ; 89, 329 ).

    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ).

  • BVerfG - 2 BvL 9/04
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Erinnerungsführer der Ausgangsverfahren haben zwischen 2000 und 2003 vor einem badischen Amtsnotar Grundstückskaufverträge beurkunden lassen, und zwar zu Kaufpreisen von 600.000 DM (2 BvL 7/04), 613.550 EUR (2 BvL 8/04) und 435.000 EUR (2 BvL 9/04).

    Die nach §§ 36, 45, 136, 146, 150 KostO in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen betrugen einschließlich Umsatzsteuer 4.070,44 DM (2 BvL 7/04), 2.619,51 EUR (2 BvL 8/04) und 1.774,45 EUR (2 BvL 9/04).

    Den in den vorliegenden Fällen erhobenen Kosten stehe in Wahrheit nur ein "tatsächlicher Aufwand", berechnet nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg (GABl vom 18. Oktober 1995, S. 567), von 138,- EUR (2 BvL 7/04), 294, 50 EUR (2 BvL 8/04) und 101,- EUR (2 BvL 9/04) gegenüber.

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Dem Amtsgericht ist zwar zuzugestehen, dass zum Zeitpunkt seiner Vorlage der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 betreffend die Erhebung von Grundbuchgebühren (BVerfGK 3, 310; vgl. bestätigend BVerfGE 115, 381 ) noch nicht veröffentlicht war.

    Dieser Ausgleich wiederum findet seinen Rückhalt im Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG sowie im durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Justizgewährungsanspruch (vgl. BVerfGE 80, 103 ; dem folgend BVerfGK 3, 310 ; BVerfGE 115, 381 ).

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken dabei erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein, doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (BVerfGE 80, 96 ; 89, 329 ).

    Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Das Bundesverfassungsgericht legt in ständiger Rechtsprechung einen strengen Maßstab an die Begründungspflicht nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG an, der auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts dienen soll (BVerfGE 65, 265 ).

    Das vorlegende Gericht muss zum einen ausführen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zu prüfenden Norm abhängt (BVerfGE 65, 265 ; 89, 329 ).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
    Die Unzulässigkeit ergebe sich unter anderem daraus, dass das Amtsgericht sich lediglich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2003 (BVerfGE 108, 1) stütze, eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Wertgebühren im Bereich der Justizkosten (BVerfGE 80, 103; 85, 337) aber unterlasse.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte aber bereits zuvor in mehreren Senatsentscheidungen festgestellt, dass die im Justizkostenbereich bestehenden Wertgebührensysteme im Grundsatz nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerfGE 80, 103; 85, 337) .

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97

    Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 280/00

    Wertgebühren für Eintragungen im Grundbuch

  • BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05

    Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 216/05

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch

    Zur näheren Begründung schließt sich die Verfassungsbeschwerde an die Vorlagebeschlüsse des Amtsgerichts Breisach vom 30. Juni 2004 - UR II 8-10/04 (hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 7-9/04) an.
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Rechtsprechung
   BFH, 21.07.2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14197
BFH, 21.07.2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04 (https://dejure.org/2005,14197)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04 (https://dejure.org/2005,14197)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - IV B 7, 8/04, IV B 7/04, IV B 8/04 (https://dejure.org/2005,14197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vertretung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verfahren vor dem Bundesfinanzhof; Zulassung eines Steuerberaters für die Durchführung von Verfahren vor dem Bundesfinanzhof; Rechtliche Wirksamkeit der Kündigung eines Vollmachtvertrages in einem ...

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 62a Abs. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 155; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; ZPO § 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.06.1996 - XI B 73/96

    Bestimmtheitserfordernis betreffend den Einkommenssteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 21.07.2005 - IV B 7/04
    Die Niederlegung der Mandate durch die Vorstandsvorsitzende der X-AG mit Schreiben vom 21. Oktober 2004 hat keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens, denn Prozessbevollmächtigte ist die AG und nicht die bis dahin als Vorstandsvorsitzende agierende Rechtsanwältin Y. Weiter erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags in Anwaltsprozessen gemäß § 62a, § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 der Zivilprozessordnung erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten, der gemäß § 62a FGO postulationsfähig sein muss, rechtliche Wirksamkeit (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 1996 XI B 73/96, BFH/NV 1996, 816, m.w.N.).

    Daher ist auch die vorliegende Entscheidung der bisherigen Prozessbevollmächtigten zuzustellen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 816).

  • BFH, 03.06.2004 - IX B 71/04

    Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG; Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 21.07.2005 - IV B 7/04
    Die nach § 62a Abs. 2 FGO i.V.m. § 3 Nr. 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) Rechtsanwaltsgesellschaften, die durch Personen nach § 3 Nr. 1 StBerG tätig werden, eingeräumte Vertretungsbefugnis vor dem BFH steht einer solchen Gesellschaft allerdings nur dann zu, wenn die Gesellschaft nach deutschem Recht als solche zum Beruf zugelassen ist und die Zulassung im Zeitpunkt der Vornahme der betreffenden Prozesshandlung vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Juni 2004 IX B 71/04, BFH/NV 2004, 1290).
  • BFH, 15.11.2004 - VII B 103/04

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 21.07.2005 - IV B 7/04
    Der VII. Senat des BFH hat diese Entscheidung des FG mit Beschluss vom 15. November 2004 VII B 103/04 (BFH/NV 2005, 570) bestätigt.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5523
BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04 (https://dejure.org/2004,5523)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04 (https://dejure.org/2004,5523)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 1Z BR 7/04 und 1Z BR 8/04 (https://dejure.org/2004,5523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247 Abs. 2; ; BGB § 2247 Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 2358 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich Testierfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers ; Beachtung von staatsvertraglichen Regelungen bei niederländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Letztwillige Verfügung auf der Zettelrückseite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 243
  • FamRZ 2005, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Auch bei Einhaltung der Form des § 2247 BGB darf die Urkunde nach dem in ihr verlautbarten oder anderweitig feststellbaren Willen des Erblassers nicht als bloßer Entwurf gefertigt sein oder sonst nur eine vorbereitende oder ähnlich unverbindliche Bedeutung haben (BayObLGZ 2000, 274/276 = FamRZ 2000, 944/945).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    aa) Das Landgericht hat geprüft, ob die Erblasserin die von ihr erstellte Urkunde als rechtsverbindliche Verfügung angesehen oder zumindest das Bewusstsein gehabt hat, die Urkunde könne als Testament angesehen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 184; Palandt/Edenhofer BGB 63. Aufl. § 2247 Rn. 4).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Deshalb ist im Zweifelsfall im Wege der Auslegung (§ 133 BGB) unter Berücksichtigung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu ermitteln, ob ein ernstlicher Testierwille vorgelegen hat (BayObLG NJW-RR 1989, 1092).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Ergäben die Ermittlungen, dass die Erblasserin zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des für die Errichtung des Testaments zugunsten der Familie St. in Betracht kommenden Zeitraums nicht mehr testierfähig war, ginge dies in entsprechender Anwendung des § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB zu Lasten des Beteiligten zu 3, der sich auf die Gültigkeit seiner Erbeinsetzung aufgrund des undatierten Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 2002, 359/368 f. = NJW-RR 2003, 297/299 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt hätte insoweit zu weiteren Ermittlungen Anlass gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Denn für die Frage, ob eine bestimmte Person als Erbe eingesetzt ist, ergibt sich ein wesentliches Indiz daraus, ob sie nach dem Willen des Erblassers den Nachlass regeln, insbesondere auch für die Grabpflege sorgen soll (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 604/605).
  • BayObLG, 12.12.2000 - 1Z BR 136/00

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts beim Tod eines niederländischen Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04
    Insoweit ist auch die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 297/298).
  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • OLG München, 05.05.2020 - 31 Wx 246/19

    Feststellung des Testierwillens

    Dieser Wille folgt bei privatschriftlichen Testamenten nicht in jedem Fall aus der Erfüllung aller Formerfordernisse nach § 2247 (BayObLG FGPrax 2004, 243).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35355
BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/04 (https://dejure.org/2005,35355)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/04 (https://dejure.org/2005,35355)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/04 (https://dejure.org/2005,35355)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Diese Frage ist im Sozialrecht umstritten (vgl. SG Dortmund 14. Juli 2004 - S 33 AL 169/04 - 26. Juli 2004 - S 33 AL 127/04 - SG Aachen 22. September 2004 - S 11 AL 32/04 - AuR 2005, 157; 24. September 2004 - S 8 AL 81/04 - SG Berlin 29. November 2004 - S 77 AL 3781/04 - SG Stuttgart 26. Januar 2005 - S 15 AL 6053/04 - SG Münster 23. Februar 2005 - S 5 AL 209/04 - SG Mannheim 3. März 2005 - S 5 AL 3437/04 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen 21. September 2004 - L 1 AL 51/04 - AuR 2005, 158; Winkler in Gagel SGB III Stand Mai 2005 § 37b Rn. 8, 12; Zieglmeier DB 2004, 1830, 1832; vgl. in diesem Zusammenhang die geplante Änderung des Gesetzeswortlauts BR-Drucks. 320/05; dazu Kreutz AuR 2005, 217) 'Außerdem ist in Fällen, in denen befristete Arbeitsverträge jeweils kurzfristig verlängert werden, problematisch, wann und unter welchen Umständen eine sozialrechtliche Meldepflicht des Versicherten besteht, weil dann ggf. das Unterlassen einer Meldung unverschuldet ist (vgl. hierzu SG Duisburg 29. Juni 2004 - S 12 AL 369/03 - Kreutz AuR 2005, 217) 'Das Sozialgericht Frankfurt/Oder hat schließlich (1. April 2004 - S 7 AL 42/04 - AuR 2005, 155; Aktenzeichen BVerfG - 1 BvL 6/04 -) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung verfassungsgemäß ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 51/04

    Keine Leistungskürzung bei unverschuldeter Unkenntnis des Leistungsbewerbers von

    Wenn der Senat die im Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 01.04.2004 (anhängig beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 6/04) aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken als durchaus erwägenswert ansieht, hat er sich mit diesem Komplex nicht weiter beschäftigt, weil durch die oben dargelegte ausweitende Auslegung der §§ 37 b, 140 SGB III die Vorschriften mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 49/05

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Das Sozialgericht Frankfurt/Oder hat schließlich (1. April 2004 - S 7 AL 42/04 - AuR 2005, 155; Aktenzeichen BVerfG - 1 BvL 6/04 -) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung verfassungsgemäß ist.
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Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 17.12.2004 - 08/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62786
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 17.12.2004 - 08/04 (https://dejure.org/2004,62786)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2004 - 08/04 (https://dejure.org/2004,62786)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 08/04 (https://dejure.org/2004,62786)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 34 KVwGG; § 130 BGB; § 4 Württ. Pfarrergesetz
    Anhörung, Aufnahme in den pfarramtlichen Vorbereitungsdienst, Ermessen, Klagefrist, Zugangsfiktion, materielle Beweislast

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 17.12.2004 - 8/04
    Die Zweifel der Beklagten am Vorliegen dieser Voraussetzung stützen sich hier auf konkrete Umstände und sind nicht "aus der Luft gegriffen" (vgl. zu diesem Kriterium die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Amtsärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines schon eingestellten Beamten, Beschl. v. 17.09.1997, Az 2 B 106/97, und Beschl. v. 26.09.1988, in: Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1).
  • EGMR, 22.12.2009 - 27996/06

    SEJDIC ET FINCI c. BOSNIE-HERZÉGOVINE

    Others argued that this risk should not be overestimated since the procedure has rarely been used and the Constitutional Court in a decision of 25 June 2004 started to interpret the notion [see decision U-8/04 on the vital interest veto against the Framework Law on Higher Education].
  • EGMR, 11.07.2013 - 45830/08

    BAKIRTZIDIS ET AUTRES c. GRÈCE

    Dimitrios FOTIADIS, né le 8/04/1933.
  • EGMR, 29.08.2023 - 43651/22

    KOVACEVIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA

    Others argued that this risk should not be overestimated since the procedure has rarely been used and the Constitutional Court in a decision of 25 June 2004 started to interpret the notion [see decision U-8/04 on the vital interest veto against the Framework Law on Higher Education].
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