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   BSG, 21.03.1974 - 8/7 RU 58/72   

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https://dejure.org/1974,10316
BSG, 21.03.1974 - 8/7 RU 58/72 (https://dejure.org/1974,10316)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1974 - 8/7 RU 58/72 (https://dejure.org/1974,10316)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1974 - 8/7 RU 58/72 (https://dejure.org/1974,10316)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 45/98 R

    Einordnung Legehennenbetriebes in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Dient die Bodenbewirtschaftung zumindest teilweise der Gewinnung von Viehfutter, ist die "Kleinviehhaltung geringen Umfangs" als Teil des landwirtschaftlichen Betriebes anzusehen, wenn zum Unterhalt der Hühner ca 1/5 des Futters aus eigener Erzeugung stammt (BSG Urteil vom 21. März 1974 - 8/7 RU 58/72 - RdL 1974, 332).

    Vielmehr ist die Hühnerhaltung dann gemäß § 777 Nr. 1 RVO als zur Haushaltung des Unternehmers gehörig Teil des landwirtschaftlichen Unternehmens und steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn mindestens 1/5 des Futterbedarfs aus den Erzeugnissen des landwirtschaftlichen Betriebes gedeckt werden (BSG Urteil vom 21. März 1974 - 8/7 RU 58/72 - RdL 1974, 332).

  • LSG Sachsen, 11.04.2002 - L 2 U 103/01

    Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Notwendigkeit

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  • LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als landwirtschaflichen

    Es ist nicht erforderlich, dass das Futter überwiegend in dem eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen erzeugt wird, vielmehr besteht ein Zusammenhang mit diesem Unternehmen auch dann, wenn ein für die natürliche Betrachtungsweise ins Gewicht fallender Teil des Futters unmittelbar dem Bodenertrag entstammt (BSG, Urteil vom 21.03.1974 Az: 8/7 RU 58/72 = RdL 1974, 332 - 333 = juris Nr KSRE000830003).
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RLw 2/81

    Betriebshilfe im Bereich des landwirtschaftlichen Unternehmens

    Ebensowenig läßt sich nach dem festgestellten Sachverhalt und der bis- " herigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 22, 39, 40; SozR Nr. 7 zu 5 776 RVG; Urteil vom 21- März 1974, 8/7 RU 58/72 - die beiden letzten Urteile betrafen eine Hühnerhaltung -) schließlich bestreiten, 5.
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RLw 3/90

    Anspruch auf Landabgaberente - Vollendung des 55. Lebensjahrs -

    Ein solches Unterscheidungsmerkmal wäre aber, da schwer feststellbar, wenig praktikabel, selbst wenn ein pauschalierter prozentualer Futtermittelanteil dafür herangezogen würde (vgl für die Unfallversicherung: BSG, Urteil vom 21. März 1974 - 8/7 RU 58/72: 20%).
  • SG Heilbronn, 05.10.2021 - S 2 U 3278/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - Landwirtschaftliches

    Als ausreichend wurde insoweit angesehen, dass 1/5 des Futters aus eigener Erzeugung stammt (BSG 21.03.1974, 8/7 RU 58/72, RdL 1974, 332; BSG 14.12.1999, B 2 U 45/98 R).
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