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   VG Berlin, 14.01.2013 - 80 Dn 22.08   

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https://dejure.org/2013,18170
VG Berlin, 14.01.2013 - 80 Dn 22.08 (https://dejure.org/2013,18170)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2013 - 80 Dn 22.08 (https://dejure.org/2013,18170)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 80 Dn 22.08 (https://dejure.org/2013,18170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Nr 6202 RVG-VV, Nr 6203 RVG-VV, Nr 6500 RVG-VV
    Erinnerung wegen der Höhe der erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren im Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2012 - 1 K 85.10

    Rechtsanwaltsgebühr für das gerichtliche Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG

    Auszug aus VG Berlin, 14.01.2013 - 80 Dn 22.08
    Der Antrag auf Fristsetzung nach § 62 BDG löst keine Verfahrensgebühr nach Nr. 6203 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG aus (gegen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2012 - OVG 1 K 85.10 -).

    Die Disziplinarkammer übersieht nicht, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sich dieser Auffassung nicht angeschlossen, sondern in einem Beschwerdeverfahren gegen einen entsprechenden Beschluss der Disziplinarkammer entschieden hat, dass für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG eine Verfahrensgebühr nach § 6203 VV RVG anfalle (Beschluss vom 6. Juli 2012 - OVG 1 K 85.10 -).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 3.89

    Auslagenerstattung in Disziplinarverfahren - Disziplinarrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 14.01.2013 - 80 Dn 22.08
    So hatte das Disziplinarrecht a.F. auch keine Kostenerstattung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im disziplinarrechtlichen Vorermittlungsverfahren vorgesehen (vgl. § 115 Abs. 9 BDO, dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Mai 1991 - 2 A 3.89 -, bei juris).
  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
    Auszug aus VG Berlin, 14.01.2013 - 80 Dn 22.08
    Zur Entscheidung ist im Rahmen seiner Annexzuständigkeit der im Hauptsacheverfahren zuständig gewesene Einzelrichter berufen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 1 N 01.1845 - bei juris).
  • VG Sigmaringen, 02.11.2017 - DL 10 K 4747/17

    Disziplinarverfahren; Verfahrensgebühr für einen Antrag auf Fristsetzung;

    (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2012 - OVG 1 K 85.10 -, juris; a. A. VG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013 - 80 Dn 22.08 -, juris).

    Dem Ansatz des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 14.01.2013 - 80 Dn 22.08 -, Rn. 8, juris) es sei allenfalls eine halbe Mittelgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Befristungsverfahren anzusetzen, wäre schon entgegenzuhalten, dass die Vergütung eines Verfahrensbevollmächtigen für die gleiche Tätigkeit dann wesentlich geringer wäre als die eines beigeordneten Rechtsanwalts, für den eine Festgebühr gilt.

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