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   VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12 OL   

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https://dejure.org/2013,18175
VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12 OL (https://dejure.org/2013,18175)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.04.2013 - 80 K 22.12 OL (https://dejure.org/2013,18175)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. April 2013 - 80 K 22.12 OL (https://dejure.org/2013,18175)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Diese Pflicht gehört zu den Kernpflichten des Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334, 348 ff.; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 -, BVerwGE 114, 37, zit. nach juris Rn. 44 ff., und Beschluss vom 17. Mai 2001, a.a.O. Rn. 18, 30 ff.; zur politischen Treuepflicht von Soldaten vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 -, juris Rn. 53 f.).

    Da zwischen dem sachlichen Gehalt der verfassungsrechtlich und dem der beamtenrechtlich normierten politischen Treuepflicht kein Unterschied besteht, gelten die mit Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG versehenen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts auch für die Auslegung und Anwendung von § 18 Abs. 2 LBG a.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001, a.a.O. Rn. 45, zu § 52 Abs. 2 BBG a.F.).

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten;

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urteil v. 11. Januar 2007 - BVerwG 1 D 16.05 - juris Rn. 59 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Dies genügt zwar für die Annahme eines außerdienstlich achtungs- und vertrauensunwürdigen Verhaltens und damit - bei schuldhaftem Verhalten - auch eines Dienstvergehens; der Schwergrad wäre jedoch deutlich niedriger anzusetzen als bei einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht, zumal auch ein strafbares Verhalten und damit ein Strafrahmen als Orientierung (vgl. zur Anknüpfung an den Strafrahmen bei außerdienstlichem Fehlverhalten BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10 -, juris Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26) nicht vorliegt.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Dies genügt zwar für die Annahme eines außerdienstlich achtungs- und vertrauensunwürdigen Verhaltens und damit - bei schuldhaftem Verhalten - auch eines Dienstvergehens; der Schwergrad wäre jedoch deutlich niedriger anzusetzen als bei einem Verstoß gegen die politische Treuepflicht, zumal auch ein strafbares Verhalten und damit ein Strafrahmen als Orientierung (vgl. zur Anknüpfung an den Strafrahmen bei außerdienstlichem Fehlverhalten BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10 -, juris Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26) nicht vorliegt.
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Ob deshalb allein die nicht näher substantiierte Behauptung des Beklagten, volltrunken gewesen zu sein in Verbindung mit dem als sicher geltenden Umstand, dass er Alkohol konsumiert hat, genügt, um zumindest hinreichende Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen rauschbedingter Schuldunfähigkeit aufzuzeigen, was dann nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" der Entscheidung zugrunde zu legen wäre, braucht nicht entschieden zu werden (vgl. zu dieser Beweisproblematik aus dem Strafrecht etwa BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02 - juris), da einer möglichen Disziplinarmaßnahme aufgrund des im Zeigen des Hitler-Grußes zu sehenden Dienstvergehens das Disziplinarmaßnahmeverbot des § 15 Abs. 2 DiszG entgegensteht (vgl. unten zu III. 2).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Diese Pflicht gehört zu den Kernpflichten des Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334, 348 ff.; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 -, BVerwGE 114, 37, zit. nach juris Rn. 44 ff., und Beschluss vom 17. Mai 2001, a.a.O. Rn. 18, 30 ff.; zur politischen Treuepflicht von Soldaten vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 -, juris Rn. 53 f.).
  • BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 7.91

    Außerdienstlicher Betrug - Verletzung von Dienstvorschriften - Ausnahme vom

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist ausnahmsweise dann geboten, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang miteinander stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben (so auch die std. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 1 D 26/91 - juris Rn. 32 ff. sowie vom 6. Mai 1992 - 1 D 7.91 - juris Rn. 23 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Das Zeigen des Hitlergrußes im Ausland wirkt erschwerend dem Bestreben der Bundesrepublik Deutschland entgegen, die Hypothek abzutragen, die aufgrund der nationalsozialistischen Verbrechen noch auf Deutschland lastet (BVerwG [Wehrdienstsenat], Urteil vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 ).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Auszug aus VG Berlin, 09.04.2013 - 80 K 22.12
    Unter diesen Voraussetzungen ist er als Beamter nicht mehr tragbar (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 1 D 2.07 - Juris Rn. 57 ff m.w.N.; st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt Urteil vom 5. November 2009 - OVG 80 D 6.08 - UA S. 21 f.).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

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