Rechtsprechung
VG Berlin, 29.10.2012 - 80 K 23.12 OL |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 S 3 BeamtStG, Art 5 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG
Disziplinarrecht - Geldbuße wegen Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Treuepflicht durch Äußerungen eines Hochschullehrers zu einem Plagiatsfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Professor attackiert Hochschulleitung in der Vorlesung und billigt Verbreitung eines Mitschnitts in Youtube - Geldbuße berechtigt
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
YouTube: Vorsicht mit unbedachten Äußerungen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
Auszug aus VG Berlin, 29.10.2012 - 80 K 23.12
Jedoch trifft den Beamten bei Meinungsäußerungen in Form und Inhalt eine Mäßigungspflicht auch und erst recht bei Kritik an seinen Vorgesetzten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 - nach juris Rn. 6 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 10 L 4/19
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von …
Dies gilt nicht nur bei internen Beschwerden oder Eingaben, sondern erst recht und verstärkt bei Kritik am Dienstherrn bzw. Vorgesetzten oder Kollegen in der Öffentlichkeit oder - wie hier - bei quasi öffentlichen Äußerungen, die aufgrund vom Beamten ausdrücklich gestatteter Verbreitung über das Internet einen unübersehbar großen Empfängerkreis erreichen können (vgl. VG Berlin, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 80 K 23.12 OL -, juris, Rn. 55). - VG Münster, 09.12.2014 - 13 K 2693/11
Hochschule, Weisung, Dekan, Lehrveranstaltungen, Gewahrsamspflicht, Professor
vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1047/06 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2012 - 80 K 23.12 OL ,- juris.