Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 08.10.1987 - 80/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,80
EuGH, 08.10.1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,80)
EuGH, Entscheidung vom 08.10.1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,80)
EuGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,80)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,80) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kolpinghuis Nijmegen

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ABSATZ 3
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - UNMITTELBARE WIRKUNG - VORAUSSETZUNGEN - GRENZEN - MÖGLICHKEIT, SICH GEGENÜBER EINEM EINZELNEN AUF EINE RICHTLINIE ZU BERUFEN - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Kolpinghuis Nijmegen

  • Wolters Kluwer

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - UNMITTELBARE WIRKUNG - VORAUSSETZUNGEN - GRENZEN - MÖGLICHKEIT, SICH GEGENÜBER EINEM EINZELNEN AUF EINE RICHTLINIE ZU BERUFEN - AUSSCHLUSS; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ABSATZ 3 ); 2. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - ...

  • Judicialis

    RICHTLINIE 80/777 VOM 15. JULI 1980; ; EWG-VERTRAG ART. 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - UNMITTELBARE WIRKUNG - VORAUSSETZUNGEN - GRENZEN - MÖGLICHKEIT, SICH GEGENÜBER EINEM EINZELNEN AUF EINE RICHTLINIE ZU BERUFEN - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (148)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    (1) Der EuGH hebt hervor, die Pflicht des nationalen Gerichts zur unionsrechtskonformen Auslegung werde durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot begrenzt (vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969).

    Er betont, die Pflicht der einzelstaatlichen Gerichte zur unionsrechtskonformen Auslegung werde durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot begrenzt (vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969; zu der ausschließlichen Auslegungskompetenz der nationalen Gerichte für einzelstaatliche Rechtsvorschriften 26. Oktober 2006 - C-4/05 - [Güzeli] Rn. 36, Slg. 2006, I-10279).

    Dieses seltene und nur ausnahmsweise anzunehmende Ergebnis wird von der Rspr. des EuGH anerkannt (vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 26. Oktober 2006 - C-4/05 - [Güzeli] Rn. 36, Slg. 2006, I-10279; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969; siehe auch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 14. März 2006 in der Sache - C-475/03 - [Banca Popolare di Cremona] Rn. 147).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei

    Zwar stehen sich im Ausgangsrechtsstreit eine Behörde und ein Einzelner gegenüber, doch hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat grundsätzlich den Einzelnen eine richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts entgegenhalten kann (Urteile vom 8. Oktober 1987, Kolpinghuis Nijmegen, 80/86, Slg. 1987, 3969, Randnrn. 12 bis 14, und vom 5. Juli 2007, Kofoed, C-321/05, Slg. 2007, I-5795, Randnr. 45).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    220 Diese Grundsätze finden auch Ausdruck in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Verpflichtung des innerstaatlichen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen seines nationalen Rechts auf den Inhalt einer Richtlinie abzustellen, ihre Grenzen in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen findet, die Teil des Gemeinschaftsrechts sind, und insbesondere im Grundsatz der Rechtssicherheit und im Rückwirkungsverbot (vgl. u. a. Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 13).

    221 Nach dieser Rechtsprechung darf eine solche Auslegung nicht dazu führen, dass einem Einzelnen eine in einer nicht umgesetzten Richtlinie vorgesehene Verpflichtung entgegengehalten wird, und erst recht nicht dazu, dass auf der Grundlage der Richtlinie und in Ermangelung eines zu ihrer Umsetzung erlassenen Gesetzes die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen verschärft wird, die gegen die Richtlinienbestimmungen verstoßen (vgl. u. a. Urteil Kolpinghuis Nijmegen, Randnr. 14, und Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-168/95, Arcaro, Slg. 1996, I-4705, Randnr. 42).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,15151
Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,15151)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.03.1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,15151)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. März 1987 - 80/86 (https://dejure.org/1987,15151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,15151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Kolpinghuis Nijmegen BV.

    Möglichkeit, sich gegenüber einem einzelnen auf eine noch nicht umgesetzte Richtlinie zu berufen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86
    14. Der Gerichtshof hat über diese Frage schon etwa drei Wochen nach Erlaß des Beschlusses der Arrondissementsrechtbank Arnheim entschieden, der die in der vorliegenden Rechtssache dem Gerichtshof vorgelegten Fragen enthält, nämlich in seinem Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall/Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority, Slg. 1986, 723).

    Handelt es sich hingegen um eine vor Erlaß der Richtlinie bestehende nationale Bestimmung, die also nicht zu deren Durchführung erlassen wurde und von der auch nicht angenommen wird, daß sie die Einhaltung einer Bestimmung einer Richtlinie gewährleiste, so bin ich, wie Generalanwalt Slynn in der Rechtssache 152/84 (Marshall, Schlußanträge vom 18. September 1985, Slg. 1986, 725, 733 f.), der Ansicht, daß kein Grundsatz des Gemeinschaftsrechts besteht, der das innerstaatliche Gericht verpflichtet, diese Bestimmung im Lichte der Richtlinie auszulegen.

  • EuGH, 01.04.1982 - 89/81

    Hong-Kong Trade

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86
    Diese Ansicht wurde von Generalanwalt P. VerLoren van Themaat in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 89/81 (Staatssecretaris Van Financien/Hong-Kong Trade, Slg. 1982, 1277) geteilt.
  • EuGH, 04.12.1986 - 71/85

    Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86
    Insbesondere in dem Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85 (Niederländischer Staat/Federatie Nederlandse Vakbeweging,Slg. 1986, 3855, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe) hat er ausdrücklich folgendes erklärt:.
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86
    1 - Siehe insbesondere das Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78, Strafverfahren gegen Ratti, Slg. 1979, 1629.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 80/86
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat in ihren Erklärungen sehr treffend daran erinnert, daß es gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (von Colson und Kamann/Land Nordrhein-Westfalen, Slg. 1984, 1891, 1909, 1910 f.) Sache des nationalen Gerichts ist, "das zur Durchführung der Richtlinie erlassene Gesetz unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen und anzuwenden".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht