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LG Köln, 22.02.2008 - 81 O 148/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit für einen zu Unrecht Abgemahnten zur Aussprechung einer Gegenabmahnung vor der Erhebung einer negativen Feststellungsklage; Bestehen einer Mitbewerberschaft im Falle des Bestehens einer GbR zum gewerblichen Verkauf im Internet; Berücksichtigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.02.2008 - 81 O 148/06
- OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
Gegenabmahnung
Auszug aus LG Köln, 22.02.2008 - 81 O 148/06
Vorsorglich rechnet er auf mit seinem Gegenanspruch aus der Gegenabmahnung (BGH, GRUR 2004, 790), die jedenfalls als Geschäftsführung ohne Auftrag anzusehen sei.
- OLG Köln, 04.07.2008 - 6 U 60/08
Klageweise Geltendmachung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 148/06 - vom 22.02.2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.