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LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Vermittlung von Sportwetten in NRW nur mit deutscher Lizenz möglich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Glücksspiel & Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Sportwetten in NRW nur mit deutscher Lizenz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Sportwetten in NRW nur mit deutscher Lizenz
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05
- OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
- BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
Auszug aus LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05
"Die Konzessionierung [...] wird wesentlich und entscheidend durch die öffentliche Aufgabe bestimmt, das illegale Glücksspiel um Geld einzudämmen und ... durch staatliche Kontrolle dem Spieler zu gewährleisten, dass Gewinn und Verlust nur von seinem Glück und nicht von Manipulationen des Unternehmers oder seiner Beschäftigten abhängen." (BVerfGE 28, 119). - BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
Auszug aus LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05
Zu § 284 StGB und der Notwendigkeit, eine inländische Genehmigung einzuholen, hat der BGH in der Entscheidung "Sportwetten" (GRUR 2002, 636) u.a. Folgendes ausgeführt:. - BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
Auszug aus LG Köln, 14.07.2005 - 81 O 30/05
"Sinn und Zweck des Gesetzes zielen darauf ab, die wirtschaftliche Ausbeutung der natürlichen Spielleidenschaft des Publikums unter staatliche Kontrolle und Zügelung zu nehmen" (BGHSt 11, 209).
- OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung …
1.) Die Berufung der Beklagten zu 1) bis 3) gegen das am 14.7.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 30/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der verbalisierte Teil des Urteilsausspruches zu A I 1.) wie folgt neu gefasst wird:. - LG Köln, 02.12.2005 - 81 O 28/05 Die hiesige Gesetzeslage widerspreche - jedenfalls in der Auslegung, die sie in der Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 14.Juli 2005 zu Az. 81 O 30/05 gefunden hat - sowohl der Verfassung als auch der europäischen Dienstleistungsfreiheit, denn das staatliche Monopol sei in der aktuellen tatsächlichen Praxis in keiner Weise zu rechtfertigen; diesen Aspekt führen die Beklagten umfassend aus.
In dem den Beklagten bekannten Urteil vom 14.Juli 2005 - 81 O 30/05 - hat das Gericht zur Frage der Rechtswidrigkeit von Glücksspielangeboten im Internet Folgendes ausgeführt:.