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   LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20   

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LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20 (https://dejure.org/2021,57090)
LG Köln, Entscheidung vom 20.05.2021 - 81 O 62/20 (https://dejure.org/2021,57090)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 81 O 62/20 (https://dejure.org/2021,57090)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Auf die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten im Einzelfall kommt es nicht an, Beauftragter kann insbesondere auch ein selbstständiger Unternehmer sein (BGH GRUR 2009, 1167 Rn. 21 - Partnerprogramm ; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler/Feddersen , UWG § 8 Rn. 2.33), insbesondere auch ein Werbepartner im Rahmen eines Werbepartnerprogramms (OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013 - 6 U 36/13, Rn. 7).

    Dabei kommt es nicht allein darauf an, welchen Einfluss sich der Betriebsinhaber tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich sichern konnte und musste (BGH GRUR 2009, 1167 Rn. 21 - Partnerprogramm ).

    Der Unternehmensinhaber haftet daher gegebenenfalls auch für ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen von einem Beauftragten begangene Rechtsverstöße (BGH GRUR 2009, 1167 Rn. 21 - Partnerprogramm ; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler/Feddersen , UWG § 8 Rn. 2.33).

    Der Unternehmer soll sich nicht hinter Dritten verstecken und dadurch seine wettbewerbliche Verantwortung abstreifen können (BGH GRUR 2009, 1167 Rn. 21 - Partnerprogramm ; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler/Feddersen , UWG § 8 Rn. 2.33).

    Der Bundesgerichtshof hat die Verantwortlichkeit des Betreibers einer solchen Werbepartnerschaft für den vom Werbepartner begangenen Markenverstoß als Beauftragten nach § 14 Abs. 7 MarkenG bejaht (Urt. v. 7.10.2009 GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm).

    Für die Zurechnung einer Handlung nach § 8 Abs. 2 UWG gelten dieselben Voraussetzungen, denn für die Auslegung des § 14 Abs. 7 MarkenG greift die Rechtsprechung uneingeschränkt auf die zu § 8 Abs. 2 UWG (und § 14 As. 3 UWG a.F.) geltenden Grundsätze einer weiten Haftung des Geschäftsherrn für Beauftragte zurück (BGH GRUR 2005, 864 f. - Meißner Dekor II; GRUR 2009, 1167 Juris Rn. 21- Partnerprogramm).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Ob dies tatsächlich der Fall ist und eine Haftung nach sich zieht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (EuGH GRUR 2014, 806 Rn. 58 - Parfumflakon II ; BGH NJW 2014, 2504 Rn. 17 - englischsprachige Pressemitteilung).

    Wenn die Beklagten vortragen, eine Zurechnung der Handlungen Dritter nach nationalen Vorschriften bei Anknüpfung an den Handlungsort sei unzulässig (EuGH GRUR 2014, 806 Rn. 50 ff. - Coty Germany ), erfolgt hier die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit anhand des Erfolgsortes, sodass der Einwand nicht durchschlägt.

    Die Annahme der Beklagten, dass sich der Entscheidung " Coty Germany " (EuGH GRUR 2014, 806 Rn. 59 ff.) das Erfordernis der Behauptung einer ursächlichen deliktischen Handlung des Beklagten selbst entnehmen lässt, wird nicht geteilt.

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2020 - 6 U 127/19

    Warehouse-Deals - Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung von Amazon für

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Dem Rechtsstreit ist das einstweilige Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Urt. v. 11.12.2021 - 22 O 25/19) und dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urt. v. 13.05.2020 - 6 U 127/19) vorausgegangen.

    Ob ein konkretes Wettbewerbsverhältnis durch eine Förderung des Wettbewerbs eines Mitbewerbers anzunehmen ist, wenn die Förderung im Bereitstellen der technischen Infrastruktur bzw. des Partnerprogramms einerseits oder der Bereitstellung des Market-Places andererseits bestehen, unterliegt Bedenken (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2020 - 6 U 127/19).

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Ob dies tatsächlich der Fall ist und eine Haftung nach sich zieht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (EuGH GRUR 2014, 806 Rn. 58 - Parfumflakon II ; BGH NJW 2014, 2504 Rn. 17 - englischsprachige Pressemitteilung).

    Bei Wettbewerbsverstößen über das Internet liegt der Erfolgsort in jedem Land, auf welches sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß richtet, da die wettbewerblichen Interessen des Mitbewerbers auf diesem Markt beeinträchtigt werden (BGH NJW 2014, 2504 Rn. 24 - englischsprachige Pressemitteilung).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Für die Zurechnung einer Handlung nach § 8 Abs. 2 UWG gelten dieselben Voraussetzungen, denn für die Auslegung des § 14 Abs. 7 MarkenG greift die Rechtsprechung uneingeschränkt auf die zu § 8 Abs. 2 UWG (und § 14 As. 3 UWG a.F.) geltenden Grundsätze einer weiten Haftung des Geschäftsherrn für Beauftragte zurück (BGH GRUR 2005, 864 f. - Meißner Dekor II; GRUR 2009, 1167 Juris Rn. 21- Partnerprogramm).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 36/13

    Haftung des Unternehmensinhabers für Rechtsverstöße Dritter

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Auf die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten im Einzelfall kommt es nicht an, Beauftragter kann insbesondere auch ein selbstständiger Unternehmer sein (BGH GRUR 2009, 1167 Rn. 21 - Partnerprogramm ; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler/Feddersen , UWG § 8 Rn. 2.33), insbesondere auch ein Werbepartner im Rahmen eines Werbepartnerprogramms (OLG Köln, Urteil vom 18.10.2013 - 6 U 36/13, Rn. 7).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Erfasst sind insbesondere alle Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs (BGH NJW 2006, 2630, 2632 - Arzneimittelwerbung im Internet; MüKo-ZPO/ Gottwald , Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 47 f.).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2021 - 81 O 62/20
    Diese wird nicht bereits durch bloße Beseitigung, sondern erst durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung widerlegt (BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wiederholungsgefahr II ; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Bornkamm , UWG, § 8 Rn. 1.31b, 1.43 f.).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 27/22

    Haftung für Affiliate-Partner

    Das Landgericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen (LG Köln, Urteil vom 20. Mai 2021 - 81 O 62/20, juris).
  • OLG Köln, 11.02.2022 - 6 U 84/21

    Unterlassung von Wettbewerbsverstößen auf der Internetseite eines Dritten;

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.05.2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 62/20 - wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 20.05.2021 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 62/20 - wird als unzulässig verworfen.

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