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LG Köln, 13.02.1998 - 81 O 88/97 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 13.02.1998 - 81 O 88/97
- OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
"LottoTeam"
Bereits zuvor war die F.L.A. GmbH unter ihrer damaligen Firma "LP L.T. für S. und W. Verwaltungs GmbH" von der Klägerin im Rahmen eines ebenfalls bei dem Landgericht Köln initiierten Rechtstreits (81 O 88/97 = 6 U 56/98 OLG Köln) auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, u.a. im Bereich der Vermittlung von Spielverträgen im Namen von Wettgemeinschaften sowie der Fachberatung für L. und T. die Verwendung dieser, die Elemente "L.T." aufweisenden Unternehmensbezeichnung sowie der Bezeichnung "L.T." als Firmenschlagwort zu unterlassen.Der in diesen Veröffentlichungen stattgefundene, von den "Drahtziehern" der Beklagten des vorangegangenen Verfahrens 81 O 88/97 LG Köln (6 U 56/98 OLG Köln) veranlasste Gebrauch der Bezeichnung "L.T." - sei es in der Form der Internetdomain "L.T..d.", sei es in den angegriffenen Formen und Schreibweisen als Unternehmenskennzeichen - müsse, so hat die Klägerin vorgebracht, als i. S. von § 3 UWG relevant irreführend eingeordnet werden.
- OLG Köln, 18.12.1998 - 6 U 56/98 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Februar 1998 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 88/97 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, es zwecks Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 500.000,00 DM zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Bereich der Vermittlung von Spielverträgen im Namen von Wettgemeinschaften sowie der Fachberatung für Lotto und Toto und für den Betrieb von Annahmestellen der Nordwest-Deutschen Klassenlotterie selbst und/oder durch Dritte die Firma "LP LottoTeam ......Verwaltungs- GmbH" und/oder "LottoTeam" als Firmenschlagwort zu verwenden.