Rechtsprechung
BFH, 20.12.1962 - V 81/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
LG Hamburg, 19.07.1966 - (44) 81/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61
Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust …
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.1966 - 81/60
Eine schwere Körperverletzung (StGB §§ 223, 224) liegt dann nicht vor, wenn die erhebliche Entstellung des Verletzten durch ärztliche Maßnahmen beseitigt worden ist oder in absehbarer Zeit beseitigt werden kann (entgegen BGH 1962-03-02 4 StR 536/61 = BGHSt 17, 161 ff und entgegen BGH 1962-03-02 4 StR 536/61 = NJW 1962, 1067).Zahnersatz ist in aller Regel geeignet, die durch Verlust von Schneidezähnen eingetretene erhebliche Entstellung zu beseitigen.Für die Frage, ob eine erhebliche Entstellung in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, kommt es auf die medizinischen Gegebenheiten an, in aller Regel aber nicht auf die Vermögensverhältnisse des Verletzten und des Täters (entgegen LG Hamburg 1965-07-21 26/65 = NJW 1966, 1178 ff). - LG Hamburg, 21.07.1965 - 26/65
Auszug aus LG Hamburg, 19.07.1966 - 81/60
Eine schwere Körperverletzung (StGB §§ 223, 224) liegt dann nicht vor, wenn die erhebliche Entstellung des Verletzten durch ärztliche Maßnahmen beseitigt worden ist oder in absehbarer Zeit beseitigt werden kann (entgegen BGH 1962-03-02 4 StR 536/61 = BGHSt 17, 161 ff und entgegen BGH 1962-03-02 4 StR 536/61 = NJW 1962, 1067).Zahnersatz ist in aller Regel geeignet, die durch Verlust von Schneidezähnen eingetretene erhebliche Entstellung zu beseitigen.Für die Frage, ob eine erhebliche Entstellung in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, kommt es auf die medizinischen Gegebenheiten an, in aller Regel aber nicht auf die Vermögensverhältnisse des Verletzten und des Täters (entgegen LG Hamburg 1965-07-21 26/65 = NJW 1966, 1178 ff).
- BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96
Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von …
Wenn - wie es hier der zwischen G. T. und der Beklagten zustande gekommene Lizenzvertrag ausweist - der Schutzrechtsinhaber einem Dritten gegen eine Stücklizenz das ausschließliche Nutzungsrecht an Patentrechten erteilt, ist in der Regel eine Ausübungspflicht des ausschließlichen Lizenznehmers anzunehmen (BGH, Urt. v. 10.10.1967 - Ia ZR 16/65, Umdr. S. 7; Urt. v. 05.01.1962 - I ZR 81/60, Umdr.