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   EuGH, 27.11.1980 - 81/79   

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EuGH, 27.11.1980 - 81/79 (https://dejure.org/1980,1464)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.1980 - 81/79 (https://dejure.org/1980,1464)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 1980 - 81/79 (https://dejure.org/1980,1464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Sorasio-Allo u.a. / Kommission

    1 . BEAMTE - BESTEUERUNG DER DIENSTBEZUEGE - FREIBETRAG FÜR UNTERHALTSBERECHTIGTE KINDER - VORAUSSETZUNGEN DER GEWÄHRUNG - GEWÄHRUNG FÜR BEIDE BEAMTETE EHEGATTEN - VERNEINUNG WEGEN DES ZWECKS DES FREIBETRAGS UND WEGEN DES KUMULIERUNGSVERBOTS FÜR DIE ZULAGE FÜR ...

  • EU-Kommission

    Sorasio-Allo u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Kommission auf einen Steuerfreibetrag; Absetzung eines Betrages für jedes unterhaltsberechtigte Kind eines Beamten der Europäischen Kommission von der Steuer; Einbeziehung eines Freibetrages für die unterhaltsberechtigten Kinder bei der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 260/68/EWG Art. 3 Abs. 4; ; Verordnung Nr. 260/68/EWG Art. 3 Abs. 3; ; Beamtenstatut Art. 2 Abs. 2 Anhang VII; ; Beamtenstatut Art. 67 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 1 Abs. 4 Anhang VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BESTEUERUNG DER DIENSTBEZUEGE - FREIBETRAG FÜR UNTERHALTSBERECHTIGTE KINDER - VORAUSSETZUNGEN DER GEWÄHRUNG - GEWÄHRUNG FÜR BEIDE BEAMTETE EHEGATTEN - VERNEINUNG WEGEN DES ZWECKS DES FREIBETRAGS UND WEGEN DES KUMULIERUNGSVERBOTS FÜR DIE ZULAGE FÜR ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.11.1980 - 146/79
    Auszug aus EuGH, 27.11.1980 - 81/79
    URTEIL VOM 27.11.1980 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 81, 82 UND 146/79 Höhe der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder entspricht, nur einmal bestehen.

    In den verbundenen Rechtssachen 81, 82 und 146/79, 1. DENISE SORASIO-ALLO, Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in avenue Emile Duray 68, 1050 Brüssel, 2. CECILIA AIMO-CAMPOGRANDE, Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Spaltlaan 21, 1900 Overijse (Belgien), 3. ALAIN-PIERRE ALLO, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in avenue Emile Duray 68, 1050 Brüssel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Edmond Lebrun, Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter in Luxemburg: Rechtsanwalt Tony Biever, 83, boulevard Grande-Duchesse Charlotte, Klageparteien,.

    in der Rechtssache 146/79: Aufhebung der Entscheidung, durch die die zusätzlichen Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder gestrichen wurden, und der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung über die hiergegen am 16. Mai 1979 eingelegte und durch Schreiben vom 21. Juni 1979 ergänzte Beschwerde sowie Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung der Steuern, die vom 1. April 1979 bis zur Ausführung des zu erlassenden Urteils angeblich zuviel erhoben worden sind, erläßt.

    B - Sachverhalt 1. Frau Denise Sorasio-Allo, die Klägerin in der Rechtssache 81/79, ist Beamtin der Beklagten in der Besoldungsgruppe A 5. Ihr Ehemann, Herr Alain-Pierre Allo, der Kläger in der Rechtssache 146/79, ist ebenfalls Beamter der Kommission, und zwar in der Besoldungsgruppe A 6. Auch die Klägerin in der Rechtssache 82/79, Frau Cecilia Aimo- Campogrande, ist Beamtin der Beklagten in der Besoldungsgruppe A 6. Schließlich ist auch ihr Ehemann, Herr Gianluigi Campogrande, Beamter der Kommission.

    C - Verfahren Die Klage in der Rechtssache 81/79 ist am 21. Mai 1979, die in der Rechtssache 82/79 am 22. Mai 1979 und die in der Rechtssache 146/79 am 19. September 1979 eingereicht worden.

    In der Rechtssache 146/79 hat Herr Allo beantragt, die Rechtssache mit den von seiner Ehefrau und von Frau Aimo-Campogrande angestrengten Verfahren zu verbinden.

    Mit Beschluß der Ersten Kammer des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1979 sind die Rechtssachen 81, 82 und 146/79 für die Zwecke eines gemeinsamen Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung verbunden worden.

    unterhaltsberechtigte Kinder entspricht (Rechtssache 146/79),.

    {Rechtssache 146/79), c) die Beklagte zur Rückzahlung der Steuern zu verurteilen, die vom 1. November 1973 (Rechtssache.

    82/79), 1. April 1979 (Rechtssache 146/79) bis zur Ausführung des zu erlassenden Urteils zuviel erhoben worden sind, weil bei der Festsetzung des zu versteuernden Teils der Dienstbezüge der zusätzliche Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind.

  • EuGH, 27.11.1980 - 82/79
    Auszug aus EuGH, 27.11.1980 - 81/79
    in der Rechtssache 82/79: Aufhebung der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung über die am 30. Oktober 1978 eingelegte Beschwerde und, soweit erforderlich, der Entscheidung, durch die der zu versteuernde Teil der Dienstbezüge der Klägerin anläßlich ihres Aufsteigens in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe A 7 (am 1. Oktober 1978) festgesetzt wurde, sowie Verurteilung der Kommission zur Rückzahlung der Steuern, die vom Dienstantritt der Klägerin bis zur Ausführung des zu erlassenden Urteils angeblich zuviel erhoben worden sind,.

    B - Sachverhalt 1. Frau Denise Sorasio-Allo, die Klägerin in der Rechtssache 81/79, ist Beamtin der Beklagten in der Besoldungsgruppe A 5. Ihr Ehemann, Herr Alain-Pierre Allo, der Kläger in der Rechtssache 146/79, ist ebenfalls Beamter der Kommission, und zwar in der Besoldungsgruppe A 6. Auch die Klägerin in der Rechtssache 82/79, Frau Cecilia Aimo- Campogrande, ist Beamtin der Beklagten in der Besoldungsgruppe A 6. Schließlich ist auch ihr Ehemann, Herr Gianluigi Campogrande, Beamter der Kommission.

    C - Verfahren Die Klage in der Rechtssache 81/79 ist am 21. Mai 1979, die in der Rechtssache 82/79 am 22. Mai 1979 und die in der Rechtssache 146/79 am 19. September 1979 eingereicht worden.

    demgemäß a) für Recht zu erkennen, daß die Klägerin von ihrem Dienstantritt an für jedes unterhaltsberechtigte Kind Anspruch auf den zusätzlichen Freibetrag hat, der der doppelten Höhe der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder entspricht {Rechtssachen 81 und 82/79),.

    Dienstbezüge der Klägerin im Hinblick darauf festgesetzt wurde, daß die Klägerin am 1. Oktober 1978 in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe A 7 aufgestiegen ist (Rechtssache 82/79),.

    82/79), 1. April 1979 (Rechtssache 146/79) bis zur Ausführung des zu erlassenden Urteils zuviel erhoben worden sind, weil bei der Festsetzung des zu versteuernden Teils der Dienstbezüge der zusätzliche Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind.

    nicht angewandt (Rechtssachen 81 und 82/79).

  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.11.1980 - 81/79
    Nach dem Urteil in der Rechtssache 23/69 (Fiehn, Slg. 1970, 547) stelle "von Ausnahmen abgesehen .

    Dieser Fall unterscheide sich völlig von den Fällen, die dem Urteil Fiehn und der vorliegenden Rechtssache zugrunde lägen.

  • EuGH, 16.03.1978 - 115/76

    Leonardini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.11.1980 - 81/79
    Da ein Amtsfehler vorliege, bestehe ein Anspruch auf Verzugszinsen jeweils ab Erhebung des nicht geschuldeten Steuerbetrags (Urteil in der Rechtssache 155/76, Leonardini, Slg. 1978, 735).

    Die Lösung des vorliegenden Falles könne sich nicht aus dem Urteil Leonardini ergeben, da die Kommission dort "angesichts .

  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.11.1980 - 81/79
    Aus dem Urteil in der Rechtssache 106/76 (Gelders-Deboeck, Slg. 1977, 1623) ergebe sich, daß "kein Grund [besteht], die Kommission zu verurteilen, .
  • FG Nürnberg, 02.08.1978 - V 155/76
    Auszug aus EuGH, 27.11.1980 - 81/79
    Da ein Amtsfehler vorliege, bestehe ein Anspruch auf Verzugszinsen jeweils ab Erhebung des nicht geschuldeten Steuerbetrags (Urteil in der Rechtssache 155/76, Leonardini, Slg. 1978, 735).
  • EuG, 20.12.2023 - T-369/22

    Heßler/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Zugunsten der

    Zum einen habe der Gerichtshof im Urteil vom 27. November 1980, Sorasio-Allo u. a./Kommission (81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270), auf das das Urteil vom 12. März 2020, XB/EZB (T-484/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:90), verweise, bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 260/68 nicht alle verschiedenen Sprachfassungen dieser Bestimmung berücksichtigt, insbesondere nicht ihre deutsche und ihre niederländische Fassung.

    Zudem zeige eine genaue Lektüre des Urteils vom 27. November 1980, Sorasio-Allo u. a./Kommission (81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270), auf das das Urteil vom 12. März 2020, XB/EZB (T-484/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:90), verweise, dass der vom Gerichtshof hergestellte Zusammenhang zwischen dem Steuerfreibetrag und der Gewährung der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder darauf beschränkt sei, dass der Steuerfreibetrag ebenso wie die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder nur einmal je Kind gewährt werden könne.

    Das Vorbringen des Klägers zur Unanwendbarkeit des Urteils vom 12. März 2020, XB/EZB (T-484/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:90), im vorliegenden Fall sowie zur fehlenden Berücksichtigung der verschiedenen Sprachfassungen von Art. 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 260/68 im Urteil vom 27. November 1980, Sorasio-Allo u. a./Kommission (81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270), auf das sich das Gericht im erstgenannten Urteil gestützt hat, sind offensichtlich nicht geeignet, die oben in Rn. 83 gezogene Schlussfolgerung in Frage zu stellen, die auf der nunmehr gefestigten Auslegung von Art. 2 des Anhangs VII des Statuts beruht.

    Außerdem hat sich das Gericht, wie die Kommission zu Recht ausführt, in jenem Urteil auf den Zusammenhang zwischen dem Anspruch auf die Familienzulagen und dem Steuerfreibetrag konzentriert und nicht auf die Art des in Rede stehenden Beschäftigungsverhältnisses, wie der Verweis auf das Urteil vom 27. November 1980, Sorasio-Allo u. a./Kommission (81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270), zeigt, das eine andere Art von dienstrechtlichem Verhältnis betraf.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in Rn. 15 des Urteils vom 27. November 1980, Sorasio-Allo u. a./Kommission (81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270), in Verbindung mit Rn. 17 jenes Urteils einen grundsätzlichen Zusammenhang zwischen der Gewährung des in Rede stehenden Steuerfreibetrags und der Gewährung einer Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder hergestellt, ohne dass dieser Zusammenhang auf Fälle beschränkt wäre, in denen beide Elternteile Beamte der Union sind und eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder beanspruchen können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-173/22

    MG/ EIB

    Vgl. allgemein die Urteile vom 27. November 1980, Sorasio-Allo u. a./Kommission (81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270, Rn. 15 und 16), und vom 28. November 1991, Schwedler/Parlament (C-132/90 P, EU:C:1991:452, Rn. 14).
  • EuGH, 07.05.1992 - C-70/91

    Rat / Brems

    9 Im übrigen entspricht die Gewährung der Kinderzulage wie des Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder einem sozialen Zweck (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. November 1980 in den verbundenen Rechtssachen 81/79, 82/79 und 146/79 Sorasio-Allo/Kommission, Slg. 1980, 3557), der durch die Kosten gerechtfertigt ist, die wegen des Vorhandenseins des Kindes und wegen seines tatsächlichen Unterhalts aktuell und konkret anfallen.
  • EuGH, 28.11.1991 - C-132/90

    Schwedler / Parlament

    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. November 1980 in den verbundenen Rechtssachen 81, 82 und 146/79 (Sorasio Alio u. a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1980, 3557) ergibt, sind hierzu vorab Zweck und Aufbau der Regelung über den Steuerfreibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder zu prüfen.
  • EuG, 08.03.1990 - T-41/89

    Georg Schwedler gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Steuerfreibetrag -

    18 Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. November 1980 in den verbundenen Rechtssachen 81/79, 82/79 und 146/79 ( Sorasio Allo u. a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1980, 3557 ) ergibt, sind hierzu vorab Zweck und Aufbau der Regelung über den Steuerfreibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder zu prüfen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1991 - C-132/90

    Georg Schwedler gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Steuerfreibetrag -

    ( 3 ) Urteil vom 27. November 1980 in den verbundenen Rechtssachen 81/79, 82/79 und 146/79 (Slg. 1980, 3557).
  • EuGöD, 27.04.2015 - F-90/14

    Meyer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Dienstbezüge -

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die Gewährung der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder einem sozialen Zweck entspricht, der durch die Kosten gerechtfertigt ist, die wegen des Vorhandenseins des Kindes und wegen dessen tatsächlichen Unterhalts aktuell und konkret anfallen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend hinsichtlich des Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder Urteile Sorasio-Allo u. a./Kommission, 81/79, 82/79 und 146/79, EU:C:1980:270, Rn. 15 und 16, und Schwedler/Parlament, C-132/90 P, EU:C:1991:452, Rn. 14).
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   Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Denise Sorasio-Allo, Cecilia Aimo-Campogrande, Alain-Pierre Allo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Kinderfreibeträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.11.1980 - 146/79
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79
    SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN MAYRAS - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 81, 82 UND 146/79 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS HENRI MAYRAS VOM 19. JUNI 19801.

    Aus diesen Gründen beantrage ich, - für Recht zu erkennen, daß die Klägerinnen seit ihrem Dienstantritt für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Anspruch auf Gewährung des zusätzlichen Freibetrags haben, der der doppelten Höhe der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder entspricht (Rechtssachen 81 und 82/79); daß der Kläger für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Anspruch auf Gewährung des zusätzlichen Freibetrags hat, der der doppelten Höhe der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder entspricht (Rechtssache 146/79); - die erste Gehaltsabrechnung, die die Klägerinnen innerhalb von drei Monaten vor Erhebung ihrer Beschwerde erhalten haben, sowie alle folgenden Gehaltsabrechnungen aufzuheben, soweit in ihnen bei der Berechnung der Steuer nicht die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder, auf die sie Anspruch haben, berücksichtigt sind, und außerdem die stillschweigende ablehnende Entscheidung über die Beschwerde der Klägerinnen aufzuheben (Rechtssachen 81 und 82/79); - die Entscheidung, wonach bei der Berechnung der zu versteuernden Vergütung des Klägers ab 1. April 1979 die zusätzlichen Freibeträge für die beiden unterhaltsberechtigten Kinder des Klägers nicht abzusetzen sind, sowie die stillschweigende ablehnende Entscheidung über die Beschwerde des Klägers aufzuheben (Rechtsache 146/79); - die Klagen im übrigen abzuweisen; - die Kommission zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

  • EuGH, 15.12.1966 - 62/65

    Serio / Kommission EAG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79
    Außer den bereits angeführten Urteilen sind in diesem Zusammenhang zu nennen: die Parallelsache Richez-Parise u. a./Kommission (Urteil vom 28. Mai 1970, verbundene Rechtssachen 19, 20, 29 und 30/69, Slg. S. 325, 339) sowie die auf anderen Gebieten ergangenen Urteile vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 62/65 (Serio/Kommission der EAG; Slg. S. 843, 858 f.), vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10 und 47/72 (Di Pillo/Kommission; Slg. S. 763, 771 f.) und vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/75 (Elz/ Kommission; Slg. S. 1097, 1110 f.).
  • EuGH, 16.12.1960 - 6/60

    Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79
    Die zweite Verteidigungslinie der Kommission besteht in dem Argument, selbst wenn man den angestellten Vergleich gelten lasse, ergebe sich aus ihm nicht das Vorliegen einer Diskriminierung, da nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 6/60 (Humblet, Slg. S. 1163, 1199 f.) die gesamten finanziellen Verhältnisse der beiden Ehegatten einander gegenüberzustellen seien.
  • EuGH, 13.07.1972 - 79/71

    Heinemann / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79
    Bei der Entscheidung dieser Frage kann ich mich auf die aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71 (Heinemann; Slg. S. 579, 589) stützen, wonach die Schadensersatzklage ein selbständiger Rechtsbehelf ist, der nicht der der Anfechtungsklage gleichgestellt werden kann, da er nicht auf die Rechtswidrigkeit einer Handlung, sondern auf das Vorliegen eines Amtsfehlers gestützt ist.
  • EuGH, 24.06.1976 - 56/75

    Elz / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79
    Außer den bereits angeführten Urteilen sind in diesem Zusammenhang zu nennen: die Parallelsache Richez-Parise u. a./Kommission (Urteil vom 28. Mai 1970, verbundene Rechtssachen 19, 20, 29 und 30/69, Slg. S. 325, 339) sowie die auf anderen Gebieten ergangenen Urteile vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 62/65 (Serio/Kommission der EAG; Slg. S. 843, 858 f.), vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10 und 47/72 (Di Pillo/Kommission; Slg. S. 763, 771 f.) und vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/75 (Elz/ Kommission; Slg. S. 1097, 1110 f.).
  • EuGH, 09.07.1970 - 23/69

    Fiehn / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.06.1980 - 81/79
    Insoweit geht der Streit der Parteien um die Frage, ob das in dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 23/69 (Fiehn/Kommission; Sig. S. 547, 561) erzielte Ergebnis, wonach "von Ausnahmen abgesehen .
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   FG Berlin, 08.06.1979 - V 81/79   

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