Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1988 - 81/87   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und General Trust

    EWG-Vertrag, Artikel 52 und 58
    1.Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist und in diesem ihren satzungsmässigen Sitz hat - Kein Recht, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Derzeit noch kein Recht einer Gesellschaft zur Sitzverlegung in einen anderen EG-Mitgliedstaat

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  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Daily Mail

    Niederlassungsfreiheit umfasst nicht die Freiheit zum Wegzug von Gesellschaften

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 52; EWGV Art. 58; Richtlinie 73/148/EWG vom 21.05.1973
    1.Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist und in diesem ihren satzungsmässigen Sitz hat - Kein Recht, den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Daily Mail Entscheidung des EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 52 ff.
    Europarecht; Niederlassungsfreiheit

Besprechungen u.ä.

  • uni-halle.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Umzug einer GmbH in Europa - Betrachtungen im Lichte der Rechtsprechung des EuGH sowie der aktuellen Gesetzgebung (Katharina Winzer)

Sonstiges (5)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht und die EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit - Inspire Art" von Professor Dr. Norbert Horn, original erschienen in: NJW 2004, 893 - 901.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Sitzverlegung von Finanzdienstleistern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft" von Dr. Gunnar Schuster, LL.M. und Jens-Hinrich Binder LL.M., original erschienen in: WM 2004, 1665 - 1675.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Niederlassungsfreiheit und Sitzverlegungsrichtlinie" von Prof. Dr. Stefan Leible, original erschienen in: ZGR 2004, 531 - 558.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Umgehungsverbote im Recht der Kapitalaufbringung" von Prof. Dr. Jan Wilhelm, original erschienen in: ZHR 2003 Band 167 Heft 0, 520 - 545.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Wegzug von Kapitalgesellschaften - Teil II - Gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensverlagerung ins Ausland nach de Lasteyrie du Saillant" von Prof. Dr. Wolfgang Kessler u.a., original erschienen in: DStZ 2004, 855 - 868.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1988, 5483
  • NJW 1989, 2186
  • DB 1989, 269



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Wird zitiert von ... (75)  

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00  

    Artikel 43 EG und 48 EG - Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats

    In seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483) habe der Gerichtshof ausgeführt, dass Gesellschaften von ihrer Niederlassungsfreiheit durch Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie dadurch Gebrauch machen könnten, dass sie ihr Kapital vollständig auf eine in einem anderen Mitgliedstaat neu gegründete Gesellschaft übertrügen; auch habe er festgestellt, dass Gesellschaften im Gegensatz zu natürlichen Personen jenseits der nationalen Rechtsordnung, die ihre Gründung und ihre Existenz regele, keine Realität hätten.

    Ferner machen NCC sowie die deutsche, die spanische und die italienische Regierung geltend, ihre Analyse werde durch das genannte Urteil Daily Mail and General Trust gestützt, insbesondere durch dessen Randnummern 23 und 24:.

    Die deutsche Regierung ist der Ansicht, das Urteil Daily Mail and General Trust betreffe zwar die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und dem Mitgliedstaat, nach dessen Recht sie gegründet worden sei, in dem Fall der Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes dieser Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat; die Erwägungen des Gerichtshofes in diesem Urteil seien aber auf die Frage nach den Beziehungen zwischen einer in einem Mitgliedstaat wirksam gegründeten Gesellschaft und einem anderen Mitgliedstaat, in den sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz verlege (dem Aufnahmestaat im Gegensatz zum Staat der Gründung der Gesellschaft), übertragbar.

    Auch die italienische Regierung ist der Ansicht, dass sich aus dem Urteil Daily Mail and General Trust ergebe, dass die Kriterien zur Feststellung der Identität von Gesellschaften nicht von der Ausübung des in den Artikeln 43 EG und 48 EG enthaltenen Niederlassungsrechts umfasst würden, sondern in die Regelungsbefugnis der nationalen Rechtsordnungen fielen.

    Zweitens vertreten Überseering, die Regierung des Vereinigten Königreichs, die Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde die Ansicht, dass das Urteil Daily Mail and General Trust in der vorliegenden Rechtssache nicht einschlägig sei.

    Das Urteil Daily Mail and General Trust gelte nur für die Beziehung zwischen dem Gründungsmitgliedstaat und der Gesellschaft, die diesen Staat unter Wahrung der Rechtspersönlichkeit verlassen möchte, die ihr nach dem Recht dieses Staates zuerkannt worden sei.

    Das Urteil Daily Mail and General Trust erkenne somit das Recht des Mitgliedstaats der Gründung einer Gesellschaft an, nach seinem internationalen Privatrecht die Gründung und die rechtliche Existenz von Gesellschaften zu regeln.

    Drittens ist nach Ansicht von Überseering, der Regierung des Vereinigten Königreichs, der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde für die Beantwortung der in der vorliegenden Rechtssache gestellten Frage nicht auf das Urteil Daily Mail and General Trust, sondern auf das Urteil Centros abzustellen.

    Zweitens ist das Vorbringen zu prüfen, das sich auf das Urteil Daily Mail and General Trust, das im Mittelpunkt der Erörterungen vor dem Gerichtshof gestanden hat, stützt.

    Dieses Vorbringen ist insoweit zu prüfen, als es darauf gerichtet ist, der dem Urteil Daily Mail and General Trust zugrunde liegenden Situation in gewisser Weise die Sachlage gleichzusetzen, aus der das deutsche Recht den Verlust der Rechtsfähigkeit und den Verlust der Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft ableitet.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil Daily Mail and General Trust die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und einem Mitgliedstaat, nach dessen Recht sie gegründet worden ist, in dem Fall betrifft, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz unter Wahrung der ihr in ihrem Gründungsstaat zuerkannten Rechtspersönlichkeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollte.

    Anders als im Ausgangsverfahren ging es somit in der Rechtssache, in der das Urteil Daily Mail and General Trust erging, nicht darum, wie ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft zu behandeln hat, die im ersten Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch macht.

    Dem Urteil Daily Mail and General Trust kann daher nicht entnommen werden, dass in dem Fall, dass eine Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden ist und der dort Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, von ihrer Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch macht, die Frage der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit und ihrer Parteifähigkeit im Mitgliedstaat der Niederlassung nicht den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit unterliegt.

    Ihre Existenz hängt sogar untrennbar mit ihrer Eigenschaft als Gesellschaft niederländischen Rechts zusammen, da eine Gesellschaft, wie bereits ausgeführt wurde, jenseits der nationalen Rechtsordnung, die ihre Gründung und ihre Existenz regelt, keine Realität hat (in diesem Sinne Urteil Daily Mail and General Trust, Randnr. 19).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01  

    Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem Mitgliedstaat

    Die Handelskammer sowie die niederländische, die deutsche und die österreichische Regierung machen geltend, dass die WFBV nach internationalem Privatrecht anwendbar sei, und verweisen auf das Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483) und die einschlägige Rechtsprechung.

    Schließlich ist das aus dem Urteil Daily Mail and General Trust hergeleitete Vorbringen zu prüfen, dass die Mitgliedstaaten weiterhin das auf eine Gesellschaft anwendbare Recht bestimmen könnten, da die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit nicht zu einer Harmonisierung des internationalen Privatrechts der Mitgliedstaaten geführt hätten.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil Daily Mail and General Trust anders als das Ausgangsverfahren die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und dem Mitgliedstaat, nach dessen Recht sie gegründet worden war, in dem Fall betrifft, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz unter Wahrung der ihr in ihrem Gründungsstaat zuerkannten Rechtspersönlichkeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegen will.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06  

    Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat als den

    Zum Kern des Ausgangsverfahrens führt das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. September 1988, Daily Mail and General Trust (81/87, Slg. 1988, 5483), aus, dass die in den Art. 43 EG und 48 EG vorgesehene Niederlassungsfreiheit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet ist und in diesem eingetragen ist, nicht das Recht gewähre, ihre Hauptverwaltung und damit ihre Hauptniederlassung in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Rechtspersönlichkeit und ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten, wenn sich die zuständigen Behörden dem widersetzten.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 81/87   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    The Queen gegen H. M. Treasury and Commissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail and General

    Niederlassungsfreiheit - Recht zum Verlassen des Herkunftsmitgliedstaats - Juristische Person

Verfahrensgang

  • High Court of Justice (England) [Vereinigtes Königreich], 06.02.1987 - CO/902/86
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1988 - 81/87
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 30.09.1988 - V 81/87   

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Verfahrensgang

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