Rechtsprechung
AG Potsdam, 20.02.2017 - 82 Ds 446/16 |
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 20.02.2017 - 82 Ds 446/16
- AG Potsdam, 20.02.2017 - 452 Js 39380/16
- LG Potsdam, 03.06.2020 - 20 StVK 116/20
- OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 137/20
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 137/20
Widerruf, Strafaussetzung, Kettenverlängerung, neue Straftaten
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam vom 31. März 2020 auf Verlängerung der Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 20. Februar 2017 ( 82 Ds 446/16) wird zurückgewiesen.Der Beschwerdeführer wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 20. Februar 2017 ( 82 Ds 446/16), rechtskräftig seit 17. März 2017, wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung auf zwei Jahre bis zum 16. März 2019 zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Der Beschwerdeführer wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 20. Februar 2017 ( 82 Ds 446/16), rechtskräftig seit 17. März 2017, wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung auf zwei Jahre bis zum 16. März 2019 zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Der Beschwerdeführer wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Potsdam vom 20. Februar 2017 ( 82 Ds 446/16), rechtskräftig seit 17. März 2017, wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung auf zwei Jahre bis zum 16. März 2019 zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.