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   LG Köln, 20.04.2012 - 82 O 147/11   

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https://dejure.org/2012,9724
LG Köln, 20.04.2012 - 82 O 147/11 (https://dejure.org/2012,9724)
LG Köln, Entscheidung vom 20.04.2012 - 82 O 147/11 (https://dejure.org/2012,9724)
LG Köln, Entscheidung vom 20. April 2012 - 82 O 147/11 (https://dejure.org/2012,9724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines Wechselkursschadens auf die gesetzlich geschuldeten Verzugszinsen im Wege der Vorteilsausgleichung; Auswirkungen der verspäteten Zahlung einer Fremdwährungsschuld; Maßgeblichkeit der Billigkeit eines Schadensersatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288 Abs. 1
    Anrechnung eines Wechselkursschadens auf die gesetzlich geschuldeten Verzugszinsen im Wege der Vorteilsausgleichung; Auswirkungen der verspäteten Zahlung einer Fremdwährungsschuld; Maßgeblichkeit der Billigkeit eines Schadensersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1983 - V ZR 152/82

    Geltendmachen von Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 82 O 147/11
    Danach sind Vermögensvorteile, die der Geschädigte durch das den Schaden auslösende Ereignis erlangt hat, auf den Schaden anzurechnen, soweit sie in einem adäquaten kausalen Zusammenhang mit diesem Ereignis stehen und die Anrechnung des Vorteils dem Zweck des Schadensersatzes sowie der Billigkeit entspricht (BGH, Urteil vom 15. April 1983 - V ZR 152/82, Juris-online, Rn. 16 ff.).
  • OLG Naumburg, 30.12.2010 - 10 U 16/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Rückgewähr angefallener Umsatzsteuer; Ersatz

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 82 O 147/11
    Das trägt dem Grundprinzip des Schadensrechts Rechnung, dass die aktuelle Vermögenslage des Ersatzberechtigten mit derjenigen zu vergleichen ist, die vorliegend würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (vergleiche Löwisch/Feldmann in: Staudinger, BGB, 2009, § 286 Rn. 204 mit weiteren Nachweisen; OLG Naumburg, Urteil vom 30. Dezember 2010 - 10 U 16/10, BeckRS 2011, 17000).
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