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   LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11   

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https://dejure.org/2011,24185
LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11 (https://dejure.org/2011,24185)
LG Köln, Entscheidung vom 29.07.2011 - 82 O 28/11 (https://dejure.org/2011,24185)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 (https://dejure.org/2011,24185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Aktien wird aus § 35 WpÜG nicht begründet; Begründung eines Rechts der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung Zug um Zug ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zurechnung von Stimmrechten beim übernahmerechtlichen Squeeze out ("Effectenspiegel/Deutsche Bank")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Aktien wird aus § 35 WpÜG nicht begründet; Begründung eines Rechts der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung Zug um Zug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 30, 31, 35; WpÜG-AngVO § 4; BGB § 242
    Zur Zurechnung von Stimmrechten beim übernahmerechtlichen Squeeze out ("Effectenspiegel/Deutsche Bank")

Besprechungen u.ä.

  • fernuni-hagen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Postbankübernahme oder: Reformbedarf nach 10 Jahren WpÜG?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 229
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 16.10.2006 - 412 O 102/04

    Erlangen der Kontrolle über die Zielgesellschaft im Rahmen eines

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11
    Vereinbarungen über das Halten von Aktien, sog. Standstill-Agreements, haben im Rahmen eines Wertpapiererwerbs- oder Übernahmeangebots nach der zutreffenden hM. grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung (LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2006 - 412 O 102/04, AG 2007, 177, 179; LG München I, Urteil vom 11.03.2004 - 5 HKO 16972/03, ZIP 2004, 1101; Schockenhoff/Schumann ZGR 2005, 568, 579; von Bülow, in: Kölner Komm. WpÜG, 2003, § 30 Rn. 124; Noack/Zetzsche, in: Schwark, 4. Aufl., Rn 22; a. A.: Wackerbarth, in: Münchner Komm. AktG, 3. Aufl., § 30 WpÜG Rn. 47 mwN.).
  • LG München I, 11.03.2004 - 5 HKO 16972/03

    Keine Zurechnung von Stimmrechten an Zielgesellschaft aufgrund

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11
    Vereinbarungen über das Halten von Aktien, sog. Standstill-Agreements, haben im Rahmen eines Wertpapiererwerbs- oder Übernahmeangebots nach der zutreffenden hM. grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung (LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2006 - 412 O 102/04, AG 2007, 177, 179; LG München I, Urteil vom 11.03.2004 - 5 HKO 16972/03, ZIP 2004, 1101; Schockenhoff/Schumann ZGR 2005, 568, 579; von Bülow, in: Kölner Komm. WpÜG, 2003, § 30 Rn. 124; Noack/Zetzsche, in: Schwark, 4. Aufl., Rn 22; a. A.: Wackerbarth, in: Münchner Komm. AktG, 3. Aufl., § 30 WpÜG Rn. 47 mwN.).
  • LG Köln, 04.02.2011 - 82 O 30/09

    Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung des im Jahre 2004 notierten gewichteten

    Auszug aus LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11
    Das hat die Kammer bereits in anderer Sache entschieden und ausführlich begründet (LG Köln, Urteil vom 04. Februar 2011, Az. 82 O 30/09).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Köln, ZIP 2012, 229), das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln, ZIP 2013, 1325).
  • LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15

    Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro

    Insoweit wird auf die Urteile des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011, 82 O 28/11, des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Oktober 2012, 13 U 166/11, und des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014, II ZR 353/12, (nachfolgend auch " BGH-E-Urteil ") Bezug genommen (Anl. B1-B3 zu Band XVII).

    Aufgrund der geschilderten Rechtsunsicherheit kann es insbesondere auch nicht darauf ankommen, dass bereits die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vorausgegangenen Entscheidungen des LG Köln, 82 O 28/11, und des OLG Köln, 13 I-U 166/11, eine gewisse Klärung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geliefert hatten.

  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Das Landgericht (LG Köln, ZIP 2012, 229 ff.) hat die Klage abgewiesen.
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 13 U 166/11

    Übernahme der Postbank - Anspruch eines ehemaligen Aktionärs auf Differenzzahlung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 - die Beklagte zu verurteilen, an sie 4.837.500,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Ursprungsvereinbarung), vorsorglich, die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.663.000,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Put-Option), höchstvorsorglich, die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.557.500,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Call-Option), höchst-höchstvorsorglich, die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.067.500,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Zwangsumtauschanleihe).

  • OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11) zu verurteilen, an sie 4.837.500 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Ursprungsvereinbarung), "vorsorglich", die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.663.000 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Put-Option), "höchstvorsorglich", die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.557.500 EUR nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Call-Option), "höchst-höchstvorsorglich", die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.067.500 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Zwangsumtauschanleihe).

  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11

    Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der

    Des Weiteren kommt die Berücksichtigung eines unterlassenen Pflichtangebots bei der Überprüfung der angemessenen Gegenleistung für ein nachfolgendes freiwilliges Übernahmeangebot im Rahmen einer Zivilklage der Aktionäre gegen den Bieter in Betracht (vgl. hierzu LG Köln, Urteil vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 - dok. bei juris - zur Klage eines Aktionärs betreffend das hiesige Übernahmeverfahren).

    Des weiteren wurde gerade betreffend den hier von dem Beschwerdeführer unterbreiteten Sachverhalt zwischenzeitlich durch das Landgericht Köln mit Urteil vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11-dok. bei juris) die Klage eines anderen Aktionärs der Zielgesellschaft auf Gewährung einer über das freiwillige Angebot hinausgehenden Gegenleistung mangels einer Kontrollerlangung im Sinne von §§ 29 Abs. 2, 30 WpÜG mit diesbezüglicher ausführlicher Begründung abgelehnt.

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung

    Diese Überlegungen teilt im Ergebnis auch das LG Köln in seinem Urteil vom 29.7.2011 - 82 O 28/11 - BeckRS 2011, 20382) zu der inhaltlich ähnlichen Zurechnungsnorm des § 30 WpÜG.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 5 U 66/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank AG

    Dementsprechend hat das Landgericht Köln (Urteil vom 29.07.2011, 82 O 28/11, Anlage B 27, Bl. 1319 ff. d. A.) in einem ausführlich begründeten Urteil zur vorliegenden Situation (Erwerb der A-Bank durch die Beklagte), auf das ergänzend Bezug genommen wird, ebenfalls die Auffassung vertreten, dass für das Jahr 2009 keine Pflicht der Beklagten zur Konsolidierung der A-Bank in ihrer Bilanz bestand.
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