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   AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10), 82 OWi 4/10   

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https://dejure.org/2010,33708
AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10), 82 OWi 4/10 (https://dejure.org/2010,33708)
AG Bremen, Entscheidung vom 20.08.2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10), 82 OWi 4/10 (https://dejure.org/2010,33708)
AG Bremen, Entscheidung vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10), 82 OWi 4/10 (https://dejure.org/2010,33708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Parallelvollstreckung, Mischfall

  • verkehrslexikon.de

    Zur Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote bei Einräumung der Viermonatsfrist - Mischfälle mit und ohne 4-Monatsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote in sog. Mischfällen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Parallelvollzug von zwei Fahrverboten beim Vorliegen des sog. Mischfalls

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mehrere Fahrverbote auf einmal "abfeiern"

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 50
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Herford, 15.01.2009 - 11a OWi 1639/07
    Auszug aus AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 4/10
    Bei den sogenannten Mischfällen, also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25ir Abs. 24.1 StVG und § 25 Abs. 2 S. 1 StVG , gilt folglich aufgrund der gesetzlichen Regelungssystematik, dass § 25 Abs. 2a 5.2 StVO keine Anwendung findet und der Parallelvollzug zulässig ist (AG Münster DAR 2007, 409; AG Viechtach DAR 2007, 411 ; AG Herford, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 11 a OWi 1639/07; AG Cottbus, Beschluss vom 14.07.2009, Az, 83 OWi 562/09).
  • AG Cottbus, 14.07.2009 - 83 OWi 562/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Parallelvollstreckung mehrerer verhängter Fahrverbote

    Auszug aus AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 4/10
    Bei den sogenannten Mischfällen, also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25ir Abs. 24.1 StVG und § 25 Abs. 2 S. 1 StVG , gilt folglich aufgrund der gesetzlichen Regelungssystematik, dass § 25 Abs. 2a 5.2 StVO keine Anwendung findet und der Parallelvollzug zulässig ist (AG Münster DAR 2007, 409; AG Viechtach DAR 2007, 411 ; AG Herford, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 11 a OWi 1639/07; AG Cottbus, Beschluss vom 14.07.2009, Az, 83 OWi 562/09).
  • AG Viechtach, 22.02.2007 - 7 II OWi 289/07

    Fahrverbot - Vollstreckung mehrerer "gemischter Fahrverbote"

    Auszug aus AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 4/10
    Bei den sogenannten Mischfällen, also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25ir Abs. 24.1 StVG und § 25 Abs. 2 S. 1 StVG , gilt folglich aufgrund der gesetzlichen Regelungssystematik, dass § 25 Abs. 2a 5.2 StVO keine Anwendung findet und der Parallelvollzug zulässig ist (AG Münster DAR 2007, 409; AG Viechtach DAR 2007, 411 ; AG Herford, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 11 a OWi 1639/07; AG Cottbus, Beschluss vom 14.07.2009, Az, 83 OWi 562/09).
  • AG Münster, 04.04.2007 - 51 OWi 290/07
    Auszug aus AG Bremen, 20.08.2010 - 82 OWi 4/10
    Bei den sogenannten Mischfällen, also dem Aufeinandertreffen von Fahrverboten nach § 25ir Abs. 24.1 StVG und § 25 Abs. 2 S. 1 StVG , gilt folglich aufgrund der gesetzlichen Regelungssystematik, dass § 25 Abs. 2a 5.2 StVO keine Anwendung findet und der Parallelvollzug zulässig ist (AG Münster DAR 2007, 409; AG Viechtach DAR 2007, 411 ; AG Herford, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 11 a OWi 1639/07; AG Cottbus, Beschluss vom 14.07.2009, Az, 83 OWi 562/09).
  • OLG Hamm, 08.10.2015 - 3 RBs 254/15

    Keine Parallelvollstreckung von Fahrverboten in sog. Mischfällen

    3) Umstritten ist hingegen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen es um die Vollstreckung zweier Fahrverbote geht, von denen eines mit und eines ohne Gewährung der 4-Monatsfrist des § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG vollstreckt wird (Für die Zulässigkeit einer Parallelvollstreckung auch in diesen Fällen: vgl. BHJJ/Burmann, StraßenverkehrsR, 23. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 46; Gübner in Burhoff, Handbuch f.d. straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 1104 f.; Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428; Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, ZfSch 2013, 368; AG Viechtach, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 7 II OWi 289/07 - BeckRS 2007, 11975; AG Münster, Beschluss vom 4. April 2007 - 51 OWi 290/07 -, BeckRS 2007, 11947; AG Herford, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11a OWi 1693/07 - juris, AG Cottbus, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 83 OWi 562/09 - juris; AG Bremen, Beschluss vom 20. August 2010 - 82 OWi 660 Js 71292/09 (4/10) - juris.
  • AG Bielefeld, 25.03.2011 - 10 OWi 468/11

    Keine Einschränkung des § 25 Abs. 2a S. 2 Straßenverkehrsgesetz ( StVG )

    Gegen diese Auslegung wird vorgebracht, dass es im Ergebnis fragwürdig erschiene, wenn der bisher nicht durch ein Fahrverbot Vorgewarnte die gegen ihn verhängten Fahrverbote hintereinander zu absolvieren hätte, während der schon zumindest einmal erheblich einschlägig in Erscheinung Getretene sie gleichzeitig verbüßen könnte (vgl. AG Bremen, NZV 2011, 50; AG Viechtach, DAR 2007, 411 ).

    Der Gesetzeswortlaut spricht grundsätzlich von weiteren Fahrverboten - irgendeine bestimmte Klassifizierung wird nicht vorgenommen (Fromm, Anm. zu AG Bremen v. 20.08.2010, NZV 2011, 50, 52).

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.07.2014 - 5 Qs 66/14

    Parallele Vollstreckung verhängter Fahrverbote im Straf- und Bußgeldverfahren

    Insoweit wurde pauschal auf eine Anmerkung in NZV 2011, 50 und eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen vom 20.08.2010 Bezug genommen.

    § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG bestimmt für diesen Fall keinen Nacheinandervollzug, weil das Fahrverbot nach § 44 StGB als Nebenstrafe nicht in einer Bußgeldentscheidung, sondern in einem Strafbefehl ausgesprochen ist (Amtsgericht Passau in NStZ-RR 2005, 244; Amtsgericht Bremen in NZV 2011, 50).

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