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   LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16 jug   

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https://dejure.org/2016,49239
LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16 jug (https://dejure.org/2016,49239)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 12.10.2016 - 82 Qs 58/16 jug (https://dejure.org/2016,49239)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 82 Qs 58/16 jug (https://dejure.org/2016,49239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, Schwierigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vier Pflichtverteidigungsfragen, oder: Landgerichte können auch anders

Papierfundstellen

  • StV 2017, 724
  • StV 2018, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14

    Fortdauernde Beschwer durch Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung auch bei

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
    Die Wirkung der Beiordnungsentscheidung erschöpft sich nicht in der Vorbereitung der Urteilsfällung (im Ergebnis ebenso: 1. Strafsenat des OLG Celle, 1 Ws 339/08 = NStZ 2009, 56; 4. Strafsenat des OLG Stuttgart, 4 Ws 223/07 = NStZ-RR 2008, 21; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064; OLG Düsseldorf StV 2001, 609; KG NStZ-RR 2014, 279; Meyer-Goßner/Schmitt 58.A, § 141 Rn 10a; SK-StPO-Wohlers 4.A § 141 Rn 33; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 42).

    Allerdings hat die Kammer in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit obergerichtlicher Entscheidungen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348; StraFO 2006, 455; StV 1997, 238; StV 1989, 378; KG NStZ-RR 2014, 279; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 115; OLG Köln NStZ-RR 2011, 325; OLG Düsseldorf NStZ-RR; im Schrifttum folgend: KK Laufhütte/Willnow § 141 Rn 12) mehrfach entschieden, dass eine nachträgliche Bestellung - gemeint ist damit eine solche nach Abschluss des Verfahrens bzw. der Instanz - in aller Regel ausgeschlossen ist, es sei denn es handele sich um eine zu grobem prozessualen Unrecht führende Willkürentscheidung (8 Qs 94/08; 8 Qs 209/09).

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88

    Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
    Jedenfalls seit der BGH-Entscheidung vom 15.11.1988 (NStZ 89, 239) ist davon auszugehen, dass die notwendigen Auslagen und damit die Wahlverteidigerkosten nicht von der Freistellungsmöglichkeit erfasst sind.
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
    Zum einen erstreckt sich die ausschließliche Beweiskraft des Protokolls nur auf ein Rechtsmittelverfahren, in dem die Gesetzmäßigkeit einer tatrichterlichen Verhandlung zu überprüfen ist (vgl. BGHSt 26, 281, 282), also auf Revisionsverfahren.
  • LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320).
  • LG Neubrandenburg, 30.07.2021 - 23 Qs 86/21

    Pflichtverteidiger, Eröffnung des Tatvorwurfs, nachträgliche Bestellung,

    Nach bisheriger Rechtslage war die Möglichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Beendigung des Verfahrens allerdings in hohem Maße strittig (zum Streitstand nach altem Recht vgl. LG Neubrandenburg 82 Qs 58/16 mit zahlreichen Nachweisen - juris -).
  • AG Kempten, 27.08.2019 - 12 Gs 1887/19

    Pflicht zur unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers

    Dementsprechend hat auch das LG Neubrandenburg eine rückwirkende Beiordnung überzeugend für geboten erachtet, wenn deren Voraussetzungen bei Antragstellung vorlagen (LG Neubrandenburg, Beschluss vom 12.10.2016, 82 Qs 58/16 jug): "Durch die Beiordnung eines Verteidigers soll der Beschuldigte nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten wie ein Beschuldigter, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat; dies gebietet bereits das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot.
  • LG Gießen, 26.06.2023 - 1 Qs 12/23

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Insofern wird - zumindest in Jugendstrafverfahren im Hinblick auf den Grundgedanken des § 2 Abs. 1 JGG und dem folgend der Kostenbefreiung sowie dem Anliegen, erhebliche finanzielle Belastungen wegen ihrer spezialpräventiv abträglichen Implikationen zu vermeiden - vielfach vertreten, eine Bestellung sei auch noch rückwirkend nach Abschluss des vorzunehmen (vgl. Eisenberg/Kölbel, a.a.O. § 68a Rn. 15; LG Neubrandenburg, BeckRS 2016, 20411; BeckOK StPO/Krawczyk. a.a.O. § 142 Rn. 30; LG Bonn, BeckRS 2010, 6327; AG Kempten, BeckRS 2019, 23506).
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