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   VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07 (e.A.)   

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https://dejure.org/2007,32382
VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07 (e.A.) (https://dejure.org/2007,32382)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.2007 - 82-IV-07 (e.A.) (https://dejure.org/2007,32382)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 82-IV-07 (e.A.) (https://dejure.org/2007,32382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Vollzugshemmung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VerfGH Sachsen

    Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde gegen §§ 15, 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 30-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
    Dies gilt insbesondere, wenn mit der einstweiligen Anordnung - wie hier - ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 44 [45]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 353 [363]).

    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das Verfahren in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 44 [45]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; BVerfGE 99, 57 [66]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
    Dieser ist durch die Pflicht zur Gewährung eines Grundförderungsbetrages begrenzt, ohne den die Existenz privater Ersatzschulen gefährdet wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - Vf. 18III-95; auch BVerfGE 75, 40 [67ff.]).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, das Verfahren in der Hauptsache aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 44 [45]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; BVerfGE 99, 57 [66]).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 83-IV-07

    Die Festsetzung eines Zuschusses im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mit der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
    Mit ihrer am 22. Juni 2007 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde (Vf. 83-IV-07 (HS)) wenden sich die Beschwerdeführer gegen §§ 15 und 19 Nr. 5 bis 7 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 4. Februar 1992 in der Fassung des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2007 und 2008 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008) vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. 2006, S. 515 [519]) und begehren im vorliegenden Verfahren vorab den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
    Dies gilt insbesondere, wenn mit der einstweiligen Anordnung - wie hier - ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 44 [45]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 353 [363]).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2007 - 82-IV-07
    Dies gilt insbesondere, wenn mit der einstweiligen Anordnung - wie hier - ein Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 44 [45]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; BVerfGE 81, 53 [54]; 82, 353 [363]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

    Der Ausgleichsanspruch bezieht sich vielmehr auf eine Befreiung, mit der dem von Art. 14 Abs. 2 LV verfolgten Zweck des Art. 11 Abs. 1 LV genüge getan werden soll, das heißt das Recht auf eine Erziehung und Ausbildung unabhängig von Herkunft und wirtschaftlicher Lage auch in den in Art. 14 Abs. 2 Satz 3 LV genannten Ersatzschulen ermöglicht werden soll (insoweit anders Sächs. VerfGH, Beschluss vom 19.07.2007 - Vf. 82-IV-07 -, Juris Rn. 40; Sächs. OVG, Urteile vom 29.04.2010, a.a.O., Rn. 23 ff., und vom 02.03.2011, a.a.O., Rn. 27 ff., die insoweit nur auf die Verletzung der Schutz- und Förderpflicht wegen Existenzgefährdung abstellen).
  • OVG Sachsen, 29.04.2010 - 2 A 42/09

    Umfang einer staatlichen Finanzhilfe betreffend den Sachkostenzuschuss und

    "Anspruch auf finanziellen Ausgleich" bedeutet in diesem Zusammenhang daher ebenfalls nicht Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, sondern lediglich die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers, privaten Ersatzschulen bei der Bewältigung der finanziellen Lasten Unterstützung zu leisten ( vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 25.10.1996, JbSächs-OVG 4, 132, 134, 135, 136; Beschl. v. 19.7.2007 - Vf. 82-IV-07 [e. A.] - ).
  • OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09

    Privatschulfinanzierung, Grundschulen, Mittelschulen, Zuschusssatz, Integration

    "Anspruch auf finanziellen Ausgleich" bedeutet in diesem Zusammenhang daher ebenfalls nicht Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, sondern lediglich die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers, privaten Ersatzschulen bei der Bewältigung der finanziellen Lasten Unterstützung zu leisten (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 25. Oktober 1996, JbSächsOVG 4, 132, 134, 135, 136; Beschl. v. 19. Juli 2007 - Vf. 82-IV-07 [e. A.] -).b) § 15 SächsFrTrSchulG konkretisiert den in Art. 102 Abs. 4 Satz 2 SächsVerf garantieren finanziellen Ausgleich für Schulen in freier Trägerschaft nach Art und Umfang.
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 A 191/08

    Privatschulfinanzierung, Berechnung der Personalkosten, verfassungsrechtliche

    "Anspruch auf finanziellen Ausgleich" bedeutet in diesem Zusammenhang daher nicht Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, sondern lediglich die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers, privaten Ersatzschulen bei der Bewältigung der finanziellen Lasten Unterstützung zu leisten (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 25.10.1996, JbSächsOVG 4, 132, 134, 135, 136; Beschl. v. 19.7.2007 - Vf. 82-IV-07 [e. A.] -).
  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 409/10

    Privatschulfinanzierung, Zuschusssatz, Gymnasien

    "Anspruch auf finanziellen Ausgleich" bedeutet in diesem Zusammenhang daher ebenfalls nicht Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, sondern lediglich die Verpflichtung des einfachen Gesetzgebers, privaten Ersatzschulen bei der Bewältigung der finanziellen Lasten Unterstützung zu leisten (vgl. SächsVerfGH, Urt. v. 25. Oktober 1996, JbSächs-OVG 4, 132, 134, 135, 136; Beschl. v. 19. Juli 2007 - Vf. 82-IV-07 [e. A.] -).
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