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   AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09   

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https://dejure.org/2009,35522
AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09 (https://dejure.org/2009,35522)
AG Meldorf, Entscheidung vom 08.09.2009 - 83 C 767/09 (https://dejure.org/2009,35522)
AG Meldorf, Entscheidung vom 08. September 2009 - 83 C 767/09 (https://dejure.org/2009,35522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 280 BGB; § 19 UStG
    Zum Anspruch auf Ausweis der Umsatzsteuer; kein Anspruch auf Rückzahlung der fälschlich als Umsatzsteuer ausgewiesenen Summe, wenn Gläubiger nicht umsatzsteuerpflichtig ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von fälschlich ausgewiesener Umsatzsteuer; Ausweisung von Umsatzsteuer nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09
    Eine etwaige Umsatzsteuerpflicht hat er zivilrechtlich für unerheblich gehalten, wo ein Rückerstattungsanspruch in Rede stand (BGHZ 115, 47).

    Das Entgelt - so der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung - "umfasst grundsätzlich die auf die Gegenleistung zu entrichtende Umsatzsteuer" (BGHZ 115, 47), was im Umkehrschluss heißt, dass eine nicht zu entrichtende Umsatzsteuer grundsätzlich nicht umfasst ist.

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 46/06

    Unberechtigter Umsatzsteuerausweis in der Rechnung: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09
    Kann der Schuldner die vom Gläubiger in einer Rechnung fälschlich ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer in Abzug bringen, weil der Gläubiger nicht umsatzsteuerpflichtig ist, so hat der Schuldner grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung der fälschlich als Umsatzsteuer ausgewiesenen Summe (entgegen OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 12 U 46/06).

    Sie vertritt unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Brandenburg vom 28.09.2006 (Az. 12 U 46/06) die Auffassung, die vereinbarte Vergütung von 8.000 Euro habe Umsatzsteuer enthalten, welche zu erstatten sei, wenn sie nicht anfalle.

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09
    Ist ein Geschäft entgegen der Annahme des Entgeltgläubigers bei Vertragsschluss umsatzsteuerpflichtig, so geht dieses Risiko zu seinen Lasten (BGHZ 103, 284).
  • BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 34/76

    Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für die Übertragung eines

    Auszug aus AG Meldorf, 08.09.2009 - 83 C 767/09
    Zum Kaufvertrag hat der Bundesgerichtshof entschieden, das vereinbarte Entgelt sei "grundsätzlich der Preis, den der Käufer zur Erlangung des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß aufwenden muss" (BGH, MDR 1978, 834).
  • LG Itzehoe, 14.06.2010 - 1 S 178/09
    Die Berufung der Klägerin vom 9. Oktober 2009 gegen das Urteil des Amtsgerichts Meldorf vom 08.09.2009 - Aktenzeichen 83 C 767/09 - wird zurückgewiesen.
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