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LG Berlin, 11.05.2020 - 83 T 35/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1795 BGB, § 1899 Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB
Betreuung: Anwaltliche Beauftragung des Sohnes eines Betreuers mit der Vertretung eines Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19
Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der …
Auszug aus LG Berlin, 11.05.2020 - 83 T 35/20
Die Verhinderung ist konkret zu besorgen, es muss mithin ein entsprechend konkret absehbarer Bedarf für das Tätigwerden einer weiteren Betreuungsperson gerechtfertigt sein, d.h. ein Sachverhalt vorliegen, dem andernfalls nicht mit einer zulässigen Regelung begegnet werden könnte (vgl. BGH Beschluss vom 25.09.2019 - XII ZB 251/19 - FamRZ 2020, 47 ff, Rn. 11-13, zitiert nach juris).