Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31295
VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06 (https://dejure.org/2007,31295)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2007 - 83-VI-06 (https://dejure.org/2007,31295)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2007 - 83-VI-06 (https://dejure.org/2007,31295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,31295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Ein solcher Verstoß setzt vielmehr unsachliche, willkürliche Erwägungen voraus (VerfGH 15, 15/19; VerfGH vom 18.6.1971, VerfGH 24, 109/111; VerfGH vom 15.7.2005, VerfGH 58, 168/177 = BayVBl. 2006, 480; vgl. auch BVerfG vom 13.3. 1958, BVerfGE 7, 327/329; BVerfG vom 30.6.1970, BVerfGE 29, 45/48).

    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist aber jedenfalls anzunehmen, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie mit sachlichen Erwägungen nicht mehr zu rechtfertigen und damit offensichtlich unhaltbar ist (VerfGH vom 8.2. 1985, VerfGH 38, 11/14 = BayVBl. 1985, 363; vgl. auch BVerfGE 29, 45/49; BVerfG vom 29.6. 1976, BVerfGE 42, 237/242).

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    b) Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG wäre zur Entscheidung über die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts das Oberlandesgericht zuständig gewesen, da die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit erster Instanz ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hatte (vgl. hierzu auch BGH vom 13.5. 2003, NJW 2003, 2686/2687).

    Eine Verweisung, wie von der Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 5.7.2006 beantragt, ist bei funktioneller Unzuständigkeit im Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, RdNr. 4 zu § 281; Reinhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, RdNr. 1 zu § 281, jeweils m. w. N. auch zu den zugelassenen Ausnahmefällen; die Frage der entsprechenden Anwendung ist allerdings offen gelassen in der Entscheidung des BGH, NJW 2003, 2686/2687).

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist aber jedenfalls anzunehmen, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie mit sachlichen Erwägungen nicht mehr zu rechtfertigen und damit offensichtlich unhaltbar ist (VerfGH vom 8.2. 1985, VerfGH 38, 11/14 = BayVBl. 1985, 363; vgl. auch BVerfGE 29, 45/49; BVerfG vom 29.6. 1976, BVerfGE 42, 237/242).
  • VerfGH Bayern, 07.05.2004 - 39-VI-03

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Durch die Aufhebung des Beschlusses vom 20.6.2006 wird der Beschluss des Landgerichts vom 17.8.2006 gegenstandslos; eine gesonderte Aufhebung ist nicht geboten (VerfGH vom 7.5. 2004, NJW-RR 2004, 1725).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Ein solcher Verstoß setzt vielmehr unsachliche, willkürliche Erwägungen voraus (VerfGH 15, 15/19; VerfGH vom 18.6.1971, VerfGH 24, 109/111; VerfGH vom 15.7.2005, VerfGH 58, 168/177 = BayVBl. 2006, 480; vgl. auch BVerfG vom 13.3. 1958, BVerfGE 7, 327/329; BVerfG vom 30.6.1970, BVerfGE 29, 45/48).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Ein solcher Verstoß setzt vielmehr unsachliche, willkürliche Erwägungen voraus (VerfGH 15, 15/19; VerfGH vom 18.6.1971, VerfGH 24, 109/111; VerfGH vom 15.7.2005, VerfGH 58, 168/177 = BayVBl. 2006, 480; vgl. auch BVerfG vom 13.3. 1958, BVerfGE 7, 327/329; BVerfG vom 30.6.1970, BVerfGE 29, 45/48).
  • BVerwG, 21.12.1961 - I C 9.60

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Waffenverbotes - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    a) Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV gewährleistet, dass die Zuständigkeit des Gerichts rechtssatzmäßig festgelegt und in jedem einzelnen Fall von jedem Träger der öffentlichen Gewalt respektiert werden muss (VerfGH vom 26.2. 1962, VerfGH 15, 15/19 = BayVBl. 1962, 144 [Leitsätze]; VerfGH vom 28.1. 1963, VerfGH 16, 10/13).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Die hier gerügten Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV (gesetzlicher Richter), Art. 91 Abs. 1 BV (rechtliches Gehör) und Art. 118 Abs. 1 BV (Willkürverbot) beinhalten Grundrechte, die durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG mit gleichem Inhalt gewährleistet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.3. 1998, VerfGH 51, 49/53 = BayVBl. 1998, 432; VerfGH vom 21.6. 2002, VerfGH 55, 81/83 = BayVBl. 2002, 696; VerfGH vom 29.6.2004, VerfGH 57, 62/65 f.).
  • VerfGH Bayern, 08.02.1985 - 57-VI-84
    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist aber jedenfalls anzunehmen, wenn die Entscheidung eines Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie mit sachlichen Erwägungen nicht mehr zu rechtfertigen und damit offensichtlich unhaltbar ist (VerfGH vom 8.2. 1985, VerfGH 38, 11/14 = BayVBl. 1985, 363; vgl. auch BVerfGE 29, 45/49; BVerfG vom 29.6. 1976, BVerfGE 42, 237/242).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 22.03.2007 - 83-VI-06
    Die hier gerügten Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV (gesetzlicher Richter), Art. 91 Abs. 1 BV (rechtliches Gehör) und Art. 118 Abs. 1 BV (Willkürverbot) beinhalten Grundrechte, die durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG mit gleichem Inhalt gewährleistet werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.3. 1998, VerfGH 51, 49/53 = BayVBl. 1998, 432; VerfGH vom 21.6. 2002, VerfGH 55, 81/83 = BayVBl. 2002, 696; VerfGH vom 29.6.2004, VerfGH 57, 62/65 f.).
  • VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10

    Herausgabe von Krankenunterlagen

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.3.2007 = VerfGH 60, 65/68 f.).
  • VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 22.3.2007 = VerfGH 60, 65/68 f.; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 3 zu Art. 86).
  • VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 41-VI-09

    Verfassungsrechtlich unhaltbare Anwendung des § 291 ZPO

    Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV stellt nicht nur eine formale Bestimmung dar, die gebietet, dass kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden darf, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (vgl. VerfGH vom 22.3.2007 = VerfGH 60, 65/68 f.; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 3 zu Art. 86).
  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 22.3.2007 VerfGHE 60, 65/68 f.; vom 12.7.2012 - Vf. 56-VI-11 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 22.3.2007 VerfGHE 60, 65/68 f.; vom 12.7.2012 - Vf. 56-VI-11 - juris Rn. 26; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, Art. 86 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

    Im Anschluss an eine Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.3.2000, Vf.83-VI-06 (es handelt sich tatsächlich um eine Entscheidung des bayrischen Verfassungsgerichtshofs), sei im übrigen das Recht auf den gesetzlichen Richter bereits dann verletzt, wenn das Erstgericht seine Zuständigkeit - sei es auch irrtümlich - bejaht habe und diese Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht nachvollziehbar sei, weil sie mit sachlich einleuchtenden Erwägungen nicht gerechtfertigt werden könne.
  • VerfGH Bayern, 18.03.2010 - 35-VI-09

    Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer wasserrechtlichen

    Die Norm untersagt jede willkürliche Verschiebung innerhalb der Justiz, durch die der für einen bestimmten Fall berufene Richter durch einen anderen Richter ersetzt würde (vgl. VerfGH vom 22.3.2007 = VerfGH 60, 65/68 f. m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 22.3.2007 VerfGHE 60, 65/68 f.; vom 12.7.2012 - Vf. 56-VI-11 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2012 - 56-VI-11

    Teils unzulässige und im Übrigen jedenfalls unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 22.3.2007 = VerfGH 60, 65/68 f.; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 3 zu Art. 86).
  • VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 98-VI-09

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf BY)

    Es darf kein anderer als der Richter tätig werden und entscheiden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und in den Geschäftsverteilungsplänen dafür vorgesehen ist (VerfGH vom 22.3.2007 = VerfGH 60, 65/68 f.; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 3 zu Art. 86).
  • VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Bayern, 20.07.2010 - 15-VI-09

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 86 Abs 1 S 2 Verf

  • AG Sömmerda, 22.11.2010 - 3 F 42/10

    Vater oder Erzeuger?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht