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ArbG Berlin, 28.01.2003 - 84 Ca 24715/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 28.01.2003 - 84 Ca 24715/02
- LAG Berlin, 25.04.2003 - 17 Ta 6023/03
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin, 25.04.2003 - 17 Ta 6023/03
außerordentliche und vorsorglich ordentliche Kündigung; Streitwert
Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2003 - 84 Ca 24715/02 - teilweise geändert und der Wert des Streitgegenstandes zum Zwecke der gegen die Landeskasse gerichteten anwaltlichen Gebührenansprüche auf 4.000,00 EUR festgesetzt.