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LG Köln, 22.08.2012 - 84 O 104/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsstrafenbewehrung zugunsten der SOS Kinderdörfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Warum eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe zu Gunsten Dritter (hier: gemeinnütziger Verein) nicht ernsthaft ist
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Strafbewehrte Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe in Form einer Spende an eine gemeinnützige Organisation vorsieht, reicht nicht aus
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Keine Vertragsstrafe als Spende an Dritte
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 20.08.2013 - 33 O 292/12
Vertragsstrafe darf nicht als Spende an Dritte ausgestaltet sein
Die Kammer nimmt insofern Bezug auf die Ausführungen im Urteil des Landgerichts Köln vom 22.08.2012 - 84 O 104/12 - (Anlage 5 zur Klageschrift - Bl. 29 ff. d.A.), die sie sich zu eigen macht.