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   LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06   

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LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06 (https://dejure.org/2009,23049)
LG Köln, Entscheidung vom 29.04.2009 - 84 O 156/06 (https://dejure.org/2009,23049)
LG Köln, Entscheidung vom 29. April 2009 - 84 O 156/06 (https://dejure.org/2009,23049)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07) eine identische Klausel für unwirksam erklärt, welche wie folgt lautet:.

    So hat es auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07, dort Rn. 29 ff.; ebenso BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 Rn. 17 ff., 24 ff.) ausdrücklich abgelehnt, an die Stelle der von ihm als unwirksam erachteten Preisänderungsklausel ein Preisänderungsrecht des Versorgers entsprechend § 4 AVBGasV oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung treten zu lassen, obgleich das vom Bundesgerichtshof in diesem Fall zu beurteilende Klauselwerk eine nahezu gleichlautende Bestimmung enthielt, die wie vorliegend die subsidiäre Geltung der AVBGasV vorsah.

    Wie ausgeführt, steht der Beklagten auch kein gesetzliches Recht auf Preisanpassung zu, insbesondere nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 S. 1 AVBGasV bzw. § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG i.V.m. § 5 Abs. 2 GasGVV, welche auf den Sondervertragskunden keine Anwendung finden (BGH, Urt. vom 29.04.2008 - KZR 2/07 - Rn. 29).

  • BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in einem Gasversorgungs-Sondervertrag

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06
    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17.12.2008 (VIII ZR 274/06) ist kein Raum für eine Feststellung der Unbilligkeit einer Preisbestimmung, wenn diese wegen Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Vertragsklausel ihrerseits bereits unwirksam ist.

    So hat es auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07, dort Rn. 29 ff.; ebenso BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 Rn. 17 ff., 24 ff.) ausdrücklich abgelehnt, an die Stelle der von ihm als unwirksam erachteten Preisänderungsklausel ein Preisänderungsrecht des Versorgers entsprechend § 4 AVBGasV oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung treten zu lassen, obgleich das vom Bundesgerichtshof in diesem Fall zu beurteilende Klauselwerk eine nahezu gleichlautende Bestimmung enthielt, die wie vorliegend die subsidiäre Geltung der AVBGasV vorsah.

  • LG Köln, 01.04.2009 - 90 O 90/08

    Recht zur einseitigen Preisbestimmung im Rahmen eines geschlossenen

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06
    Vorab sei angemerkt, dass sich die Kammer in vollem Umfang der Rechtsprechung der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (vgl. z.B. 90 O 90/08) anschließt.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06
    Für den Fall einer potentiell nicht der Billigkeit entsprechenden einseitigen Preisänderung hat der Bundesgerichtshof jüngst im Urteil vom 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) unter Fortentwicklung seiner Grundsatzentscheidung vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) erneut ausgeführt, dass vertraglich vereinbarte Preise keiner Billigkeitskontrolle unterliegen, und zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung des § 315 BGB.
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2009 - 84 O 156/06
    Für den Fall einer potentiell nicht der Billigkeit entsprechenden einseitigen Preisänderung hat der Bundesgerichtshof jüngst im Urteil vom 19.11.2008 (VIII ZR 138/07) unter Fortentwicklung seiner Grundsatzentscheidung vom 13.06.2007 (VIII ZR 36/06) erneut ausgeführt, dass vertraglich vereinbarte Preise keiner Billigkeitskontrolle unterliegen, und zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung des § 315 BGB.
  • OLG Köln, 19.02.2010 - 19 U 143/09

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel für die Versorgung mit

    Demgegenüber konnte die Klägerin vorliegend bereits aus den ihr übersandten Preisänderungsmitteilungen den Wunsch der Beklagten ersehen, den Arbeitspreis in Zukunft zu modifizieren (so auch LG Dresden vom 11.09.2008 - 6 O 1981/07 - Rn. 25 f.; tendenziell auch LG Köln vom 29.04.2009 - 84 O 156/06 - Rn. 38 und vom 01.04.2009 - 90 O 90/08 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris, sowie das angefochtene Urteil).
  • AG Bad Segeberg, 11.03.2010 - 17 C 23/10
    Zudem findet auch § 5 Abs. 2 GasGW auf Sondervertragskunden keine Anwendung (vgl. LG Köln, Urteil v. 29.04.2009, Az.: 84 0 156/06).

    Für eine grundsätzliche Zuerkennung eines Preisänderungsrechts zugunsten der Klägerin können vorliegend keine zweifelsfreien, zuverlässigen Feststellungen getroffen werden (vgl. ähnlich LG Köln vom 29.04.2009, AZ: 84 0 156/06 - juris - Rdnr. 55; AG Blankenese vom 31.7.2009, AZ: 518 C 46/09; anders OLG Hamm a.a.O.).

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