Rechtsprechung
LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- online-und-recht.de
Irreführende Aussage:"Nur (...) ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht"
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Hygienisch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Irreführung über Neutralität der Studie über Gebläse-Händetrockner
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Dyson darf nicht irreführend für Lufthändetrockner werben
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Dyson darf nicht mit der Aussage "Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht." werben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung für Lufthandtrocknungsgeräte mit Slogan "Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht"
- datev.de (Kurzinformation)
Wettbewerbszentrale lässt Werbung für sog. Jet-Händetrockner als irreführend untersagen
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Nicht nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Dyson wirbt irreführend für Händetrockner
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Dyson-Werbung "Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch" ist irreführend
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Dyson-Werbung für Händetrockner ist irreführend
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07
Kamerakauf im Internet
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
Weiter hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 (Urteil vom 16.07.2009, GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet) betont, dass sich an dieser Rechtslage durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken in das deutsche Recht nichts geändert habe.Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass eine solche Angabe beispielsweise bei einer Internetwerbung entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite dieser Werbung anzugeben ist oder ein deutlicher Sternchenhinweis den Verbraucher ohne weiteres zu der Fundstellenangabe führt (vgl. BGH, GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet).
Auch ein deutlicher Sternchenhinweis, der den Verbraucher ohne weiteres zu der Fundstellenangabe führt (vgl. BGH, GRUR 2010, 248 - Kamerakauf im Internet) ist nicht vorhanden.
- BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89
Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
1) Der Bundesgerichtshof hat zunächst in einer Entscheidung aus dem Jahr 1991 (Urteil vom 21.03.1991, GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe) angenommen, dass in eine Werbung aufgenommene Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein müssten. - BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13
TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
Sie ist irreführend, wenn das Verständnis, das sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2015 - I ZR 136/13, GRUR 2015, 906 - TIP der Woche, mwN).
- BGH, 07.07.2005 - I ZR 253/02
Werbung mit Testergebnis
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; Urteil vom 07.07.2005 - I ZR 253/02, GRUR 2005, 877 - Werbung mit Testergebnis). - BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10
Marktführer Sport
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
Das ist im Wege einer Prognoseentscheidung anhand der normativ zu bewertenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport, mwN). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglieds des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; Urteil vom 07.07.2005 - I ZR 253/02, GRUR 2005, 877 - Werbung mit Testergebnis). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08
Preiswerbung ohne Umsatzsteuer
Auszug aus LG Köln, 11.03.2020 - 84 O 204/19
Da der Wille der Beklagten, keine Verträge mit Letztverbrauchern schließen zu wollen und/oder der Umstand, dass die Beklagte tatsächlich keine Verträge mit Letztverbrauchern schließt, unbeachtlich ist (BGH, Urteil vom 29.10.2010 - I ZR 99/08), ist vorliegend eine Werbung auch an Verbraucher gegeben, zumal die Beklagte mit dem streitgegenständlichen Video auch Angebote von C1s von Drittanbietern (z.B. D- Electronic) und damit letztlich auch ihren eigenen Umsatz fördert.