Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 26.09.2013

Rechtsprechung
   LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,102253
LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13 (https://dejure.org/2017,102253)
LG Köln, Entscheidung vom 22.03.2017 - 84 O 220/13 (https://dejure.org/2017,102253)
LG Köln, Entscheidung vom 22. März 2017 - 84 O 220/13 (https://dejure.org/2017,102253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,102253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Schleswig, 28.01.2016 - 6 U 4/15

    Einstweilige Verfügung; Aufhebungsverfahren

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Es liegt daher ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris), so dass die einstweilige Verfügung der Kammer mit Wirkung ex tunc aufzuheben war.

    Wie unter A. V. ausgeführt, liegt insoweit ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor, so dass der im Rahmen des § 927 ZPO geltende Grundsatz der Kostentrennung nicht zur Anwendung kommt und eine Änderung der Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens zulässig und geboten erscheint (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris).

    Auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris Rn. 17 ff.) kann sich die nunmehrige Antragsgegnerin nicht berufen.

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Der Senat hat sich in den Urteilen vom 19.02.2014 der Auffassung angeschlossen, die zuvor der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 (BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) - vertreten und eingehend begründet hat.

    Durch eine Änderung der Rechtsprechung (hier: Abweichung vom Beschluss des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) wird keine neue Rechtslage geschaffen, sondern nur festgestellt, wie die maßgeblichen Rechtsfragen von Anfang an richtigerweise hätten beantwortet werden müssen.

    Zwar stritt die höchstrichterliche Rechtsprechung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 (GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) für die nunmehrige Antragsgegnerin.

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus (BGH GRUR 2006, 949, Leitsatz; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 4 Rn. 1.201, 1.209).

    Die unangemessene unsachliche Beeinflussung des Kunden ergibt sich daraus, dass seine Entscheidung von der Aussicht beeinflusst wird, dem Laienwerber die Werbeprämie zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 2006, 949, juris Rn. 24 - Kunden werben Kunden; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 1.212).

    Die Prämie stellt nichts anderes als die Gegenleistung für die Absatzmittlung dar, die Unzulässigkeit der Laienwerbung kann deshalb grundsätzlich nur aus anderen Kriterien als dem des Prämienanreizes hergeleitet werden (vgl. BGH GRUR 2006, 949, zitiert nach juris Rn. 17 ff - Kunden werben Kunden).

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur vor, wenn ein Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen; insbesondere eine über einen bestimmten Geldbetrag lautende Gutschrift kann einen entsprechenden Vorteil darstellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 17 f.] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 13] - RezeptBonus).

    Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob Barrabatte bei der Abgabe von Arzneimitteln unabhängig von Wertgrenzen wettbewerblich stets unzulässig sind oder ob nach den für den Verletzungszeitpunkt (vor Neufassung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG mit Gesetz vom 07.08.2013, BGBl. I S. 3108) maßgeblichen, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 24] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE) in Fällen, in denen es sich bei den gewährten Vergünstigungen um geringwertige Kleinigkeiten handelt, ein Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht nicht geeignet ist, den Wettbewerb bzw. die Interessen von Marktteilnehmern in relevanter Weise zu beeinträchtigen.

    Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil in diesem Sinne dar (vgl. BGH GRUR 2010, 1136, juris Rn. 17 m.w.N. - Unser Dankeschön für Sie).

  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 113/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung ausländischer Versandapotheken mit

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 19.02.2014 (Az. 6 U 113/13 und 6 U 103/13) und 28.03.2014 (Az. 6 U 158/13) zu früheren Prämienmodellen der Antragsgegnerin Folgendes ausgeführt:.

    Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

    Denn selbst wenn danach der Beklagten in Einzelfällen (bei Gewährung von Gutschriften bis zu 1 Euro pro Medikament) kein spürbarer Wettbewerbsverstoß (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie) und bei abstrakter Fassung des Unterlassungsantrags ein Rabatt bis zu 3 Euro pro Rezept möglicherweise unbedenklich sein könnte (vgl. Senat, Urteil v. 19.02.2014, 6 U 113/13), ist jedenfalls die mit dem Antrag in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung von 5 Euro nach der bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenze als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen.

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur dann anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1082 Tz. 15 - DeguSmiles & more m. w. N., so schon BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungskassetten; ferner OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 482, 483 - Test unter Alltagsbedingungen; Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand: Juni 2009, § 7 HWG Rn. 17).

    Dieses Verständnis steht mit dem Schutzzweck des § 7 HWG, durch eine weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Bereich der Heilmittel der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, die von einer Werbung mit unentgeltlichen Zuwendungen ausgehen kann (vgl. BGH, GRUR 2009, 1082, juris Rn. 16 - DegusSmiles & More), ohne weiteres noch im Einklang.

  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens (hier also die Apothekerkammer Nordrhein) sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 - Ciclopoli; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.56).

    Darüber hinaus fehlt es wegen dieses neuen Anspruchsgrundes an der Dringlichkeit, da die nunmehrige Antragsgegnerin diesen ohne weiteres bereits in der Antragsschrift hätte vortragen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14 - Rn. 10).

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur vor, wenn ein Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen; insbesondere eine über einen bestimmten Geldbetrag lautende Gutschrift kann einen entsprechenden Vorteil darstellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 17 f.] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 13] - RezeptBonus).

    Denn selbst wenn danach der Beklagten in Einzelfällen (bei Gewährung von Gutschriften bis zu 1 Euro pro Medikament) kein spürbarer Wettbewerbsverstoß (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie) und bei abstrakter Fassung des Unterlassungsantrags ein Rabatt bis zu 3 Euro pro Rezept möglicherweise unbedenklich sein könnte (vgl. Senat, Urteil v. 19.02.2014, 6 U 113/13), ist jedenfalls die mit dem Antrag in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung von 5 Euro nach der bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenze als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen.

  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13

    Bindung von Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 19.02.2014 (Az. 6 U 113/13 und 6 U 103/13) und 28.03.2014 (Az. 6 U 158/13) zu früheren Prämienmodellen der Antragsgegnerin Folgendes ausgeführt:.

    Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Wann der danach erforderliche Produktbezug vorliegt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise differenziert gesehen: Einerseits wird Produktbezug bereits angenommen, wenn sich die Werbemaßnahme auf das gesamte Sortiment eines Anbieters bezieht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; so auch für einen Sonderfall OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 84, 86 - Ärztebroschüre); andererseits wird der Bezug zu einem bestimmten Produkt verlangt (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 137, 138).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

  • OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00

    Klinik mit Belegärzten

  • OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15

    Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13

    Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des

  • OLG Köln, 16.05.2008 - 6 W 38/08

    Unsachliche Beeinflussung ärztlicher Entscheidungsfreiheit durch Verlosung von

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 72/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 79/10

    Wettbewerbsverstoß beim grenzüberschreitenden Internet-Versandhandel mit

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12

    Rezept-Prämie

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 26.09.2013 - 84 O 220/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47057
LG Köln, 26.09.2013 - 84 O 220/13 (https://dejure.org/2013,47057)
LG Köln, Entscheidung vom 26.09.2013 - 84 O 220/13 (https://dejure.org/2013,47057)
LG Köln, Entscheidung vom 26. September 2013 - 84 O 220/13 (https://dejure.org/2013,47057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,47057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 17.07.2015 - 6 U 189/14
    Hinsichtlich der Klageanträge zu II. und III. betreffend die Freundschaftswerbung hat die Beklagte ebenfalls den Einwand des Rechtsmissbrauchs erhoben, hier unter Hinweis auf das Eilverfahren 84 O 220/13 LG Köln = 6 U 62/14 OLG Köln, in dem der gerügte Verstoß ebenso gut hätte geltend gemacht werden können, sowie den Einwand der Verwirkung, da sie die 10, 00 EUR-Freundschaftswerbung durchgehend seit dem Jahr 2011 angeboten habe und die Klägerin untätig geblieben sei.
  • LG Köln, 19.11.1914 - 84 O 70/14
    In ihrem Urteil vom 26.02.2014 (84 O 220/13) hat die Kammer hinsichtlich einer Freundschaftswerbung, bei der für jeden Freund, der von einem Kunden der Beklagten geworben wird, ein Hotelgutschein im Wert von ca. 150 EUR oder eine im 1. Jahr beitragsfreie ADAC Mitgliedschaft im Wert von ca. 44, 50 EUR ausgelobt wurde, ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht