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   LG Berlin, 08.01.2018 - 84 T 2/18   

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LG Berlin, 08.01.2018 - 84 T 2/18 (https://dejure.org/2018,21)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.01.2018 - 84 T 2/18 (https://dejure.org/2018,21)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 84 T 2/18 (https://dejure.org/2018,21)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH in Österreich

  • zeit.de (Pressebericht, 09.01.2018)

    Air-Berlin-Tochter: Geplanter Niki-Verkauf könnte scheitern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit: Niki-Insolvenzverfahren soll in Österreich laufen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit für das Niki-Insolvenzverfahren liegt in Österreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren über das Vermögen der NIKI Luftfahrt GmbH in Österreich

  • juve.de (Kurzinformation)

    Niki österreichischer als gedacht: Voigt Salus überzeugt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutschland nicht zuständig für das Insolvenzverfahren von NIKI

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 140
  • NZI 2018, 85
  • BB 2018, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2018 - 84 T 2/18
    Der Begriff der "Eröffnung eines Insolvenzverfahrens" im Sinne der EuInsVO ist im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung der Effizienz der Verordnung weit auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2006 - C-341/04 -, juris).

    Der EuGH sieht die Vermutung nur als widerlegt an, wenn objektive und für Dritte feststellbare Elemente belegen, dass in Wirklichkeit die Lage nicht derjenigen entspricht, die die Verortung am satzungsmäßigen Sitz widerspiegeln soll (EuGH EuZW 2006, 337 - Eurofood -).

    Der EuGH hat entschieden, dass die Tatsache, dass die wirtschaftlichen Entscheidungen einer Gesellschaft von einer Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat kontrolliert werden oder kontrolliert werden können, für sich allein genommen nicht ausreicht, um die mit der Verordnung aufgestellte Vermutung zu entkräften (EuGH EuZW 2006, 337 - Eurofood -).

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZB 232/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2018 - 84 T 2/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Gläubiger, der einen Insolvenzantrag gegen eine Schuldnergesellschaft mit ausländischem Sitz bei einem deutschen Gericht stellt, substantiiert zur internationalen Zuständigkeit des Gerichts und zum Interessenmittelpunkt der Schuldnerin vorzutragen hat (BGH NJW 2012, 936); nichts anderes kann im Fall eines Schuldnerantrags gelten.
  • EuGH, 20.10.2011 - C-396/09

    Interedil - Vorabentscheidungsersuchen - Befugnis eines unteren Gerichts, dem

    Auszug aus LG Berlin, 08.01.2018 - 84 T 2/18
    Der EuGH (EuGH NZI 2011, 990 - Interedil -) hat ebenfalls ausgesprochen: Nach der Intention des Uniongesetzgebers werde dem Ort der Hauptverwaltung einer Gesellschaft der Vorzug gegeben.
  • AG Düsseldorf, 11.10.2019 - 501 IN 150/19
    Die Sache war dem Landgericht Düsseldorf als Beschwerdegericht vorzulegen, Art. 102c § 4 EG InsO i.V. m. § 571 ZPO analog (Vallender/Zipperer in: Vallender EuInsVO, Art. 102c § 4 EG InsO, Rz. 1; vgl. auch LG Berlin, Beschluss v. 08.01.2018, Az 84 T 2/18, zitiert nach beck-online).
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