Rechtsprechung
   EGMR, 16.07.2009 - 8453/04   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bmj.de , S. 11 (Zusammenfassung)

    Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist), Disziplinarverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eine Disziplinarsache wird nicht innerhalb angemessener Frist verhandelt, wenn sie mehr als zehn Jahre in Anspruch nimmt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 3208
  • NVwZ 2010, 1015



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10  

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Zwar geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass Art. 6 EMRK in seiner zivilrechtlichen Bedeutung auf ein Disziplinarverfahren, in dem der Beamte wegen eines Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt worden ist, anwendbar ist (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 Rn. 39 m.w.N.).

    Die vom Gerichtshof der verletzten Person nach Art. 41 EMRK zuzusprechende gerechte Entschädigung, die den materiellen wie auch den immateriellen Schaden erfassen kann (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 a.a.O. Rn. 59 ff.), lässt die sich nach dem innerstaatlichen Recht bestimmende materiell-rechtliche Rechtslage unberührt.

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12  
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geht davon aus, dass Art. 6 EMRK in seiner zivilrechtlichen Bedeutung auf ein Disziplinarverfahren, in dem der Beamte wegen eines Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt worden ist, anwendbar ist (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - Rn. 39 m.w.N. = NVwZ 2010, 1015 ff.).

    Die Angemessenheit ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Verhaltens des Beamten, der Vorgehensweise der Behörden und Gerichte sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Beamten zu beantworten (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12  

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    17 Aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, der einen Anspruch auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Zeit auch im Disziplinarverfahren statuiert (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 ), folgt nicht, dass dem Betroffenen aufgrund einer unangemessen langen Verfahrensdauer eine Rechtsstellung eingeräumt werden muss, die in Widerspruch zum innerstaatlichen materiellen Recht steht.
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11  

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Krankheit sei im Übrigen durch den EGMR (Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 -) als ,,force majeur" anerkannt worden, wenn der Fall nicht zu lange liegen bleibe; so sei es hier.

    Soweit der Beklagte aus dem Urteil des EGMR vom 16. Juli 2009 (Nr. 8453/04) die Bestätigung seiner Rechtsauffassung herzuleiten sucht, die Krankheit eines Richters sei quasi als ,,force majeur" anzusehen und führe nicht zu Entschädigungsansprüchen, wenn ,,der Fall nicht zu lange liegen bleibe", vermag der Senat dem - jedenfalls in dieser Verallgemeinerung - nicht zu folgen: abgesehen davon, dass der EGMR die v. g. Formulierung selbst nicht verwendet hat und die vom Beklagten in Bezug genommene Textstelle des Urteils (Nr. 53) das Verhalten der Staatsanwaltschaft, nicht des Gerichts oder einzelner Richter betrifft, hat der EGMR lediglich ausgeführt, er ,,akzeptiere, dass eine Verzögerung der Erstellung der Anschuldigungsschrift durch die Krankheit des Vertreters der Einleitungsbehörde verursacht wurde ..", andererseits aber zugleich bemerkt, dass die damit verbundene Verzögerung von fast zwei Jahren zu lang war.

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12  

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

    Vielmehr muss der Beschwerdeführer auch darauf eingehen, dass die Verfahrensdauer bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Verhaltens des Beamten, der Vorgehensweise der Behörden oder der Gerichte sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Beamten nicht mehr vertretbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 ).

    Die Angemessenheit ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Verhaltens des Beamten, der Vorgehensweise der Behörden und Gerichte sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Beamten zu beantworten (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11  

    Beamte haben weiterhin kein Streikrecht // Menschenrechtskonvention kommt nicht

    Der EGMR kann Konventionsverletzungen feststellen und den Unterzeichnerstaat nach Art. 41 EMRK zum Ersatz immateriellen Schadens verurteilen, vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 -, NVwZ 2010, 1015; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69.10 -, juris; Meyer-Ladewig, EMRK, a. a. O. Art. 41 Rdnr. 1 ff., hat jedoch nicht die Vollstreckungsbefugnis das der Konvention entgegenstehende innerstaatliche Recht selbst aufzuheben.
  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06  

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Deutschland (Nr. 8453/04, 16. Juli 2009); E. ./.
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10  

    Anforderungen an die Darlegung der einzelnen diziplinarisch zu bewertenden

    Der Gerichtshof kann aber nach Art. 41 EMRK den Staat zum Ersatz des immateriellen Schadens verurteilen (vgl. EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - Rn. 57 ff. = NVwZ 2010, 1015 ff.).
  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11  
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geht davon aus, dass Art. 6 EMRK in seiner zivilrechtlichen Bedeutung auf ein Disziplinarverfahren, in dem der Beamte wegen eines Dienstvergehens aus dem Dienst entfernt worden ist, anwendbar ist (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - Rn. 39 m.w.N. = NVwZ 2010, 1015 ff.).

    Die Angemessenheit ist aufgrund einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Falles, des Verhaltens des Beamten, der Vorgehensweise der Behörden und Gerichte sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Beamten zu beantworten (EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10  

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Eine noch mildere Beurteilung des Dienstvergehens mit der Folge, dass lediglich gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WDO auf Kürzung des Ruhegehalts - hier Kürzung der Übergangsgebührnisse (§ 67 Abs. 1 WDO) - zu erkennen wäre, ist auch nicht wegen der langen Verfahrensdauer des Disziplinarverfahrens geboten, das grundsätzlich von Art. 6 EMRK erfasst wird (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 - NVwZ 2010, 1015 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 6 V 1924/10  

    Zu lang: Die Steuerfahndungsprüfung wurde 10 Jahre unterbrochen

  • VG Berlin, 12.10.2010 - 80 K 34.09  

    § 20 BG BE, § 21 BG BE, § 5 DO BE, § 10 DO BE, § 11 DO BE

  • VG Berlin, 12.04.2011 - 85 K 5.10  

    § 54 S 2 BBG, § 54 S 3 BBG, § 77 BBG, § 5 BDG, § 10

  • BVerwG, 09.11.2011 - 2 B 93.11  

    Frage nach dem Bestehen eines originär unionsrechtlichen verschuldensunabhängigen

  • VG Berlin, 28.06.2012 - 80 K 18.12  
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