Rechtsprechung
AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Höhe der unfallbedingten Abschleppkosten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Bestimmung der Höhe ortsüblicher Abschleppkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7; BGB § 254
Grundsätze zur Bestimmung der Höhe ortsüblicher Abschleppkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Urteil zur Höhe der Abschleppkosten - Nur Kosten zu ersetzen, die der Geschädigte zu zahlen verpflichtet ist
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Düsseldorf, 22.03.2011 - 52 C 10941/10
Unfallverursachung aufgrund des Zusammenwirkens vom jeweiligen waghalsigen …
Auszug aus AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12
Der Geschädigte braucht demAbschleppunternehmer aber mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen nur einen angemessenen und ortsüblichen Lohn zu entrichten (vgl. auch AG Düsseldorf, BeckRS 2012, 14937).
- FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen
Diese Preise entsprechen in etwa den im Internet abrufbaren Preisen für Kranwagen (vgl. z.B. Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe: http://www.vba-ev.de/PUS/2016/ Allgemein/PuS-Ergebnisse2016.pdf für 2016; vgl. hierzu auch Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 12. September 2012 85 C 3163/12, juris). - AG Deggendorf, 27.06.2018 - 3 C 259/17
Verkehrsunfall - Erstattung Abschleppkosten
Dabei trifft den Geschädigten schon aufgrund der Not- und Eilsituation keine Verpflichtung, nach einem möglichst preisgünstigen Abschleppunternehmer zu forschen (…MünchKommStVR/Almeroth, 8 249 BGB Rn. 291 unter Verweis auf OLG Celle 9.10.2013 - 14 U 55/13, BeckRS 2013, 17538; AG Neuss 12.9.2012 - 85 C 3163/12, BeckRS 2012, 20490; AG Stade 10.1.2012 - 61 C 946/11, BeckRS 2012, 05620). - AG Berlin-Köpenick, 06.10.2014 - 12 C 182/14
Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten
Das Gericht ermittelt eine solche Vergütung unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO und zieht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergütung die "Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. von 2012" (VBA 2012) heran, die eine taugliche Schätzungsgrundlage bietet (vgl. u.a. AG Wilhelmshaven, Urteil vom 04.12.2013, 6 C 508/13; AG Neuss, Urteil vom 12.09.2012, 85 C 3163/12, jeweils zitiert nach juris).