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   AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12   

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https://dejure.org/2012,28531
AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12 (https://dejure.org/2012,28531)
AG Neuss, Entscheidung vom 12.09.2012 - 85 C 3163/12 (https://dejure.org/2012,28531)
AG Neuss, Entscheidung vom 12. September 2012 - 85 C 3163/12 (https://dejure.org/2012,28531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung der Höhe ortsüblicher Abschleppkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; BGB § 254
    Grundsätze zur Bestimmung der Höhe ortsüblicher Abschleppkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zur Höhe der Abschleppkosten - Nur Kosten zu ersetzen, die der Geschädigte zu zahlen verpflichtet ist

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Düsseldorf, 22.03.2011 - 52 C 10941/10

    Unfallverursachung aufgrund des Zusammenwirkens vom jeweiligen waghalsigen

    Auszug aus AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12
    Der Geschädigte braucht demAbschleppunternehmer aber mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen nur einen angemessenen und ortsüblichen Lohn zu entrichten (vgl. auch AG Düsseldorf, BeckRS 2012, 14937).
  • FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17

    Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen

    Diese Preise entsprechen in etwa den im Internet abrufbaren Preisen für Kranwagen (vgl. z.B. Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe: http://www.vba-ev.de/PUS/2016/ Allgemein/PuS-Ergebnisse2016.pdf für 2016; vgl. hierzu auch Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 12. September 2012 85 C 3163/12, juris).
  • AG Deggendorf, 27.06.2018 - 3 C 259/17

    Verkehrsunfall - Erstattung Abschleppkosten

    Dabei trifft den Geschädigten schon aufgrund der Not- und Eilsituation keine Verpflichtung, nach einem möglichst preisgünstigen Abschleppunternehmer zu forschen (MünchKommStVR/Almeroth, 8 249 BGB Rn. 291 unter Verweis auf OLG Celle 9.10.2013 - 14 U 55/13, BeckRS 2013, 17538; AG Neuss 12.9.2012 - 85 C 3163/12, BeckRS 2012, 20490; AG Stade 10.1.2012 - 61 C 946/11, BeckRS 2012, 05620).
  • AG Berlin-Köpenick, 06.10.2014 - 12 C 182/14

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten

    Das Gericht ermittelt eine solche Vergütung unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO und zieht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergütung die "Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. von 2012" (VBA 2012) heran, die eine taugliche Schätzungsgrundlage bietet (vgl. u.a. AG Wilhelmshaven, Urteil vom 04.12.2013, 6 C 508/13; AG Neuss, Urteil vom 12.09.2012, 85 C 3163/12, jeweils zitiert nach juris).
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