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   VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12 OB   

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https://dejure.org/2012,46680
VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12 OB (https://dejure.org/2012,46680)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2012 - 85 K 7.12 OB (https://dejure.org/2012,46680)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 85 K 7.12 OB (https://dejure.org/2012,46680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 266 StGB, § 5 BDG, § 13 BDG, § 60 BDG, § 61 BBG
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens; Milderungsgrunds des Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation; Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 27. September 2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.) kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat.

    Erfolgt der Zugriff im Rahmen einer solchen alltäglichen Tätigkeit, kommt der Milderungsgrund nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. September 2000, a.a.O. Rn. 19; speziell zur "Fundunterschlagung" Urteil vom 4. September 1996 - 1 D 1.96 -, juris Rn. 31) nur in Betracht, wenn der Beamte unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, sich eigennützig zu verhalten.

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Hat sich der Beamte bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit an Vermögenswerten vergriffen, die als dienstlich anvertraut seinem Gewahrsam unterliegen, ist ein solches Dienstvergehen regelmäßig geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Juni 2007, - 1 D 2.06 -, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. März 2007 - OVG 80 D 5.05 -, UA S. 12 f.; s. auch Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, 1504 f.).
  • BVerwG, 13.10.1978 - 1 D 67.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Das Fehlverhalten des Beklagten ist disziplinar nach den Grundsätzen zu bewerten, die für den Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder zugängliches Gut gelten (grundsätzlich zu der disziplinaren Bewertung von sogenannten Zugriffsdelikten: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 1 D 67.77 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 19.90, - Urteil vom 27. Januar 1999 - 1 D 10/98 - zit. nach Juris ).
  • BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 19.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Das Fehlverhalten des Beklagten ist disziplinar nach den Grundsätzen zu bewerten, die für den Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder zugängliches Gut gelten (grundsätzlich zu der disziplinaren Bewertung von sogenannten Zugriffsdelikten: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 1 D 67.77 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 19.90, - Urteil vom 27. Januar 1999 - 1 D 10/98 - zit. nach Juris ).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Erfolgt der Zugriff im Rahmen einer solchen alltäglichen Tätigkeit, kommt der Milderungsgrund nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. September 2000, a.a.O. Rn. 19; speziell zur "Fundunterschlagung" Urteil vom 4. September 1996 - 1 D 1.96 -, juris Rn. 31) nur in Betracht, wenn der Beamte unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, sich eigennützig zu verhalten.
  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 10.98
    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Das Fehlverhalten des Beklagten ist disziplinar nach den Grundsätzen zu bewerten, die für den Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder zugängliches Gut gelten (grundsätzlich zu der disziplinaren Bewertung von sogenannten Zugriffsdelikten: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 1 D 67.77 - Urteil vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 19.90, - Urteil vom 27. Januar 1999 - 1 D 10/98 - zit. nach Juris ).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Der Milderungsgrund des Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation setzt voraus, dass bei dem Beamten durch ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis ein seelischer Schock ausgelöst wird, der für die Pflichtenverstöße zumindest mitursächlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22.00 -, BVerwGE 114, 240, 243 ff.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfällt nur dann, wenn gewichtige und im Einzelfall durchgreifende Entlastungsgründe festgestellt werden, die die Prognose rechtfertigen, das Dienstvergehen habe keinen endgültigen Vertrauensverlust zur Folge (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252, 261).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Denn jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 1 D 1.06 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann entscheidend, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695 ).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

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