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   VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09   

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VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09 (https://dejure.org/2010,31909)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.2010 - 85-VI-09 (https://dejure.org/2010,31909)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 85-VI-09 (https://dejure.org/2010,31909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09
    Eine landesverfassungsgerichtliche Kontrolle des angegriffenen Urteils des Oberlandesgerichts unter Anlegung des dem Verfassungsgerichtshof zur Verfügung stehenden Prüfungsmaßstabs (vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.) würde im Ergebnis eine mittelbare Kontrolle der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeuten.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09
    Auch wenn Prüfungsmaßstab des Bundesgerichtshofs die Grundrechte des Grundgesetzes sind, nimmt er insoweit der Sache nach die gleiche Prüfung vor, die der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde anhand inhaltsgleicher Grundrechte der Bayerischen Verfassung vorzunehmen hätte (vgl. BVerfG vom 15.10.1997 = BVerfGE 96, 345 ff.).
  • OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05

    Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 22. Februar 2006 Az. 7 U 4657/05, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das ihre Widerklage abweisende Urteil des Landgerichts München I vom 17. Juni 1999 zurückgewiesen wurde.
  • VerfGH Bayern, 21.10.2009 - 105-VI-08

    1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09
    Insbesondere finde im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine notwendige und abschließende Prüfung statt, ob das Berufungsurteil auf einer Verletzung des Willkürverbots oder eines Verfahrensgrundrechts beruhe (VerfGH vom 21. Oktober 2009 = BayVBl 2010, 209/210).
  • StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche

    Eine Kontrolle der Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -, Juris Rn. 45, vom 4.5.2010 - Vf. 85-VI-09 -, Juris Rn. 18, und vom 15.9.2009 - Vf.122-VI- 08 -, Juris Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.3.1999 - 35/97 -, Juris Rn. 14; VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür. VerfGH, Beschluss vom 30.3.2011 - 14/07 -, Juris Rn. 37 f.; VerfGH RP, Beschluss vom 24.10.2001 - VGH B 1/01 -, Juris Rn. 10).
  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Es liegt dem Beschluss lediglich eine Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinn des Revisionszulassungsrechts zugrunde (VerfGH vom 21.10.2009 VerfGHE 62, 189/193; vom 4.5.2010 BayVBl 2010, 561/562; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21).
  • StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14

    Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines

    Eine Kontrolle von Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -, Juris Rn. 45, vom 4.5.2010 - Vf. 85-VI-09 -, Juris Rn. 18, und vom 15.9.2009 - Vf.122-VI-08 -, Juris Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.3.1999 - 35/97 -, Juris Rn. 14; VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür.
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Es liegt ihr daher keine Prüfung in der Sache selbst zugrunde, sondern lediglich eine solche der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinn des Revisionszulassungsrechts (VerfGH vom 21.10.2009 VerfGHE 62, 189/193; vom 4.5.2010 BayVBl 2010, 561/562).
  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

    wäre (vgl. zum zivilprozessualen Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO VerfGH vom 15.9.2009 = BayVBl 2010, 16/17 f.; VerfGH vom 4.5.2010 = BayVBl 2010, 561 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu

    Eine Kontrolle der Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 97; Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -, Juris Rn. 45, vom 4.5.2010 - Vf. 85-VI-09 -, Juris Rn. 18, und vom 15.9.2009 - Vf.122-VI- 08 -, Juris Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.3.1999 - 35/97 -, Juris Rn. 14; VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür.
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche

    Eine landesverfassungsgerichtliche Kontrolle des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Hinblick auf die gerügten Gehörsverletzungen könnte im Ergebnis eine mittelbare Kontrolle der Entscheidung eines Bundesgerichts bedeuten, zu der der Verfassungsgerichtshof nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht befugt wäre (vgl. zum zivilprozessualen Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO VerfGH vom 15.9.2009 = BayVBl 2010, 16/17 f.; VerfGH vom 4.5.2010 = BayVBl 2010, 561 f.).
  • VerfGH Bayern, 16.01.2018 - 52-VI-15

    Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Eine landesverfassungsgerichtliche Kontrolle des angegriffenen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Hinblick auf die gerügte Gehörsverletzung würde im Ergebnis eine mittelbare Kontrolle der Entscheidung eines Bundesgerichts bedeuten, zu der der Verfassungsgerichtshof nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht befugt wäre (vgl. zum zivilprozessualen Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO VerfGH vom 15.9.2009 VerfGHE 62, 178/182 ff.; vom 4.5.2010 BayVBl 2010, 561 f.; zur Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO StGH Baden-Württemberg vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 - juris Rn. 105).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 146/20

    Zur Prüfungskompetenz des VerfGH bei bundesgerichtlicher Entscheidung über die

    Denn auch wenn das Bundesgericht in diesem Fall nur eine Entscheidung über die Zulassung der Revision trifft und nicht das Urteil des Berufungsgerichts unmittelbar bestätigt, würdigt es in diesem Fall inhaltlich und damit sachlich das mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffene Urteil (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 4. Mai 2010 - Vf. 85-VI-09 -, juris Rn. 17).

    Eine solche Bestätigung liegt auch in einer durch den Bundesgerichtshof erfolgten Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet, die unter anderem auf die Verneinung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - gestützt wird (so auch BayVerfGH, Entscheidungen vom 15. September 2009 - Vf. 122-VI-08 -, juris Rn. 19 ff. und 4. Mai 2010 - Vf. 85-VI-09 -, juris Rn. 13 ff.).

  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 116/20

    Keine Prüfungskompetenz des VerfGH bei ablehnender bundesgerichtlicher

    Soweit die Beschwerdeführerin meint, die fehlende Notwendigkeit, letztinstanzliche Prozesskostenhilfeentscheidungen zu begründen, stehe der Annahme einer sachlichen Bestätigung der kammergerichtlichen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof entgegen, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil auch bei Entscheidungen über Nichtzulassungsentscheidungen nach § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO von einer Begründung abgesehen werden darf und gleichwohl eine Bestätigung angenommen werden kann (vgl. Bay.VerfGH, Entscheidung vom 4. Mai 2010 - Vf. 85-VI-09 -, juris Rn. 17 a. E. zur Vorgängerreglung in § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 69/17
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