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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 84/02, 2 AR 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6914
BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 84/02, 2 AR 38/02 (https://dejure.org/2002,6914)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 2 ARs 84/02, 2 AR 38/02 (https://dejure.org/2002,6914)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 2 ARs 84/02, 2 AR 38/02 (https://dejure.org/2002,6914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 42 Abs. 3 JGG; § 108 Abs. 1 JGG
    Abgabe wegen Aufenthaltswechsels im Jugendstrafverfahren; zuständiges Gericht bei Heranwachsenden

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei - Verfahrensübernahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 84/02
    Daß sich der Angeklagte nicht freiwillig im Bezirk des Amtsgerichts Cottbus aufhält, sondern sich dort in Strafhaft befindet, steht der Abgabe wegen Aufenthaltswechsels nach §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG nicht entgegen (vgl. BGHSt 13, 209, 214 ff.; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl. § 42 Rdn. 10 jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 85/02

    Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei -

    2 ARs 84/02 2 ARs 85/02 2 AR 38/02 2 AR 40/02.
  • BGH, 03.04.2002 - 2 AR 38/02

    Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei -

    2 ARs 84/02 2 ARs 85/02 2 AR 38/02 2 AR 40/02.
  • BGH, 03.04.2002 - 2 AR 40/02

    Jugendschöffengericht - Raub - Räuberischer Diebstahl - Hehlerei -

    2 ARs 84/02 2 ARs 85/02 2 AR 38/02 2 AR 40/02.
  • BGH, 19.05.2010 - 2 ARs 8/10

    Zuständigkeitsstreit (gemeinsames oberes Gericht; Abgabe an das Wohnsitzgericht)

    Jedoch ist andererseits zu berücksichtigen, dass im Jugendverfahren bei einem Wohnsitzwechsel des Angeklagten nach Anklageerhebung nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG grundsätzlich eine Abgabe an das Wohnsitzgericht erfolgen soll und dass der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass auch Heranwachsende (§ 108 Abs. 1 JGG) sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, nur durchbrochen werden darf, wenn die Erschwernisse für die Durchführung des Verfahrens erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 3. April 2002 und vom 22. August 2008 - 2 ARs 84/02 und 361/08).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3947
OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines dritten Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen ; Schriftliches Verfahren; Verweigerung der Gutachtenerstattung; Einschränkende Auslegung

  • Judicialis

    ZPO § 409 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 409 Abs. 1 S. 3
    Schriftliches Verfahren; Ordnungsgeld; Sachverständiger; Gutachtenerstattung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - 3. Ordnungsgeld gegen Sachverständigen möglich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1088
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.04.1960 - 12 W 668/60
    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02
    Die Rechtsfrage, ob bei wiederholter Säumnis des Sachverständigen im selben Erstattungsfall mehr als zweimal ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur strittig (dafür: KG, Beschluss vom 27.04.1960, NJW 1960, 1726 zu § 380 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 380 Rdn. 8; dagegen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.1967, NJW 1967, 2166 zu § 380 ZPO; OLG Gelle, Beschluss vom 20.03.1975, OLGZ 1975, 372).

    Dies räumt auch das Kammergericht in seinem Beschluss vom 27.04.1960 (a.a.O.) zum inhaltsgleichen § 380 Abs. 2, 2. HS ZPO ein, begründet seine Auffassung aber mit dem aus dem Gesetzgebungsverfahren ersichtlichen Willen des Gesetzgebers.

  • OLG Celle, 20.03.1975 - 13 W 21/75
    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02
    Die Rechtsfrage, ob bei wiederholter Säumnis des Sachverständigen im selben Erstattungsfall mehr als zweimal ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur strittig (dafür: KG, Beschluss vom 27.04.1960, NJW 1960, 1726 zu § 380 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 380 Rdn. 8; dagegen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.1967, NJW 1967, 2166 zu § 380 ZPO; OLG Gelle, Beschluss vom 20.03.1975, OLGZ 1975, 372).
  • LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23

    Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen bei unterbliebener Aktenrücksendung

    Das Ordnungsgeld gemäß § 409 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist darauf gerichtet, einen geordneten Verfahrensgang und die Erfüllung der Pflichten durch den Sachverständigen sicherzustellen; ebenso wie die Ordnungsmittel nach § 380 ZPO wirkt es spezial- und generalpräventiv, hat aber auch repressiven ("strafähnlichen") Charakter im Sinne einer Ahndung des Pflichtverstoßes (vgl. BT-Drucks. 7/550 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EGStGB vom 11.05.1973, S. 195 zur Differenzierung von Ordnungs- und Zwangsgeld; OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 0084/02 u.a. - Juris).
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 85/02

    schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung

    Aktenzeichen: 7 W 84/02 7 W 85/02 7 W 86/02.
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 86/02

    schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung

    Aktenzeichen: 7 W 84/02 7 W 85/02 7 W 86/02.
  • LSG Thüringen, 18.04.2008 - L 6 B 34/07

    Zulässigkeit der Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen einen

    Der Senat schließt sich der Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 15. Februar 2002 - Az.: W 84/02, 85/02, 86/02 m.w.N. in MDR 2002, 1088) an, nach dem die Festsetzung eines dritten (und jeden weiteren) Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen unzulässig ist.
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Rechtsprechung
   RG, 09.04.1902 - Rep. V. 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,23
RG, 09.04.1902 - Rep. V. 85/02 (https://dejure.org/1902,23)
RG, Entscheidung vom 09.04.1902 - Rep. V. 85/02 (https://dejure.org/1902,23)
RG, Entscheidung vom 09. April 1902 - Rep. V. 85/02 (https://dejure.org/1902,23)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet in Ansehung des § 567 Abs. 2 C.P.O. eine Zusammenrechnung der Beschwerdesummen statt, wenn gegen die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes von den beiderseitigen Prozeßbevollmächtigten Beschwerde eingelegt wird?

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdesumme. § 567 Abs. 2 C.P.O

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 51, 173
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Rechtsprechung
   RG, 28.06.1902 - Rep. V. 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,18
RG, 28.06.1902 - Rep. V. 85/02 (https://dejure.org/1902,18)
RG, Entscheidung vom 28.06.1902 - Rep. V. 85/02 (https://dejure.org/1902,18)
RG, Entscheidung vom 28. Juni 1902 - Rep. V. 85/02 (https://dejure.org/1902,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht dem Verkäufer noch der Anspruch auf Erfüllung zu, wenn er dem Käufer wegen angeblichen Verzugs unter Setzung einer demnächst fruchtlos verstrichenen Nachfrist erklärt hat, er werde nach Ablauf der Frist die Erfüllung nicht mehr annehmen, sondern Schadensersatz ...

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt wegen Verzugs und wegen Unmöglichkeit des Erfüllung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 52, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Ob dies geschehen ist, läßt sich indes dem Vorbringen des Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. Senat, Urt. v. 1. Oktober 1992, V ZR 36/91, NJW 1992, 3224, 3225; BGH, Urt. v. 21. Mai 1973, II ZR 54/72, WM 1973, 1202; RGZ 52, 92, 95), nicht entnehmen.
  • BGH, 16.02.1967 - VII ZR 329/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In solchen Fällen hat das Reichsgericht mehrfach Klageänderung angenommen (vgl. z.B. RGZ 52, 92; RG in JW 1913, S. 47).
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