Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1978

Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.1979 - 85/76   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GEWÄHRUNG DES RECHTLICHEN GEHÖRS - FUNDAMENTALER GRUNDSATZ - GELTUNGSBEREICH - WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - TRAGWEITE DES GRUNDSATZES

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    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GEWÄHRUNG DES RECHTLICHEN GEHÖRS - FUNDAMENTALER GRUNDSATZ - GELTUNGSBEREICH - WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - TRAGWEITE DES GRUNDSATZES

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1979, 461
  • NJW 1979, 2460



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Wird zitiert von ... (189)  

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98  

    Rekordbußgeld gegen Reedereien aufgehoben // Zwei deutsche Unternehmen betroffen

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 28) entschieden, dass "[d]er Begriff des relevanten Marktes ... nämlich die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den zu ihm gehörenden Erzeugnissen voraus[setzt], so dass ein hinreichender Grad von Austauschbarkeit zwischen allen zum gleichen Markt gehörenden Erzeugnissen im Hinblick auf die gleiche Verwendung erforderlich ist".

    Der Gerichtshof habe aber die Bedeutung, die ein anhaltend hoher Marktanteil für die Feststellung einer beherrschenden Stellung habe, anerkannt (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 41).

    Wie die Kommission zu Recht festgestellt hat, versetzt dieser Marktanteil die TACA-Parteien in die Lage, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem er ihnen die Möglichkeit verschafft, sich ihren Wettbewerbern und Verladern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten, wodurch er ihnen eine beherrschende Stellung im Sinne des Artikels 86 EG-Vertrag verleiht (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 38).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen hat die Kommission somit in der angefochtenen Entscheidung durchaus die Stellung der Wettbewerber der TACA-Parteien geprüft und konnte damit gemäß der Rechtsprechung (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 48) beurteilen, ob diese Wettbewerber in der Lage waren, gegenüber den TACA-Parteien wirksamen Wettbewerb auszuüben.

    Was die Rüge angeht, dass eine kollektive beherrschende Stellung, anders als im Fall einer individuellen beherrschenden Stellung, nicht allein deswegen vermutet werden könne, weil der Marktanteil größer als 50 % sei, so ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung mit dem Begriff der beherrschenden Stellung die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint ist, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 38).

    Insoweit ist ferner darin zu erinnern, dass eine beherrschende Stellung nach der Rechtsprechung einen gewissen Wettbewerb nicht zwangsläufig ausschließt, aber die begünstigte Firma in die Lage versetzt, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in ihrem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihr dies zum Schaden gereichte (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 39).

    Ein solcher Abstand zwischen dem Marktanteil der TACA-Parteien und dem ihres Hauptwettbewerbers ist ein bedeutendes Indiz für eine beherrschende Stellung (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 48).

    Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich ferner das Vorliegen einer beherrschende Stellung aus jedem objektiven Umstand ableiten, der die Fähigkeit des betreffenden Unternehmens belegt, unabhängig von Kunden, Wettbewerbern und Lieferanten zu agieren, einschließlich der für sich genommen positiven Umstände wie das Vorliegen von effizienten Forschungs- und Entwicklungsprogrammen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 48).

    Insoweit genügt der Hinweis, dass nach der Rechtsprechung (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 38) die Frage, ob die TACA-Parteien gemeinsam eine beherrschende Stellung im transatlantischen Fahrtgebiet einnehmen, allein von der Fähigkeit dieser Parteien abhängt, sich gegenüber dem externen Wettbewerbsdruck, der sich insbesondere aus der Tätigkeit der nicht der Konferenz angehörenden Wettbewerber der TACA-Parteien und der Verlader ergibt, unabhängig zu verhalten.

    Wie die Kommission in der mündlichen Verhandlung auf eine entsprechende Frage des Gerichts zu Recht ausgeführt hat, kommt es häufig vor, dass ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung auf einem bestimmten Markt einnimmt, seinen Kunden Preisnachlässe gewährt, z. B. um Effizienzgewinne und Größenkostenersparnisse weiterzugeben oder Kunden an sich zu binden (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnrn. 90 und 91, und Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 337, Randnr. 71).

    Die Klägerin in der Rechtssache T-213/98 führt aus, ein Unternehmen in beherrschender Stellung könne ohne Hinzutreten weiterer Umstände keinen Missbrauch begehen, wenn es Geschäftspraktiken anwende, die auch von einem Unternehmen in nicht beherrschender Stellung angewendet werden können (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765), es sei denn, durch die genannten Praktiken würde die beherrschende Stellung des Unternehmens gestärkt oder der Wettbewerb auf dem Markt eingeschränkt.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe sich aber, dass "missbräuchliche Ausnutzung" ein objektiver Begriff sei, der die Verhaltensweisen erfasse, die die Verbraucher schädigen oder die Wettbewerbsstruktur des Marktes beeinträchtigen könnten (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 765, Randnr. 91, Europemballage und Continental Can/Kommission, zitiert oben in Randnr. 779, Randnr. 26, und vom 1. April 1993, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, zitiert oben in Randnr. 334, Randnr. 70).

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01  

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der

    Die Klägerin beruft sich hierfür auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 71).

    Ferner geht, wie die Klägerin ausführt, aus dem Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 71) hervor, dass es in der Regel mit der Unabhängigkeit des Verhaltens, die für eine beherrschende Stellung charakteristisch ist, unvereinbar ist, wenn ein Unternehmen unter dem Druck der Preissenkungen seiner Mitbewerber ebenfalls die Preise senken muss.

    Jedoch schließt ein selbst lebhafter Wettbewerb auf einem Markt eine beherrschende Stellung auf diesem Markt nicht aus, da eine solche Stellung wesentlich durch die Fähigkeit gekennzeichnet ist, dass man sein Verhalten in der Marktstrategie ohne Rücksichtnahme auf diesen Wettbewerb bestimmen kann, ohne aufgrund dieser Haltung Nachteile hinnehmen zu müssen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 70, und Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein bestimmtes Maß an Wettbewerb auf einen Markt nicht mit dem Vorliegen einer beherrschenden Stellung auf eben diesem Markt unvereinbar ist (vgl. Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben zitiert in Randnr. 101, Randnrn. 39 und 70, und United Brands/Kommission, oben zitiert in Randnr. 117, Randnr. 113).

    Es ist hierbei auch zu bedenken, dass sich das Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (oben, Randnr. 101) auf Waren des täglichen Bedarfs bezieht, während es sich im vorliegenden Fall um Erzeugnisse handelt, die im Rahmen gelegentlicher Ausschreibungen abgesetzt werden, wobei jeweils hochwertige Aufträge vergeben werden, die durch iterative Verhandlungen gekennzeichnet sind.

    In Bezug auf das Vorliegen einer vorbestehenden beherrschenden Stellung der Klägerin genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung zwar die Bedeutung der Marktanteile von einem Markt zum anderen unterschiedlich sein kann, jedoch zu Recht anzunehmen ist, dass besonders hohe Anteile - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - ohne weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung liefern (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 41, und Endemol/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 134).

    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindern, welche von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Marktteilnehmer abweichen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 91).

    Wenn die Bedeutung der Marktanteile auch von einem Markt zum anderen unterschiedlich sein kann, so kann man nämlich nach ständiger Rechtsprechung doch zu Recht annehmen, dass besonders hohe Anteile - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - ohne weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung liefern (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben zitiert in Randnr. 101, Randnr. 41, und Endemol/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 134).

  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93  
    70 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461) stelle die Fähigkeit, eine beherrschende Stellung zu behaupten, einen wesentlichen Faktor bei der Beurteilung dieser Stellung dar.

    Ein hoher Marktanteil lasse aber grundsätzlich allein schon auf das Vorliegen einer beherrschenden Stellung schließen, wenn nicht aussergewöhnliche Umstände gegeben seien (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 41).

    Kann die Behauptung von Marktanteilen aber die Behauptung einer beherrschenden Stellung zutage treten lassen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 44), so kann der Rückgang der Marktanteile auf einen immer noch sehr hohen Stand für sich genommen nicht den Beweis für das Fehlen einer beherrschenden Stellung liefern.

    Die streitige Praxis könne aber schon dann nicht nach Artikel 86 des Vertrages beanstandet werden, wenn sie sich auf den Markt nicht auswirke (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 91).

    Anders als sonst üblich (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O.) lasse die Verordnung Nr. 4056/86 den Abschluß von hundertprozentigen Treueabmachungen zu.

    166 Schließlich habe der Gerichtshof befunden, daß ein Unternehmen in beherrschender Stellung diese Stellung mißbräuchlich ausnutze, wenn es Treueabmachungen schließe, die die Kunden ausschließlich an sie bänden, sofern diese Vereinbarungen nicht aufgrund aussergewöhnlicher Umstände im Rahmen von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages zulässig seien (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 90).

    Ein solcher Zwang sei mißbräuchlich (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O.).

    186 Unter diesen Umständen ist die Kommission zu Recht zu der Schlußfolgerung gelangt, daß diese Praxis insgesamt eine Beschränkung der Freiheit der Verkehrsnutzer und damit eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung des einzigen Wettbewerbers der CEWAL auf dem Markt bewirkte (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, a. a. O., Randnr. 90).

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  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten

    Zudem liefern nach der Rechtsprechung besonders hohe Marktanteile, soweit keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, ohne Weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr.41, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission, T-65/98, Slg. 2003. II-4653, Randnr. 154).

    Eine solche Stellung schließt im Gegensatz zu einem Monopol oder einem Quasi-Monopol einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber das begünstigte Unternehmen in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in seinem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihm dies zum Schaden gereichte (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 39).

    Ein Unternehmen, das längere Zeit einen äußerst hohen Marktanteil besitzt, befindet sich allein durch den Umfang seiner Produktion und seines Angebots - ohne dass die Inhaber erheblich geringerer Anteile imstande wären, die Nachfrage, die sich von dem Unternehmen mit dem größten Anteil abwenden will, rasch zu befriedigen - in einer Position der Stärke, die es zu einem nicht zu übergehenden Geschäftspartner macht und ihm bereits deswegen, jedenfalls während relativ langer Zeit, die Unabhängigkeit des Verhaltens sichert, die für eine beherrschende Stellung kennzeichnend ist (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 41, und Urteil Van den Bergh Foods/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 154).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung ein objektiver Begriff, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 91, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 549).

    Folglich verstößt ein Rabattsystem, bei dem sich die Höhe des Nachlasses nach Maßgabe der Abnahmemenge erhöht, nicht gegen Art. 82 EG, es sei denn, die Kriterien und Modalitäten, nach denen der Rabatt gewährt wird, lassen erkennen, dass das System nicht auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht, sondern wie ein Treue- und Zielrabatt die Kunden vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abhalten soll (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 59).

    Um zu bestimmen, ob ein Mengenrabattsystem missbräuchlich ist, müssen mithin sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, berücksichtigt werden, und es ist zu prüfen, ob die Rabatte darauf abzielen, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Bezugsquellen zu nehmen oder einzuschränken, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, gegenüber Handelspartnern bei gleichwertigen Leistungen unterschiedliche Bedingungen anzuwenden oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 216 angeführt, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 295 angeführt, Randnr. 60).

    In diesem Zusammenhang ist durch das Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (oben in Randnr. 216 angeführt) insbesondere anerkannt worden, dass ein Unternehmen, das auf einem Markt eine beherrschende Stellung einnimmt und Abnehmer, sei es auch auf deren Wunsch, durch die Verpflichtung oder Zusage, ihren gesamten Bedarf oder einen beträchtlichen Teil desselben ausschließlich bei ihm zu beziehen, an sich bindet, seine Stellung im Sinne des Art. 82 EG missbräuchlich ausnützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die fragliche Verpflichtung ohne Weiteres oder gegen eine Rabattgewährung eingegangen worden ist.

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01  

    Artikel 82 EG - Rabattsysteme - Missbrauch

    54 Hierzu ist zu bemerken, dass der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach ständiger Rechtsprechung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 91, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 70, und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 69; Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 1999 in der Rechtssache T-228/97, Irish Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 111).

    59 Folglich verstößt ein Rabattsystem, bei dem sich die Höhe des Nachlasses nach Maßgabe der Abnahmemenge erhöht, nicht gegen Artikel 82 EG, es sei denn, die Kriterien und Modalitäten, nach denen der Rabatt gewährt wird, lassen erkennen, dass das System nicht auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht, sondern wie ein Treue- und Zielrabatt die Kunden vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abhalten soll (siehe Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 90, Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 85, Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 114, und Portugal/Kommission, zitiert oben in Randnr. 58, Randnr. 52).

    60 Um zu bestimmen, ob ein Mengenrabattsystem missbräuchlich ist, müssen mithin sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, berücksichtigt werden, und es ist zu prüfen, ob die Rabatte darauf abzielen, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Bezugsquellen zu nehmen oder einzuschränken, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, gegenüber Handelspartnern bei gleichwertigen Leistungen unterschiedliche Bedingungen anzuwenden oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 90, Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 73, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 114).

    141 Daraus folgt, dass ein Rabattsystem, das von einem Unternehmen in beherrschender Stellung angewandt wird und diesem einen nicht zu vernachlässigenden Ermessensspielraum hinsichtlich der Gewährung des Nachlasses an den Händler lässt, als unbillig zu betrachten ist und eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen im Sinne des Artikels 82 EG darstellt (siehe in diesem Sinn Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 105).

    Das einzige Ziel, das die Klägerin damit verfolgt, dass sie die Händler zu detaillierten Auskünften über den Umsatz, die Verkaufsstatistiken und -prognosen, die strategische Ausrichtung und die Entwicklung der Anteile von Michelin am Geschäft verpflichtet, besteht darin, nichtöffentliche Marktinformationen zu erhalten, die für ihre eigene Geschäftsstrategie wertvoll sind (siehe in diesem Sinne Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 107).

    235 Die Klägerin macht geltend, der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung erfasse solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, "die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung ... behindert wird" (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 91).

    238 Die Klägerin beruft sich für ihr Vorbringen auf die ständige Rechtsprechung, wonach der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff ist, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 91, Michelin/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 70, AKZO/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 69, und Irish Sugar/Kommission, zitiert oben in Randnr. 54, Randnr. 111; Hervorhebung nur hier).

  • EuG, 07.10.1999 - T-228/97  
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs das betroffene Unternehmen bereits während des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt werden muß, zum Vorliegen und zur Bedeutung der von der Kommission geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkte und Umstände Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 11; Urteile des Gerichts vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 39, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnr. 48), so daß die Mitteilung der Beschwerdepunkte alle erforderlichen Angaben enthalten muß, damit sich das Unternehmen sachgerecht verteidigen kann, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erläßt (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Boehringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 768, Randnr. 9, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, Randnr. 11, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn.

    Mit dem Begriff der beherrschenden Stellung ist, wie die Kommission in der angefochtenen Entscheidung (Randnr. 100) betont hat, die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 38).

    Unter diesen Faktoren liefern jedoch besonders hohe Marktanteile, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ohne weiteres den Beweis für das Vorliegen einer ausgeprägten beherrschenden Stellung (Urteile des Gerichtshofes Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 41, und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-82/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 60; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/85, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 91, vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 109, und Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Randnr. 76).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der mißbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung ein objektiver Begriff, der solche Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfaßt, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, daß die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Marktbürger unterscheiden (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 91, und AKZO/Kommission, Randnr. 69).

    Was insbesondere die Praktiken im Zusammenhang mit der Preisfestsetzung durch die Klägerin angeht, so sind bei der Ermittlung eines etwaigen Mißbrauchs durch ein Preisgebaren sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, zu berücksichtigen und es ist zu prüfen, ob der Rabatt darauf abzielt, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahl zwischen mehreren Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, Handelspartnern für gleichwertige Leistungen ungleiche Bedingungen aufzuerlegen oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, Randnr. 73).

    Eine solche Definition ist nicht mit der in der Rechtsprechung entwickelten Begriffsbildung zur Ermittlung gleichwertiger Leistungen vereinbar, denn zwei Abnehmer der gleichen Menge eines Erzeugnisses würden unterschiedliche Preise zahlen, je nachdem, ob sie Konkurrenten ihres Lieferanten auf einem anderen Markt sind oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 90).

    Der Gerichtshof hat ebenfalls klargestellt, daß Artikel 86 des Vertrages, indem er die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt verbietet, soweit sie dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, sowohl auf Praktiken abzielt, durch die die Verbraucher unmittelbar geschädigt werden können, als auch auf Verhaltensweisen, die sie mittelbar dadurch benachteiligen, daß sie einen Zustand wirksamen Wettbewerbs beeinträchtigen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 125).

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt in der

    Eine solche Stellung schließt im Gegensatz zu einem Monopol oder einem Quasi-Monopol einen gewissen Wettbewerb nicht aus, versetzt aber die begünstigte Firma in die Lage, die Bedingungen, unter denen sich dieser Wettbewerb entwickeln kann, zu bestimmen oder wenigstens merklich zu beeinflussen, jedenfalls aber weitgehend in ihrem Verhalten hierauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, ohne dass ihr dies zum Schaden gereichte (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnr. 39).

    Ein Unternehmen, das längere Zeit einen besonders hohen Marktanteil besitzt, befindet sich allein durch den Umfang seiner Produktion und seines Angebots - ohne dass die Inhaber erheblich geringerer Anteile imstande wären, die Nachfrage, die sich von dem Unternehmen mit dem größten Anteil abwenden will, rasch zu befriedigen - in einer Position der Stärke, die es zu einem nicht zu übergehenden Geschäftspartner macht und ihm bereits deswegen, jedenfalls während relativ langer Zeit, die Unabhängigkeit des Verhaltens sichert, die für eine beherrschende Stellung kennzeichnend ist (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 41, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2003, Van den Bergh Foods/Kommission, T-65/98, Slg. 2003, II-4653, Randnr. 154).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung ein objektiver Begriff, der Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung erfasst, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Präsenz des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die zur Folge haben, dass die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch die Verwendung von Mitteln behindert wird, die sich von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistung der Wirtschaftsbeteiligten unterscheiden (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 91, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 549).

    Folglich verstößt ein Rabattsystem, bei dem sich die Höhe des Nachlasses nach Maßgabe der Abnahmemenge erhöht, nicht gegen Art. 82 EG, es sei denn, die Kriterien und Modalitäten, nach denen der Rabatt gewährt wird, lassen erkennen, dass das System nicht auf einer wirtschaftlich gerechtfertigten Gegenleistung beruht, sondern wie ein Treue- und Zielrabatt die Kunden vom Bezug bei konkurrierenden Herstellern abhalten soll (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 315 angeführt, Randnr. 59).

    Um zu ermitteln, ob ein Mengenrabattsystem missbräuchlich ist, müssen mithin sämtliche Umstände, insbesondere die Kriterien und Modalitäten der Rabattgewährung, berücksichtigt werden, und es ist zu prüfen, ob die Rabatte darauf abzielen, dem Abnehmer durch die Gewährung eines Vorteils, der nicht auf einer ihn rechtfertigenden wirtschaftlichen Leistung beruht, die Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Bezugsquellen zu nehmen oder einzuschränken, den Konkurrenten den Zugang zum Markt zu verwehren, gegenüber Handelspartnern bei gleichwertigen Leistungen unterschiedliche Bedingungen anzuwenden oder die beherrschende Stellung durch einen verfälschten Wettbewerb zu stärken (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 90, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 315 angeführt, Randnr. 60).

    Sie verlangt, dass die betroffenen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen bereits während des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt werden, zum Vorliegen und zur Bedeutung der von der Kommission geltend gemachten Tatsachen, Beschwerdepunkte und Umstände angemessen Stellung zu nehmen (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 275 angeführt, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Avebe/Kommission, T-314/01, Slg. 2006, II-3085, Randnr. 49).

    Insbesondere im Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission (oben in Randnr. 275 angeführt) hat der Gerichtshof den Begriff "beherrschende Stellung" genau definiert.

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05  

    [fremdsprachig]

    Das Vorliegen einer beherrschenden Stellung ergibt sich im Allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1978, United Brands und United Brands Continentaal/Kommission, 27/76, Slg. 1978, 207, Randnrn. 65 und 66, und vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, Slg. 1979, 461, Randnrn. 38 und 39).

    Was zunächst die Relevanz betrifft, die dem Innehaben wesentlicher Marktanteile für die Feststellung einer eventuellen beherrschenden Stellung von AZ zuerkannt wird, so ist daran zu erinnern, dass die Bedeutung der Marktanteile zwar von einem Markt zum anderen unterschiedlich sein kann, das dauerhafte Innehaben eines besonders hohen Marktanteils jedoch - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung liefert (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 41; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 91, und vom 8. Oktober 1996, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 76).

    Bei den Praktiken, die auf den Ausschluss oder die Einschränkung des Wettbewerbs gerichtet sind, braucht ein Verhalten, um als Missbrauch einer beherrschenden Stellung eingestuft zu werden, nicht notwendigerweise seine Ursache in der Wirtschaftskraft des Unternehmens zu haben oder durch diese ermöglicht worden zu sein, da kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beherrschenden Stellung und ihrer missbräuchlichen Ausnutzung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, Slg. 1973, 215, Randnr. 27, und Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 91).

    Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung sei ein objektiver Begriff, der nicht voraussetze, dass eine Schädigung des Wettbewerbs beabsichtigt sei, sondern dass diese Wirkung in der Wirklichkeit objektiv festgestellt werde (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 91, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission, T-128/98, Slg. 2000, II-3929, Randnrn. 172 und 173).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der missbräuchlichen Ausnutzung ein objektiver Begriff; er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 91, und AKZO/Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 69; Urteile des Gerichts vom 7. Oktober 1999, 1rish Sugar/Kommission, T-228/97, Slg. 1999, II-2969, Randnr. 111, und Michelin/Kommission, oben in Randnr. 334 angeführt, Randnr. 54).

    Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass der Missbrauch einer beherrschenden Stellung nicht unbedingt darin bestehen muss, dass die durch eine beherrschende Stellung erlangte Wirtschaftskraft eingesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Europemballage und Continental Can/Kommission, oben in Randnr. 267 angeführt, Randnr. 27, und Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 91).

    Aus dem objektiven Charakter des Missbrauchsbegriffs (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 91) ergibt sich, dass die irreführende Natur der den öffentlichen Stellen gegenüber abgegebenen Darstellungen aufgrund objektiver Gesichtspunkte zu beurteilen ist und dass der Nachweis der Vorsätzlichkeit des Verhaltens und der Bösgläubigkeit des marktbeherrschenden Unternehmens für die Feststellung des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung nicht erforderlich ist.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Rechte

    schützt (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 38).

    LVM, Elf Atochem, BASF, Shell, DSM, SAV, Montedison, ICI und Hüls machen geltend, daß sie sich nicht gemäß den Bestimmungen der Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 hätten äußern können, die Ausdruck des grundlegenden gemeinschaftsrechtlichen Prinzips des rechtlichen Gehörs seien, das auch gelte, wenn besondere Rechtsvorschriften fehlten (Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen Transocean Marine Paint/Kommission, British Aerospace und Rover/Kommission, Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 9, vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 81, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn.

    Verwaltungsverfahren beachtet werden muß (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 9).

    Die Klägerinnen machen geltend, die Entscheidung sei, zumindest teilweise, für nichtig zu erklären oder die Geldbuße sei für nichtig zu erklären oder herabzusetzen, da bei der Bestimmung der Dauer der Zuwiderhandlung verschiedene Fehler unterlaufen seien (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnrn. 140 und 141, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 129 und 130, Petrofina/Kommission, Randnrn. 249 ff., vom 17. Dezember 1991, BASF/Kommission, Randnrn. 64 bis 72 und 259 bis 262, und Dunlop Slazenger/Kommission).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07  

    Soda-Club II

    Diesem hohen Marktanteil kommt nicht nur wegen seiner absoluten Größe (vgl. EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - C-62/86, Slg. 1991, I-3359 Tz. 60 = EuZW 1992, 21 - AKZO), sondern auch deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil der Abstand zu den Wettbewerbern beträchtlich ist (vgl. EuGH Slg. 1978, 207 Tz. 105 ff. = WuW/E EWG/MUV 425 - Chiquita; Urt. v. 13.2.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 Tz. 50 f. = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 119, 117, 130 - Warenzeichenerwerb; 170, 299 Tz. 21 - National Geographic II).

    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (EuGH Slg. 1979, 461 Tz. 91 = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; vgl. EuG, Urt. v. 23.10.2003 - T-65/98, Slg. 2003, II-4653 Tz. 157 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods).

  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96  

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein

  • EuGH, 28.09.2006 - C-552/03  

    Rechtsmittel - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG) -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Zementmarkt - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt

  • EuG, 23.10.2003 - T-65/98  

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-344/98  
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95  

    Rechtsmittel - Zulässigkeit - Dauer des Verfahrens - Beweisaufnahme -

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94  

    Gemeinschaftliche Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Kollektive

  • EuGH, 16.03.2000 - C-395/96  

    Wettbewerb - Internationaler Seeverkehr - Linienkonferenzen - Verordnung (EWG)

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag - Begriff der einheitlichen

  • EuG, 25.10.2002 - T-5/02  

    Tetra Laval BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99  

    Telekommunikation - Mobilfunkdienste - Artikel 5a Absatz 3 der Richtlinie

  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86  

    AKZO / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06  

    E.ON Ruhrgas - Langfristige Gasverträge sind wettbewerbswidrig

  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93  
  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92  

    Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - Verpflichtung zum gleichzeitigen

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91  
  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93  
  • EuGH, 02.10.2003 - C-194/99  

    Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken - Europäische

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89  

    Nakajima All Precision / Rat

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01  

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbußen -

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85  

    Ahlström / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94  
  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07  

    Art. 82 EG und 86 EG - Begriff 'Unternehmen' - Vereinigung ohne

  • EuG, 28.02.2002 - T-395/94  
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00  

    Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA - Zuständigkeit der Kommission -

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92  

    Hilti / Kommission

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92  

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuG, 10.07.1990 - T-51/89  
  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89  
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98  

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Abschottung - Artikel 85 EG-Vertrag

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03  

    Wettbewerb - Art. 82 EG - Entgelt für den Zugang zum

  • EuGH, 02.04.2009 - C-202/07  

    Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für

  • EuG, 12.12.2000 - T-128/98  

    Wettbewerb - Luftverkehr - Betrieb von Flughäfen - Anwendbare Verordnung -

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00  

    Wettbewerb - Kartell - Märkte für nahtlose Stahlrohre - Dauer der Zuwiderhandlung

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 (Kart) 1/06  

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 5/06  

    Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf Angebotsmarkt für die Befüllung von

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Betriebssysteme für

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95  

    Wettbewerb - Mobile Kräne - Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention -

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02  

    Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Artikel 2, 3 und 8 der

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89  
  • EuGH, 02.10.2003 - C-176/99  

    Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken - Europäische

  • EuGH, 15.03.2007 - C-95/04  

    Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Fluggesellschaft -

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Fehlende

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10  

    Entega II

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91  
  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03  

    Wettbewerb - Kartelle - Sorbatmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89  
  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06  

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung,

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02  

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92  

    Fiskano / Kommission

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94  

    Tetra Pak / Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03  

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbefugnisse der Kommission -

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89  
  • EuGH, 05.10.1995 - C-96/94  

    Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo

  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99  

    Staatliche Beihilfen - Begriff der staatlichen Beihilfe - Steuerliche Maßnahmen -

  • EuG, 17.12.2003 - T-219/99  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zuständigkeit der

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02  

    Europarichter setzten Kartellbuße gegen BASF herab // Anführerschaft bei

  • EuG, 30.01.2007 - T-340/03  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09  

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00  

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01  

    JCB Service gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Wettbewerb ,

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-12/03  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tetra Laval BV - Wettbewerb

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 11/07  

    70-jähriges Gemeinschaftsunternehmen der Versicherungswirtschaft darf weiterhin

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89  
  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94  
  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04  

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Artikel 82 EG

  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01  

    Wettbewerb - Kartell - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße -

  • OLG Hamburg, 04.06.2009 - 3 U 203/08  

    EU-Kartellrecht: Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von

  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Monochloressigsäure - Entscheidung, mit der

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89  
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89  
  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92  
  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98  

    Vorläufige Antidumping- und Ausgleichszölle - Gezüchteter Atlantischer Lachs -

  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03  

    Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 3319/94 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen -

  • EuG, 09.12.2008 - T-111/08  

    Wettbewerb - Beschluss einer Unternehmensvereinigung - Markt für die Erbringung

  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10  

    Art. 31 Abs. 2 der Charta - Soziale Grundrechte - Allgemeine Rechtsgrundsätze -

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91  
  • EuGH, 17.10.1995 - C-140/94  

    DIP u.a. / Comune di Bassano del Grappa u.a.

  • EuG, 30.01.2002 - T-54/99  

    Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 3 EG) - Höhe der den

  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07  

    Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten, die faktisch eine

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10  

    Wettbewerbsrecht - Preisspaltung bei Markteintritt in Energiemarkt

  • EuG, 11.03.1999 - T-136/94  

    EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Beschluß eines Unternehmensverbands -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08  

    Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts -

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89  
  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89  
  • EuG, 28.04.1999 - T-221/95  

    Endemol / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99  

    Wettbewerb - Kartell - Fernwärmerohre - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81

  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00  
  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00  
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-62/06  

    Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von Eingangs-

  • EuG, 11.07.2007 - T-170/06  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltmarkt für die

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03  

    Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine

  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Finanzdienstleistungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08  

    Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93  

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94  

    Wettbewerb - Verordnung Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Vereinbarkeit eines

  • EuG, 17.07.1998 - T-111/96  
  • EuGH, 01.10.1998 - C-38/97  

    Wettbewerb - Straßenverkehr - Verbindlicher Tarif - Staatliche Regelung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01  

    Enirisorse SpA gegen Ministero delle Finanze.

  • EuG, 15.03.2006 - T-26/02  

    Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - Leitlinien für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07  

    Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07  

    Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06  

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel mit Arzneimitteln

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07  

    Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Art. 81 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07  

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Schutz des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09  

    Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuGH, 19.04.2012 - C-549/10  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Markt für

  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94  

    Dumping - Staatshandelsländer - Gleichartige Ware - Individuelle Behandlung -

  • EuG, 18.12.1997 - T-159/94  

    Nichtigkeitsklage - Dumping - Aspartam - Rechte der Verteidigung - Normalwert -

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95  

    Wettbewerb - Remailing - Nichtigkeitsklage - Teilweise Zurückweisung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag - Zurechnung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-411/04  

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06  

    Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb - Kartell

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-52/09  

    Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Art. 102 AEUV (früher Art.

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07  

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11  

    Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen

  • EuGH, 24.01.1991 - C-339/89  

    Alsthom / Sulzer

  • EuG, 11.07.1996 - T-161/94  
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1998 - C-395/96  
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2001 - U (Kart) 31/00  

    Wirksamkeit einer langfristigen Bezugsbindung aufgrund eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01  

    Olli Mattila gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 345/05  
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-202/07  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung (Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2009 - C-89/08  

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begründungsmangel - Richteramt - Verletzung

  • EuG, 06.07.2010 - T-342/07  

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Luftverkehr - Entscheidung, mit der ein

  • EuG, 15.12.2010 - T-427/08  

    Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Entscheidung über die

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89  
  • EuG, 15.01.1997 - T-77/95  
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-176/96  
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-209/98  
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2001 - C-340/99  
  • EuG, 05.12.2001 - T-219/01  
  • EuG, 09.07.2003 - T-219/01  

    Commerzbank AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-327/03  

    Vergabe von Telefonnummern // Wettbewerb zugunsten der Telekom verfälscht

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-344/05  

    Rechtsmittel - Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Nicht in der

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 348/05  
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 351/05  
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 347/05  
  • EuG, 17.09.2007 - T-253/03  
  • EuG, 09.09.2010 - T-155/06  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Geräte zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10  

    AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 27.02.1992 - T-19/91  
  • EuG, 23.03.1992 - T-10/92  
  • EuG, 05.12.2001 - T-216/01  
  • EuG, 24.05.2007 - T-151/05  

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-280/08  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG (jetzt Art. 102 AEUV) -

  • EuG, 16.12.1999 - T-198/98  

    Wettbewerb - Beschwerde - Zurückweisung - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-222/98  
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-163/99  
  • EuG, 22.11.2001 - T-139/98  

    Wettbewerb - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-95/04  

    Rechtsmittel - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG) -

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 343/05  

    DVD-ROM

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-3/00  

    Königreich Dänemark gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07  

    Art. 82 EG - Marktbeherrschende Stellung - Missbrauch -

  • EuG, 04.06.1996 - T-18/96  
  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 511/05  

    DVD-ROM II

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10  

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-551/10  

    Éditions Odile Jacob / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zusammenschlüsse

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2003 - U (Kart) 24/99  
  • VG Köln, 20.11.2003 - 1 L 2474/03  

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1978 - 85/76   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Hoffmann-La Roche & Co. AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Marktbeherrschende Stellung

Verfahrensgang

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