Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 03.07.1986 | Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987

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   EuGH, 03.03.1988 - 85/86   

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EuGH, 03.03.1988 - 85/86 (https://dejure.org/1988,2395)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.1988 - 85/86 (https://dejure.org/1988,2395)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 1988 - 85/86 (https://dejure.org/1988,2395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    EWG-Vertrag, Artikel 130; Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, Artikel 13 und 22; Verordnung Nr . 260/68 des Rates
    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Gemeinschaftssteuer auf die von der Europäischen Investitionsbank gezahlten Bezuege - Erhebung zugunsten der Gemeinschaften

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

  • Wolters Kluwer

    Verbuchung von Steuern auf Bezüge und Ruhegehälter des Personals der Investitionsbank; Erhebung von Gemeinschaftssteuern von Bankpersonal; Zuordnung von Steuern zum Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften; Verwendung von Steuern im Rahmen der Besteuerung des ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 180 Buchst. b; ; EWG-Vertrag § 173; ; EWG-Vertrag Art. 129; ; VerfahrensO Art. 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Gemeinschaftssteuer auf die von der Europäischen Investitionsbank gezahlten Bezuege - Erhebung zugunsten der Gemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.06.1976 - 110/75

    Mills / EIB

    Auszug aus EuGH, 03.03.1988 - 85/86
    Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 ( Mills, Slg . 1976, 955 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Bank eine im EWG-Vertrag vorgesehene und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung sei .
  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER

    Die Situation der EZB sei insoweit vergleichbar mit derjenigen der Europäischen Investitionsbank, zu der der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zuerkennung einer funktionellen und institutionellen Autonomie nicht zur Folge habe, dass sie völlig von den Gemeinschaften gesondert und von jeder Bestimmung des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-15/00

    Kommission / EIB

    Insoweit ist nämlich daran zu erinnern, dass die EIB, auch wenn sie kein Organ der Europäischen Gemeinschaft ist, eine durch den EG-Vertrag errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung darstellt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14, vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13) und aus diesem Grund der Kontrolle durch den Gerichtshof, insbesondere nach Maßgabe des Artikels 237 Buchstabe b EG, unterliegt.

    Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 267 EG muss sie, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, auf den Kapitalmärkten ebenso wie jede andere Bank in völliger Unabhängigkeit agieren können (Urteil Kommission/EIB, Randnr. 28).

    Der EIB kommt folglich eine Doppelnatur in dem Sinne zu, dass sie einerseits hinsichtlich ihrer Geschäftsführung, insbesondere im Rahmen ihrer Kapitaloperationen, unabhängig, andererseits hinsichtlich ihrer Ziele mit der Europäischen Gemeinschaft eng verbunden ist (Urteil Kommission/EIB, Randnrn. 29 und 30).

    Die EIB hat auch nicht dargetan, dass diese Befugnisse ihren Ruf oder ihre Vertrauenswürdigkeit als unabhängige Stelle auf den Kapitalmärkten gefährdeten (vgl. entsprechend zur Anwendung der Gemeinschaftssteuer auf die von der EIB gezahlten Gehälter, Urteil Kommission/EIB, Randnr. 30).

    Daraus folgt, dass die EIB kraft EG-Vertrags in den Rahmen der Gemeinschaft fällt (Urteil Kommission/EIB, Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

    17 So auch Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 28), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 101).

    31 Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 24), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 75).

    32 Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 29 und 30), sowie vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 102).

    39 Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 29 und 30), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 102).

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Viertens ist dafür Sorge zu tragen, dass die funktionelle und institutionelle Autonomie der EIB und deren Ansehen als auf den Finanzmärkten unabhängige Einrichtung, wie sie der EG-Vertrag vorsieht, nicht beeinträchtigt werden (Urteile des Gerichtshofs vom 3. März 1988, Kommission/EIB, 85/86, Slg. 1988, 1281, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00

    Kommission / EIB

    Sie soll zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beitragen und fällt somit kraft des Vertrages in den Rahmen der Gemeinschaft (Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 29).

    26: - Überschrift des Teils II. 27: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14), vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86 (Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24) und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM u. a./EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13).

    75: - Zur Rolle des internen Audit innerhalb der EIB vgl. oben, Nr. 6, sowie unten, Nr. 148.76: - Rechtssache 85/86, zitiert in Fußnote 27.77: - Randnr. 27.78: - Randnrn.

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Sie soll zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beitragen und fällt somit kraft des Vertrages in den Rahmen der Gemeinschaft (Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 29).
  • EuGöD, 21.10.2009 - F-74/08

    Ramaekers-Jørgensen / Kommission

    Gerichtshof: 16. Dezember 1960, Humblet/Belgischer Staat, 6/60, Slg. 1960, 1165; 3. Juli 1974, Brouerius van Nidek, 7/74, Slg. 1974, 757, Randnr. 11; 3. März 1988, Kommission/EIB, 85/86, Slg. 1988, 1281, Randnr. 23; 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 61.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10

    Bourges-Maunoury und Heintz - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    12 - Urteil vom 3. März 1988, Kommission/EIB (85/86, Slg. 1988, 1281, Randnr. 23).
  • EuG, 22.06.2015 - T-690/13

    In vivo / Kommission

    Cependant, le juge de l'Union peut, le cas échéant, clarifier à cet égard la formulation de la requête (voir, en ce sens, arrêts du 2 mars 1977, Milch-, Fett- und Eier-Kontor/Conseil et Commission, 44/76, Rec, EU:C:1977:37, point 1 ; du 3 mars 1988, Commission/BEI, 85/86, Rec, EU:C:1988:110, points 10 et 11, et ordonnance du 16 octobre 2006, Aisne et Nature/Commission, T-173/06, EU:T:2006:320, point 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89

    Société générale d'entreprises électro-mécaniques SA (SGEEM) und Roland Etroy

    7 - Rechtssache 85/86 (Slg. 1988, 1281).
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Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1986 - 85/86   

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https://dejure.org/1986,2831
EuGH, 03.07.1986 - 85/86 (https://dejure.org/1986,2831)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 85/86 (https://dejure.org/1986,2831)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 85/86 (https://dejure.org/1986,2831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - BESTIMMUNG DES BEKLAGTEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses; Einbehaltung von Steuern von Gehältern und Pensionen Bankangehöriger

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 91; ; Verfahrensordnung Art. 38; ; EWG-Vertrag Art. 180

  • rechtsportal.de

    VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - BESTIMMUNG DES BEKLAGTEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 180 BUCHSTABE B; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 38 PAR 1]

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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-105/15

    Mallis und Malli / Kommission und EZB - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm

    Ich glaube nicht, dass die vorliegende Rechtssache einen "Fehler" der Art enthält, wie er im Beschluss Kommission/EIB (85/86, EU:C:1986:292) sowie im Urteil Spanien und Finnland/Parlament und Rat (C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497) festgestellt wurde und der in den Rechtssachen, in denen dieser Beschluss und dieses Urteil ergangen sind, einer Berichtigung der Klageschrift nicht entgegenstand.

    41 - Vgl. Beschluss Kommission/EIB (85/86, EU:C:1986:292).

    42 - Vgl. Beschluss Kommission/EIB (85/86, EU:C:1986:292, Rn. 6).

  • EuG, 27.06.2018 - T-764/17

    Autoridad Portuaria de Vigo/ Kommission

    Dans un tel cas, il convient de considérer comme partie défenderesse l'auteur de l'acte attaqué, bien qu'il ne soit pas évoqué dans la partie introductive de la requête (ordonnances du 3 juillet 1986, Commission/BEI, 85/86, EU:C:1986:292, point 6, et du 16 octobre 2006, Aisne et Nature/Commission, T-173/06, non publiée, EU:T:2006:320, point 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Gouverneure der

    Mit Beschluß vom 3. Juli 1986 (Slg. 1986, 2215) hat der Gerichtshof diese Einrede zurückgewiesen und damit seine Rechtsprechung bestätigt, daß Formfehler in der Bezeichnung des Beklagten auch nach Klageerhebung und selbst in der Urteilsverkündung berichtigt werden könnten (siehe Urteil vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1977, 393, Randnr. 1).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86   

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https://dejure.org/1987,14139
Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86 (https://dejure.org/1987,14139)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.11.1987 - 85/86 (https://dejure.org/1987,14139)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. November 1987 - 85/86 (https://dejure.org/1987,14139)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank.

    Steuer auf die Gehälter und Ruhegehälter des Personals der Europäischen Investitionsbank

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.05.1982 - 16/81

    Alaimo / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
    Zur Anreicherung des bereits festgestellten Grundsatzes ist schließlich das Urteil vom 13. Mai 1982 in der Rechtssache 16/81 (Alaimo/Kommission, Slg. 1982, 1559) sehr wichtig.
  • EuGH, 02.03.1977 - 44/76

    Eier-Kontor / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
    Mit Beschluß vom 3. Juli 1986 (Slg. 1986, 2215) hat der Gerichtshof diese Einrede zurückgewiesen und damit seine Rechtsprechung bestätigt, daß Formfehler in der Bezeichnung des Beklagten auch nach Klageerhebung und selbst in der Urteilsverkündung berichtigt werden könnten (siehe Urteil vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1977, 393, Randnr. 1).
  • EuGH, 03.07.1986 - 85/86

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
    Mit Beschluß vom 3. Juli 1986 (Slg. 1986, 2215) hat der Gerichtshof diese Einrede zurückgewiesen und damit seine Rechtsprechung bestätigt, daß Formfehler in der Bezeichnung des Beklagten auch nach Klageerhebung und selbst in der Urteilsverkündung berichtigt werden könnten (siehe Urteil vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1977, 393, Randnr. 1).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
    die Steuer haftbar gemacht werden, wie sie die Haushaltsbehörde bei der Erstellung des Haushaltsplans begangen habe; das ergebe sich aus dem Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78 (Granaria BV, Slg. 1979, 623), das die Haftung eines Mitgliedstaats für die Anwendung einer Gemeinschaftsverordnung ausschließe, deren Ungültigkeit noch nicht festgestellt worden sei.
  • EuGH, 15.06.1976 - 110/75

    Mills / EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
    In der Rechtssache 110/75 (John Mills/EIB, Slg. 1976, 955) stellte sich die Frage Ihrer Zuständigkeit für Klagen von Bediensteten der Bank gegen ihren Arbeitgeber.
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