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Rechtsprechung
   EGMR, 01.12.2011 - 8080/08 und 8577/08   

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EGMR, 01.12.2011 - 8080/08 und 8577/08 (https://dejure.org/2011,57)
EGMR, Entscheidung vom 01.12.2011 - 8080/08 und 8577/08 (https://dejure.org/2011,57)
EGMR, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 8080/08 und 8577/08 (https://dejure.org/2011,57)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 5 EMRK; Art. 11 EMRK; § 120 StGB; § 112 StPO; § 55 Abs. 1 Nr. 2 SOG-MV; Art. 5 GG; Art. 8 GG
    Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie der Versammlungsfreiheit durch Inhaftierungen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel von Heiligendamm (Unterbindungsgewahrsam und Schutzpflichten des Staates; Gefangenenbefreiung; Erzwingung der Erfüllung einer ...

  • openjur.de

    Artt. 5, 11 EMRK; § 55 SOGMV
    Zum Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention durch Ingewahrsamnahme von Demonstranten während des G8-Gipfels in Heiligendamm

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SCHWABE ET M.G. c. ALLEMAGNE [Extraits]

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 11, Art. 11 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 41 MRK
    Partiellement irrecevable Violation de l'art. 5-1 Violation de l'art. 11 Préjudice moral - réparation (französisch)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Telepolis (Pressebericht, 02.12.2011)

    Rüge für die deutsche Polizei

  • migrationsrecht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Fünftägige Ingewahrsamnahme während G8-Gipfel nicht gerechtfertigt

  • skmr.ch (Kurzinformation)

    Schranken für den Einsatz präventiven Polizeigewahrsams

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Demonstranten grundlos inhaftiert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EGMR: Fünftägige Ingewahrsamnahme während G8-Gipfel nicht gerechtfertigt - Polizeiliche Maßnahmen verletzten Beschwerdeführer im Recht auf Freiheit und Sicherheit und im Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt

Besprechungen u.ä. (5)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Deutscher Polizeigewahrsam verstößt gegen Menschenrechtskonvention

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Polizeigewahrsam vor dem Aus?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5, 10, 11, 34, 35 EMRK
    Vereinbarkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr mit der EMRK

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    G8-Demonstranten zu Unrecht eingesperrt

  • taz.de (Pressekommentar, 02.12.2011)

    G8-Gipfel in Heiligendamm: Demo-Hilfe aus Straßburg

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1089
  • DÖV 2012, 201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • EGMR, 25.09.2003 - 52792/99

    VASILEVA v. DENMARK

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Sobald die entsprechende Verpflichtung erfüllt wurde, entfällt die Grundlage für die Freiheitsentziehung nach Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe b (Vasileva ./. Dänemark, Individualbeschwerde Nr. 52792/99, Rdnr. 36, 25. September 2003; und E., a.a.O., Rdnr. 37).

    Zur Stützung ihrer Auffassung, die geforderte Summe sei angemessen, beriefen sie sich auf die Zubilligung gerechter Entschädigung durch den Gerichtshof in den Rechtssachen Brega ./. Moldau (Individualbeschwerde Nr. 52100/08, Rdnr. 52, 20. April 2010) und Vasileva ./. Dänemark (Individualbeschwerde Nr. 52792/99, Rdnr. 47, 25. September 2003).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Ihre potentiellen Straftaten seien nicht, wie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erforderlich, mit einem angemessenen Maß an Spezifität insbesondere hinsichtlich des Ortes und der Zeit ihrer Begehung und ihrer Opfer beschrieben worden (sie beriefen sich u. a. auf M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnr. 102, 17. Dezember 2009).

    Dieser Grund für die Freiheitsentziehung bietet den Vertragsstaaten lediglich ein Mittel zur Verhütung einer, insbesondere hinsichtlich des Ortes und der Zeit ihrer Begehung und ihres Opfers bzw. ihrer Opfer (siehe M. ./. Germany, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 89 und 102, 17. Dezember 2009), konkreten und spezifischen Straftat (siehe Guzzardi, a.a.O., Rdnr. 102; Ciulla ./. Italien, 22. Februar 1989, Rdnr. 40, Serie A Band 148; und Shimovolos ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 30194/09, Rdnr. 54, 21. June 2011 (noch nicht endgültig)).

  • BVerfG, 06.08.2007 - 2 BvR 1520/07
    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Daraufhin wurden ihre Verfassungsbeschwerden neu registriert (2 BvR 1521/07 bzw. 2 BvR 1520/07).

    Am 6. August 2007 lehnte es das Bundesverfassungsgericht mit zwei gesonderten Beschlüssen ohne Begründung ab, die Verfassungsbeschwerden des ersten und zweiten Beschwerdeführers zur Entscheidung anzunehmen (Az.: 2 BvR 1521/07 bzw. 2 BvR 1520/07).

  • EGMR, 12.09.2011 - 28955/06

    PALOMO SÁNCHEZ ET AUTRES c. ESPAGNE

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass der Schutz persönlicher Meinungen, der durch Artikel 10 gewährleistet wird, eines der Ziele des in Artikel 11 der Konvention verankerten Rechts auf Versammlungsfreiheit ist (siehe Ezelin ./. Frankreich, 26. April 1991, Rdnr. 37, Serie A Band 202; Djavit An ./. Türkei, Individualbeschwerde Nr. 20652/92, Rdnr. 39, ECHR 2003 III; Women On Waves u. a. ./. Portugal, Individualbeschwerde Nr. 31276/05, Rdnr. 28, ECHR 2009 ... (Auszüge); Barraco ./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 31684/05, Rdnr. 27, ECHR 2009 ...; und Palomo Sánchez u. a. ./. Spanien [GK], Individualbeschwerden Nrn. 28955/06, 28957/06, 28959/06 und 28964/06, Rdnr. 52, 12.
  • EGMR, 17.07.2008 - 68514/01

    YILMAZ ET KILIÇ c. TURQUIE

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    In anderen Fällen ist der Gerichtshof in Anbetracht der jeweiligen besonderen Umstände und der Art und Weise der Formulierung der Rügen zu der Auffassung gelangt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung im Mittelpunkt der Rügen der jeweiligen Beschwerdeführer lag, und hat deswegen den Fall nur nach Artikel 10 geprüft (siehe z. B. Karademirci u. a. ./. Türkei, Individualbeschwerden Nrn. 37096 und 37101/97, Rdnr. 26, ECHR 2005-I, betreffend eine strafrechtliche Sanktion wegen des Verlesens einer Erklärung während einer Versammlung vor einer Schule, und Yılmaz and Kılıç ./. Türkei, Individualbeschwerde Nr. 68514/01, Rdnr. 33, 17. Juli 2008, betreffend die strafrechtliche Verurteilung der Beschwerdeführer wegen der Teilnahme an Demonstrationen zur Unterstützung von Abdullah Öcalan).
  • EGMR, 05.03.2009 - 31684/05

    BARRACO c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass der Schutz persönlicher Meinungen, der durch Artikel 10 gewährleistet wird, eines der Ziele des in Artikel 11 der Konvention verankerten Rechts auf Versammlungsfreiheit ist (siehe Ezelin ./. Frankreich, 26. April 1991, Rdnr. 37, Serie A Band 202; Djavit An ./. Türkei, Individualbeschwerde Nr. 20652/92, Rdnr. 39, ECHR 2003 III; Women On Waves u. a. ./. Portugal, Individualbeschwerde Nr. 31276/05, Rdnr. 28, ECHR 2009 ... (Auszüge); Barraco ./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 31684/05, Rdnr. 27, ECHR 2009 ...; und Palomo Sánchez u. a. ./. Spanien [GK], Individualbeschwerden Nrn. 28955/06, 28957/06, 28959/06 und 28964/06, Rdnr. 52, 12.
  • EGMR, 14.04.2011 - 30060/04

    Erneut Sicherungsverwahrung verurteilt

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Sie erlaubt es einem Staat jedoch nicht, Einzelpersonen vor Straftaten einer Person durch Maßnahmen zu schützen, die gegen die Konventionsrechte dieser Person, insbesondere gegen das in Artikel 5 Abs. 1 garantierte Recht auf Freiheit,verstoßen, um das es im Fall der Beschwerdeführer geht (siehe J. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30060/04, Rdnrn. 37-38, 14. April 2011 mit weiteren Verweisen).
  • EKMR, 16.07.1980 - 8440/78

    CHRISTIAN AGAINST FASCISM AND RACISM v. the UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Auch wenn die konkrete Gefahr besteht, dass eine öffentliche Demonstration aufgrund von Entwicklungen, die außerhalb der Kontrolle der Organisatoren dieser Demonstration liegen, zu Ausschreitungen führt, liegt eine solche Demonstration für sich genommen nicht außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 11 Abs. 1; vielmehr muss jede Einschränkung, der eine solche Versammlung unterworfen wird, mit den Bestimmungen nach Absatz 2 dieser Bestimmung im Einklang stehen (siehe Christians against Racism and Fascism ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 8440/78, Kommissionsentscheidung vom 16. Juli 1980, Decisions and Reports (DR) 21, S. 148-149; und, sinngemäß, Ezelin, a.a.O., Rdnr. 41).
  • EGMR, 24.03.2005 - 77909/01

    Polizeigewahrsam und Freiheitsrecht

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Dies ergibt sich aus Wortlaut, der zusammen mit Buchstabe a sowie mit Absatz 3 zu betrachten ist und mit diesen zusammen ein Ganzes bildet (siehe u.a. Ciualla, a.a.O., Rdnr. 38; und E. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 77909/01, Rdnr. 35, 24. März 2005).
  • EGMR, 20.04.2010 - 52100/08

    BREGA v. MOLDOVA

    Auszug aus EGMR, 01.12.2011 - 8080/08
    Zur Stützung ihrer Auffassung, die geforderte Summe sei angemessen, beriefen sie sich auf die Zubilligung gerechter Entschädigung durch den Gerichtshof in den Rechtssachen Brega ./. Moldau (Individualbeschwerde Nr. 52100/08, Rdnr. 52, 20. April 2010) und Vasileva ./. Dänemark (Individualbeschwerde Nr. 52792/99, Rdnr. 47, 25. September 2003).
  • EGMR, 21.06.2011 - 30194/09

    SHIMOVOLOS v. RUSSIA

  • EGMR, 02.10.2001 - 29225/95
  • EGMR, 27.07.2010 - 28221/08

    GATT v. MALTA

  • EGMR, 01.07.1961 - 332/57

    LAWLESS c. IRLANDE (N° 3)

  • EGMR, 22.02.1989 - 11152/84

    CIULLA v. ITALY

  • EGMR, 24.06.1982 - 7906/77

    VAN DROOGENBROECK v. BELGIUM

  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

  • EGMR, 08.04.2004 - 39270/98

    BELCHEV v. BULGARIA

  • EGMR, 07.03.2013 - 15598/08

    OSTENDORF v. GERMANY

    Nach Artikel 5 Abs. 3 muss jede Person, die nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. c von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, unverzüglich einem Richter vorgeführt werden - unter allen in Abs. 1 Buchst. c erfassten Umständen - und hat Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist (siehe auch Lawless (Nr. 3), a. a. O., S. 51-53, Rdnr. 14; und S. und M../. Deutschland, Individualbeschwerden Nrn. 8080/08 und 8577/08, Rdnr. 72, ECHR 2011 (Auszüge)).

    Die Mehrheit weitet den Geltungsbereich dieser Bestimmung erheblich aus, wenn sie feststellt, dass die Pflicht, in allernächster Zukunft keine Straftat zu begehen, im Unterschied zu der Verpflichtung, einer angeordneten spezifischen Maßnahme Folge zu leisten, eine Verpflichtung darstellt, die bei Nichterfüllung - oder gar, wie im vorliegenden Fall, bei lediglich drohender Nichterfüllung - unter diese Bestimmung fällt (vgl. S. und M../. Deutschland, Individualbeschwerden Nrn. 8080/08 und 8577/08, Rdnr. 82, 1. Dezember 2011).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Das erstinstanzliche Urteil missachte die Aussagen in dem Urteil des EGMR vom 1. Dezember 2011 - 8080/08 und 8577/08 - zu einer polizeilichen Ingewahrsamnahme im Zuge des G8 - Gipfels in Heiligendamm.

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist die Freiheitsentziehung nach Buchst. c) deswegen nur im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zulässig (Urt. v. 1.12.2011 - 8080/08 u. 8577/08 -, NVwZ 2012, 1089, juris, Rn. 71, und Urt. v. 7.3.2013 - 15598/08 -, NVwZ 2014, 43, juris, Rn. 67).

  • BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1833/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen

    Aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. März 2005 (Epple v. Deutschland, Nr. 77909/01) und vom 1. Dezember 2011 (Schwabe u.a. v. Deutschland, Nr. 8080/08 und 8577/08) ergebe sich nichts anderes.

    Zur Rechtfertigung des präventiven Gewahrsams zur Verhinderung einer Straftat kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht Art. 5 Abs. 1 Satz 2 c) EMRK in Betracht, sondern Art. 5 Abs. 1 Satz 2 b) EMRK (vgl. EGMR, Epple v. Deutschland, Entscheidung vom 24. März 2005, Nr. 77909/01, §§ 35 ff.; Schwabe u.a. v. Deutschland, Entscheidung vom 1. Dezember 2011, Nr. 8080/08, 8577/08, §§ 71 ff.; Ostendorf v. Deutschland, Entscheidung vom 7. März 2013, Nr. 15598/08, § 68).

    Die Bestimmung erfasst die Fälle, in denen es gesetzlich zulässig ist, einer Person die Freiheit zu entziehen, um sie dazu zu zwingen, eine ihr obliegende spezifische und konkrete Verpflichtung zu erfüllen, der sie bisher nicht nachgekommen ist (vgl. EGMR, Engel v. Niederlande, Entscheidung vom 8. Juni 1976, Nr. 5100/71, § 69; Guzzardi v. Italien, Entscheidung vom 6. November 1980, Nr. 7367/76, § 101; Ciulla v. Italien, Entscheidung vom 22. Februar 1989, Nr. 11152/84, § 36; Epple v. Deutschland, Entscheidung vom 24. März 2005, Nr. 77909/01, § 37; Schwabe u.a. v. Deutschland, Entscheidung vom 1. Dezember 2011, Nr. 8080/08, 8577/08, § 73; Ostendorf v. Deutschland, Entscheidung vom 7. März 2013, Nr. 15598/08, § 69).

    Nicht ausreichend ist die allgemeine Verpflichtung, sich an Gesetze zu halten (vgl. EGMR, Engel u.a. v. Niederlande, Entscheidung vom 8. Juni 1976, Nr. 5100/71, Nr. 5101/71, Nr. 5102/71, Nr. 5354/72, Nr. 5370/72, § 69; Schwabe u.a. v. Deutschland, Entscheidung vom 1. Dezember 2011, Nr. 8080/08, 8577/08, § 73).

    Geht es um die Verpflichtung, keine Straftat zu begehen, muss diese Straftat - dem Zweck des Art. 5 Abs. 1 EMRK, den Einzelnen vor willkürlicher Freiheitsentziehung zu schützen, entsprechend - bereits hinreichend bestimmt sein und der Betroffene muss sich unwillig gezeigt haben, sie zu unterlassen (vgl. EGMR, Schwabe u.a. v. Deutschland, Entscheidung vom 1. Dezember 2011, Nr. 8080/08, 8577/08, § 82; Ostendorf v. Deutschland, Entscheidung vom 7. März 2013, Nr. 15598/08, § 94).

  • VG Hannover, 18.07.2012 - 10 A 1994/11

    Vereinbarkeit des polizeilichen Unterbundungsgewahrsams mit europäischen

    Die Kammer übersieht auch nicht, dass der EGMR sich im Jahr 2005 und zuletzt Ende 2011 im Einzelnen mit deutschen polizeirechtlichen Regelungen zum Unterbindungsgewahrsam auseinanderzusetzen hatte und in seinen Entscheidungen unter anderem die Aussage getroffen hat, dass "die Freiheitsentziehung nach Buchstabe c) nur in Verbindung mit einem Strafverfahren zulässig" sei (Urteil vom 01.12.2011 - Nr. 8080/08 und 8577/08 -, Rdnr. 72) bzw., dass "Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) ausschließlich Freiheitsentziehungen im Rahmen von Strafverfahren" erlaube (Urteil vom 24.03.2005 - Nr. 77909/01 (Epple ./. Deutschland) -, NVwZ 2006, S. 797) (dem entspricht die Kommentierung in Meyer-Ladewig, EMRK, Kommentar, 3.Aufl. 2011, Art. 5 Rdnr. 31, 35 und die Kommentierung von Dörr in: Frowein/Peukert, EMRK, Kommentar, 3. Aufl. 2009, Art. 5 Rdnr. 70, der allerdings nur von 2 alternativen Haftgründen ausgeht).
  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Soweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b EMRK zudem auch an die Voraussetzung knüpft, dass sie keinen Strafcharakter aufweisen darf (vgl. EGMR NVwZ 2006, 797 Rn. 37; vom 1.12.2011 NVwZ 2012, 1089 Rn. 73, vom 7.3.2013 NVwZ 2014, 43 Rn. 71; vom 22.10.2018 NVwZ 2019, 135 Rn. 80), steht dies den Regelungen des Art. 17 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 PAG ebenfalls nicht entgegen, da diese - wie auch die übrigen Gewahrsamsgründe nach Art. 17 PAG - ausschließlich präventiver Natur sind.
  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 2169/13

    Wird eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht gerügt, muss aus Gründen der

    Wörtlich heißt es hierzu in den Schriftsätzen der Beschwerdeführer: "Nur ergänzend wird auf die Entscheidung des EGMR (Individualbeschwerden Nrn. 8080/08 und 8577/08 Urteil vom 1.12.2011) hingewiesen, [wonach] Präventivgewahrsam in Deutschland [k]onventionsrechtswidrig ist." Trotz dieses - wenn auch knappen -Hinweises hat sich das Landgericht in den angegriffenen Beschlüssen in keiner Weise mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auseinandergesetzt.
  • LG Rostock, 19.04.2012 - 3 T 13/10

    Präventivgewahrsam nach § 55 SOG-MV ist konventionswidrig

    Danach muss jede Person, die nach Artikel 5 Abs. 1 Ziffer c MRK von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, unverzüglich einem Richter vorgeführt werden - unter allen in Absatz 1 c erfassten Umständen - mit Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist (Urteil des EGMR vom 01.12.2011 (Rechtssache S. und G. gegen Deutschland Individualbeschwerden Nr. 8080/08 und 8577/08) Ziffer 72).

    Die Entscheidung ist die erste, die sich mit erfreulicher Klarheit auf die aktuelle Rechtsprechung des EGMR bezieht (8080/08 + 8577/08) und klarstellt, dass die EMRK einen Präventivgewahrsam, wie er in Deutschland praktiziert wird, nicht rechtfertigt.

  • OLG Celle, 07.10.2014 - 22 W 1/14

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines

    Diese früher vertretene Rechtsauffassung (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, juris) ist jedenfalls seit den Entscheidungen des EGMR vom 24. März 2005 (77909/01, NVwZ 2006, 797), vom 1. Dezember 2011 (8080/08 u. 8577/08, NVwZ 2012, 1089) und vom 7. März 2013 (15598/08, NVwZ 2014, 43) nicht mehr zu halten.
  • EGMR, 11.12.2018 - 47156/16

    KLINKEL v. GERMANY

    Der Gerichtshof weist auf die Rechtssache S. und M../. Deutschland (Individualbeschwerden Nrn. 8080/08 und 8577/08, ECHR 2011 (Auszüge)) hin, in der die Beschwerdeführer u. a. gerügt hatten, dass ihre Präventivhaft gegen Artikel 5 Abs. 1 der Konvention verstoßen habe; in Bezug auf die Einrede der Regierung wegen Nichterschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe - die sich darauf stützte, dass die Beschwerdeführer vor den deutschen Gerichten keine Entschädigungsklage wegen ihrer angeblichen rechtswidrigen Freiheitsentziehung nach Artikel 5 Abs. 5 der Konvention erhoben hatten - hat der Gerichtshof dort Folgendes festgestellt:.
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Rechtsprechung
   EGMR, 11.06.2015 - 8080/08, 8577/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23455
EGMR, 11.06.2015 - 8080/08, 8577/08 (https://dejure.org/2015,23455)
EGMR, Entscheidung vom 11.06.2015 - 8080/08, 8577/08 (https://dejure.org/2015,23455)
EGMR, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 8080/08, 8577/08 (https://dejure.org/2015,23455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SCHWABE ET M.G. CONTRE L'ALLEMAGNE

    Informations fournies par le gouvernement concernant les mesures prises permettant d'éviter de nouvelles violations. Versement des sommes prévues dans l'arrêt (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    SCHWABE AND M.G. AGAINST GERMANY

    Information given by the government concerning measures taken to prevent new violations. Payment of the sums provided for in the judgment (englisch)

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