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LG Köln, 12.05.2011 - 86 O 114/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.05.2011 - 86 O 114/10
- OLG Köln, 03.02.2012 - 19 U 113/11
- OLG Köln, 21.09.2012 - 19 U 113/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 352/04
Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Einbindung in die …
Auszug aus LG Köln, 12.05.2011 - 86 O 114/10
Voraussetzung dafür ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Einbindung des Vertragshändlers in die Absatzorganisation des Herstellers und die Verpflichtung des Vertragshändlers, dem Hersteller seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann, vgl. BGH NJW-RR 2007, 1327ff.
- OLG Köln, 21.09.2012 - 19 U 113/11 Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.05.2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 114/10 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.05.2011 - 86 O 114/10 - die Beklagte zu verurteilen, an sie Schadensersatz in Höhe von 300.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 sowie einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 1.961.217,45 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 zu zahlen.
- OLG Köln, 03.02.2012 - 19 U 113/11
Anspruch auf Zahlung von entgangenem Gewinn
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 12.05.2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 86 O 114/10 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.