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   LG Berlin, 29.09.2008 - 86 T 497/08   

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https://dejure.org/2008,23997
LG Berlin, 29.09.2008 - 86 T 497/08 (https://dejure.org/2008,23997)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.09.2008 - 86 T 497/08 (https://dejure.org/2008,23997)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. September 2008 - 86 T 497/08 (https://dejure.org/2008,23997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 33

    Auflösung des Widerspruchs zwischen Sozialrecht (Reduzierung der SGB II- Leistung) und Pfändungsschutzregeln in der Insolvenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung des § 54 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) auf wirtschaftlich nach § 22 Abs. 1 S. 4 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) an die Stelle der Sozialleistung tretende Leistungen (hier: Nebenkostenrückzahlung des Vermieters)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenguthaben im Insolvenzverfahren und Hartz-IV

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 4.11.2008)

    Betriebskostenguthaben im Insolvenzverfahren und Hartz-IV

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Berlin, 31.10.2007 - S 125 AS 11847/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abzug eines Heiz- und

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2008 - 86 T 497/08
    Dadurch, dass diese Mittel aber bei der durch § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II zugelassenen Verrechnung wirtschaftlich für den Empfänger an die Stelle laufender Sozialleistungen treten, liegt eine Gesetzeslücke vor; § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II erfasst nach seinem Wortlaut auch solche Rückzahlungen, die der Schuldner an die Insolvenzmasse herausgeben muss (SG Berlin - S 125 AS 11847/07 - vom 31.10.2007, veröffentlicht in [...]).
  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 56/06

    BGH erleichtert die Durchsetzung des Pfändungsschutzes für

    Auszug aus LG Berlin, 29.09.2008 - 86 T 497/08
    § 850f ZPO ist zwar seinem Wortlaut nach auf Arbeitseinkommen beschränkt und auch in Verbindung mit § 54 Abs. 4 SGB I , der dessen Anwendung auf laufende Sozialleistungen in Geld erstreckt (BGH - VII ZB 56/06 -, Beschl. vom 20.12.2006, NJW 2007, 604), nicht auf eine Nebenkostenrückzahlung aus Mietvertrag anwendbar.
  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 188/11 R

    Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung

    Sie stehen im Übrigen im Widerspruch zum Beschluss des Landgerichts Berlin vom 29.9.2008 (86 T 497/08) , das den genannten Beschluss des AG Charlottenburg aufgehoben und festgestellt hat, dass die Rückzahlung von Betriebskosten nicht zur Insolvenzmasse gehört.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - L 5 AS 1546/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rückzahlung aus Heiz- und

    Der Pfändungsschutz ergibt sich jedoch aus einer entsprechenden Anwendung des § 54 Abs. 4 SGB I, da die Rückzahlung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. wirtschaftlich an die Stelle der Leistungen für Unterkunft und Heizung tritt (Landgericht Berlin, Beschluss vom 29. September 2008, 86 T 497/08).
  • SG Neubrandenburg, 06.05.2009 - S 11 AS 1042/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Zur weiteren Begründung verweist sie auf den Beschluss des LG Berlin vom 29.09.2008 (Az.: 86 T 497/08), wonach § 54 Abs. 4 SGB I analog anzuwenden sei (vgl. wegen weiterer Einzelheiten die Ausführungen im Schriftsatz vom 31.03.2009).
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