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   VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18 (HS), 87-IV-18 (e.A.)   

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https://dejure.org/2018,27776
VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18 (HS), 87-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,27776)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 86-IV-18 (HS), 87-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,27776)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 86-IV-18 (HS), 87-IV-18 (e.A.) (https://dejure.org/2018,27776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens eines Grundstücks bei Steuerschulden wegen einer vorliegenden Erkrankung des Schuldners und einem Suizidrisiko bei Fortsetzung des Verfahrens

  • VerfGH Sachsen
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 765a; ZVG § 30a; SächsVerf Art. 16 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1, Art. 33, 38 Satz 1, Art. 78 Abs. 2
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde des seine Suizidgefährdung geltend machenden Zwangsversteigerungsschuldners mangels Vorlage ärztlicher Bescheinigungen (VerfGH Leipzig, Beschl. v. 30.08.2018 - Vf. 86-IV-18 (HS), Vf. 87-IV-18

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren (IVR 2018, 136)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör auch vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen lassen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 68-IV-18
    Insoweit ist dieses Urteil durch die Entscheidung des Landgerichts Zwickau prozessual überholt worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 86-IV-18 [HS]/87-IV-18 [e.A.]).
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