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   AG Neuss, 13.07.2010 - 87 C 667/10   

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https://dejure.org/2010,14002
AG Neuss, 13.07.2010 - 87 C 667/10 (https://dejure.org/2010,14002)
AG Neuss, Entscheidung vom 13.07.2010 - 87 C 667/10 (https://dejure.org/2010,14002)
AG Neuss, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 87 C 667/10 (https://dejure.org/2010,14002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von verzugsbegründenden Handlungen und Mahnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 286
    Ersatzfähigkeit von verzugsbegründenden Handlungen und Mahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Darmstadt, 30.08.2001 - 8 O 490/00

    Möglicher gutgläubiger Erwerb von Leasingfahrzeugen ohne Kfz-Brief-Vorlage

    Auszug aus AG Neuss, 13.07.2010 - 87 C 667/10
    Vielmehr hat der Kläger selbst das streitgegenständliche Fahrzeug als Neuwagen geleast und war bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Leasingzeit sowie des anvisierten Kaufs im Besitz des Pkw, den ihm die Firma Autohaus ... mit offensichtlichem Einverständnis der Beklagten eingeräumt hat (vgl. auch LG Darmstadt, NJW-RR 2002, 417).

    Denn schließlich handelte es sich bei diesem um einen ...-Vertragshändler, während es sich bei der Beklagten um eine ... Leasing Gesellschaft handelt (ähnlich LG Darmstadt, NJW-RR 2002, 417).

    Schließlich ist es im Kfz-Handel nicht unüblich, wenn der Vertragshändler das zunächst geleaste Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages an den Kunden weiterveräußert (LG Darmstadt, NJW-RR 2002, 417).

    Diesem sind die juristischen und wirtschaftlichen Umstände bzw. Geschäftspraktiken zwischen den Vertragshändlern und der finanzierenden Bank bzw. Gesellschaft nicht in der Weise vertraut, wie es der Fall bei einem Kfz-Händler ist (LG Darmstadt, NJW-RR 2002, 417).

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus AG Neuss, 13.07.2010 - 87 C 667/10
    Zwar ist grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen, wenn bei einem Gebrauchtwagenkauf der Käufer sich den Kfz-Brief nicht vorlegen lässt (BGH NJW 1996, 2226).

    Auch beim Kauf von Leasingfahrzeugen unter Kraftfahrzeughändlern wird grobe Fahrlässigkeit angenommen, wenn der Fahrzeugbrief nicht vorgelegt wurde (BGH NJW 1996, 2226).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1990 - 11 U 82/89
    Auszug aus AG Neuss, 13.07.2010 - 87 C 667/10
    Etwas anderes wird im Allgemeinen nur angenommen, wenn es um den Kauf eines Neuwagens geht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 381).
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