Rechtsprechung
LG Köln, 09.03.2017 - 87 O 114/14 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 18.10.2018 - 18 U 53/17 Auf die Berufungen des Klägers hin werden die Urteile des Landgerichts Köln vom 9. März 2017 - 87 O 114/14, 87 O 33 16, 87 O 47/16 und 87 O 57/16 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Noch während des beim Landgericht Köln unter dem Az. 87 O 114/14 geführten, laufenden Verfahrens beantragte der Mit-Gesellschafter und -Geschäftsführer des Klägers D unter dem 20. Juli 2015 die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung und lud mit einem Schreiben vom 10. August 2015 zur selbigen am 25. August 2015.
Insofern habe der Kläger auch in dem die Beschlüsse vom 10. Oktober 2014 betreffenden Verfahren 87 O 114/14 die Anfechtungsfrist eingehalten.
Unter dem 10. Dezember 2015 erklärte sich der Mit-Gesellschafter D allerdings damit einverstanden, den Nutzungsvertrag bis zur Vorlage rechtskräftiger Entscheidungen in den Verfahren Landgericht Köln 87 O 114/14 und 87 O 92/15 (verbunden = Parallelverfahren unter dem Az. 18 U 53/17) zu verlängern.
In dem am 25. August 2015 gefassten Gesellschafterbeschluss über die Kündigung des Anstellungsvertrages liegt allerdings auch ein Beschluss über eine hilfsweise zu erklärende ordentliche Kündigung, denn hier hat die Gesellschafterversammlung der Beklagten von ihrem nach § 2 Ziff. 1 S. 3 des Anstellungsvertrages (vgl. Anlage B 24, Bl. 354 GA 18 U 53/17 OLG Köln bzw. 87 O 114/14 LG Köln) bestehenden Recht zur ordentlichen Kündigung ausdrücklich hilfsweise Gebrauch gemacht; einer Umdeutung bedarf es insofern nicht.
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LG Köln, 03.03.2017 - 87 O 114/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00
Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung
Auszug aus LG Köln, 03.03.2017 - 87 O 114/14
Insoweit kommt es maßgeblich auf den mutmaßliche Willen des Kündigenden und die Erkennbarkeit diese Willens für den Kündigungsempfänger zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2001 - 2 AZR 310/00 -).
- BGH, 26.01.2021 - II ZR 391/18
GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt …
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 3. März 2017 (87 O 114/14) abgeändert und neu gefasst:.Von den Kosten des Verfahrens Landgericht Köln 87 O 114/14 tragen der Kläger 11 % und die Beklagte 89 %.