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ArbG Berlin, 29.07.2004 - 89 Ca 9206/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.07.2004 - 89 Ca 9206/04
- LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
- BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin, 12.11.2004 - 2 Sa 1863/04
Zulässigkeit eines Zahlungsantrages bei Insolvenz; Freistellung als …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2004 - 89 Ca 9206/04 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptantrag als unbegründet abgewiesen ist.unter Abänderung des am 29. Juli 2004 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Berlin - 89 Ca 9206/04 - den Beklagten zu verurteilen, an ihn eine Abfindung nach § 113 Abs. 3 BetrVG in Verbindung mit § 10 KSchG zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, 32.160,00 Euro jedoch nicht unterschreiten solle,.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2004 - 89 Ca 9206/04 - festzustellen, dass ihm ein Masseanspruch gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG in Verbindung mit § 10 KSchG als Abfindung zustehe, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, 32.160,00 Euro jedoch nicht unterschreiten solle.