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   EuGH, 12.07.1977 - 89/76   

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EuGH, 12.07.1977 - 89/76 (https://dejure.org/1977,926)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1977 - 89/76 (https://dejure.org/1977,926)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1977 - 89/76 (https://dejure.org/1977,926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande State

    FREIER WARENVERKEHR - AUSFUHRZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - PHYTOSANITÄRE UNTERSUCHUNGEN - INTERNATIONALES PFLANZENSCHUTZABKOMMEN - FREIE EINFUHR IN DAS BESTIMMUNGSLAND - MULTINATIONALES SYSTEM VON UNTERSUCHUNGEN - FEHLEN VON HANDELSHEMMNISSEN - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande State

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht durch den Mitgliedstaat Niederlande durch die Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung ; Erhebung von Gebühren für die phytosanitäre Untersuchung von Pflanzen und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen ...

  • Judicialis

    EWG Art. 169; ; EWG Art. 9; ; EWG Art. 12; ; EWG Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 169; EWG Art. 9; EWG Art. 12; EWG Art. 15
    FREIER WARENVERKEHR - AUSFUHRZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - PHYTOSANITÄRE UNTERSUCHUNGEN - INTERNATIONALES PFLANZENSCHUTZABKOMMEN - FREIE EINFUHR IN DAS BESTIMMUNGSLAND - MULTINATIONALES SYSTEM VON UNTERSUCHUNGEN - FEHLEN VON HANDELSHEMMNISSEN - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 12.07.1977 - 89/76
    Sie haben sich insbesondere geäußert zu der Frage, ob die Untersuchungen zwingend vorgeschrieben oder freiwillig sind, zu der Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76 (Bauhuis) und zur Tragweite der Richtlinie Nr. 77/93/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten (ABl. 1977, L 26, S. 20).

    Dieses Abkommen erfüllt also auf seinem Gebiet eine ähnliche Aufgabe wie die im Rahmen der Gemeinschaft erlassenen gesundheitspolizeilichen und phytosanitären Bestimmungen, z. B. wie die Richtlinie Nr. 64/432 des Rates vom 26. Juni 1964 (ABl. L 121, S. 1977), die Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76 (Bauhuis/Niederlande) war, und die Richtlinie Nr. 77/93 des Rates vom 21. Dezember 1976 über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten (ABl. L 26, S. 20), die erlassen wurde, nachdem die Kommission die Klage erhoben hatte.

  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 12.07.1977 - 89/76
    Am 28. Juli 1975 forderte die Kommission die niederländische Regierung unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Rewe-Zentralfinanz, Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen, Slg. S. 1039) auf, die Erhebung von Gebühren für phytosanitäre Untersuchungen bei der Ausfuhr von Pflanzen und Erzeugnissen pflanzlichen.

    Die Kommission ist der Ansicht, diese Gebühr, die ausschließlich auf zur Ausfuhr bestimmte Erzeugnisse, nicht aber auf inländische Erzeugnisse, die im Lande selbst auf den Markt gebracht würden, wegen des Grenzübertritts erhoben werde, stelle eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll dar, die nach den Artikeln 9, 12 und 16 des Vertrages in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof, insbesondere durch das Urteil vom 14. Dezember 1972 (Rechtssache 29/72, Marimex - Slg. S. 1309) und das Urteil vom 11. Oktober 1973 (Rechtssache 39/73, Rewe - Slg. S. 1039), verboten sei.

  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 12.07.1977 - 89/76
    Die Kommission ist der Ansicht, diese Gebühr, die ausschließlich auf zur Ausfuhr bestimmte Erzeugnisse, nicht aber auf inländische Erzeugnisse, die im Lande selbst auf den Markt gebracht würden, wegen des Grenzübertritts erhoben werde, stelle eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll dar, die nach den Artikeln 9, 12 und 16 des Vertrages in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof, insbesondere durch das Urteil vom 14. Dezember 1972 (Rechtssache 29/72, Marimex - Slg. S. 1309) und das Urteil vom 11. Oktober 1973 (Rechtssache 39/73, Rewe - Slg. S. 1039), verboten sei.
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    In dem einen wie dem anderen Fall könne daher nicht von einer Abgabe gesprochen werden, die ihrer Natur nach zwangsläufig pauschal sei, wie der Generalanwalt in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande) festgestellt habe.

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande - Slg. 1977, 1355) bestätige diese Auffassung.

    Die Kommission erwähnt die Definition der Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle, wie sie der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen sei, und bemerkt sodann, nach den jüngeren Entscheidungen stellten finanzielle Belastungen, die anläßlich viehseuchenrechtlicher Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erhoben würden, keine Abgaben zollgleicher Wirkung dar, wenn sie durch eine Gemeinschaftsnorm vorgeschrieben seien, sich als Begünstigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten auswirkten und die tatsächlichen Kosten für die Kontrollen nicht überstiegen (EuGH 25. Januar 1977) Bauhuis, 46/76 - Slg. 1977, 5, und EuGH 12. Juli 1977 - Kommission/Niederlande, 89/76 - Slg. 1977, 1355).

    Die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Januar 1977 und 12. Juli 1977 in den Rechtssachen 46/76, Bauhuis, und 89/76, Kommission/Niederlande, hätten jedoch nicht ausgeschlossen, daß ergänzende Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich sein könnten, falls die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Richtlinie zu stark voneinander abwichen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Desgleichen hat der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Niederlande(36) und Bakker Hillegom(37) die Rechtmäßigkeit von Gebühren bejaht, die für phytosanitäre Untersuchungen bei der Ausfuhr erhoben wurden, die durch ein internationales Übereinkommen, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind, mit dem Ziel eingeführt wurden, Doppelarbeit bei den Grenzkontrollen zu vermeiden(38).

    12: - Die Regierung verweist außer auf die schon von der Kommission angeführte Rechtsprechung (siehe oben, Fußnote 10) insbesondere auf die Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355) und vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).

    16 bis 19.36: - Zitiert in Fußnote 12.37: - Zitiert in Fußnote 28.38: - Urteile Kommission/Niederlande (Randnrn. 11 und 13) und Bakker Hillegom (Randnr. 11).

    Im Urteil Kommission/Niederlande (Randnr. 12) hat der Gerichtshof im Übrigen auf die Analogie zwischen den Funktionen dieses Übereinkommens und denen der Richtlinie 64/432/EWG hingewiesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

    ( 24 ) Urteil vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355).

    ( 173 ) Urteil vom 11. April 1978 in der Rechtssache 95/77 (Kommission/Niederlande, Slg. 1978, 863, Randnr. 13).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Allein der Umstand, dass andere Mitgliedstaaten bereit sind, die Wiedereinfuhr von Abfällen einschließlich ihrer Verbringung und ihrer Beseitigung oder Verwertung über ihre öffentlichen Haushalte selbst zu finanzieren, steht diesem Schluss grundsätzlich nicht entgegen (in diesem Sinn Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 18; vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG, Slg. 1984, 349, Randnrn.
  • EuGH, 20.04.1993 - C-71/91

    Ponente Carni und Cispadana Costruzioni / Amministrazione delle finanze dello

    Muß die nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 69/335/EWG vom 17. Juli 1969 ° als Abgabe mit Gebührencharakter ° zulässige finanzielle Belastung ein in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der erbrachten Leistung stehendes Entgelt darstellen (wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, wenn auch in Fällen, die ein anderes Gebiet, das Zollrecht, bezueglich der Kosten einer nicht freigestellten, sondern obligatorischen Leistung betrafen, so z. B. Urteil vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 16, und andere, spätere Urteile, zuletzt Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89, Kommission/Italienische Republik), oder können diese tatsächlichen Kosten der Leistung völlig ausser Betracht bleiben?.
  • EuGH, 30.11.1978 - 31/78

    Bussone

    Vornahme der Kontrollen beziehe und die Belastung daher das Entgelt für einen geleisteten Dienst im Sinne der Urteile Bauhuis (Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) und Kommission/Niederlande (Rechtssache 89/76, Slg. 1977, 1355) sei.
  • EuGH, 21.03.1991 - C-209/89

    Kommission / Italien

    10 Der Gerichtshof hat insoweit bereits die Vereinbarkeit von Belastungen, die ihren Grund in der Erfuellung der Zollformalitäten haben, mit den Vertragsregeln anerkannt, vorausgesetzt, sie sind nicht höher als die tatsächlichen Kosten der Amtshandlungen, für die sie erhoben werden (Urteil vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 16).
  • EuGH, 31.01.1984 - 1/83

    IFG / Freistaat Bayern

    S. 5; s. auch das Urteil vom 12.7.1977, Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Sig.
  • EuGH, 02.05.1990 - C-111/89

    Niederlande State / Bakker Hillegom

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 ( Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355 ) anerkannt, daß solche Gebühren mit den Vorschriften des Vertrages vereinbar sind, "vorausgesetzt, sie sind nicht höher als die tatsächlichen Kosten der Verrichtungen, für die sie erhoben werden" ( Randnr. 16 ).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 29.76

    Gebührenregelung für Gesundheitsuntersuchungen bei der Einfuhr von Rindern und

    Auch der Hinweis der Beklagten in ihrem nachgereichten Schriftsatz vom 9. September 1977 auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 ergibt nichts für eine Analogie; dort handelte es sich nämlich nicht um eine im nationalen Interesse einseitig vorgeschriebene Maßnahme, sondern um eine von allen Mitgliedstaaten auf derselben Grundlage angeordnete Untersuchung, die als Ausfuhr untersuchung den freien Warenverkehr fördert, weil sie die für einen solchen Verkehr hinderlichen Einfuhr untersuchungen, um die es sich im vorliegenden Fall handelt, entbehrlich macht (vgl. auch EuGHE XXII, 1871 [1887]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-39/90

    Denkavit Futtermittel GmbH gegen Land Baden-Württemberg.

  • EuGH, 05.07.1978 - 138/77

    Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1978 - 80/77

    Société Les Commissionnaires Réunis SARL gegen Receveur des douanes ; SARL Les

  • EuGH, 12.01.1983 - 39/82

    Donner

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1984 - 37/83

    Rewe-Zentral AG gegen Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1978 - 70/77

    Simmenthal SpA gegen Amministrazione delle finanze. - Gebühren für

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1992 - C-71/91

    Ponente Carni SpA und Cispadana Costruzioni SpA gegen Amministrazione delle

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - C-111/89

    Staat der Nederlanden gegen P. Bakker Hillegom BV. - Abgaben gleicher Wirkung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1983 - 158/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Abgabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1980 - 32/80

    Strafverfahren gegen J.A.W.M.J. Kortmann. - Pharmazeutische Erzeugnisse -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1984 - 314/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgabe mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1983 - 132/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgaben

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1977 - 89/76   

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    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Psychosanitäre Untersuchungen bei der Ausfuhr

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   FG Bremen, 05.11.1976 - I 89/76 As   

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FG Bremen, 05.11.1976 - I 89/76 As (https://dejure.org/1976,10885)
FG Bremen, Entscheidung vom 05.11.1976 - I 89/76 As (https://dejure.org/1976,10885)
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