Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,43
EuGH, 27.09.1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 (https://dejure.org/1988,43)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 (https://dejure.org/1988,43)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 (https://dejure.org/1988,43)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ahlström / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 85
    1 . Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Räumlicher Geltungsbereich - Preisabsprache zwischen ausserhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Herstellern - In der Gemeinschaft ansässige Käufer - Durchführung der Absprache innerhalb der Gemeinschaft - ...

  • EU-Kommission

    Ahlström / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs des Art. 85 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Klage von Zellstoffherstellern auf die Aufhebung einer Entscheidung der Kommission bezüglich des Vorliegens von Verstößen gegen Art. 85 EWGV; ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 85; ; EWGV Art. 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 85; EWGV Art. 173 Abs. 2
    1. Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Räumlicher Geltungsbereich - Preisabsprache zwischen ausserhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Herstellern - In der Gemeinschaft ansässige Käufer - Durchführung der Absprache innerhalb der Gemeinschaft - Anwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3086
  • GRUR Int. 1989, 671
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 89/85
    Juli 1972 in der Rechtssache 48/69 ( ICI/Kommission, Slg . 1972, 619 ) nicht das Auswirkungsprinzip zu eigen gemacht habe, sondern darauf abgestellt habe, daß aufgrund des Vorgehens von Tochtergesellschaften, das den Muttergesellschaften habe zugerechnet werden können, ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten innerhalb des Gemeinsamen Marktes stattgefunden habe .
  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

    Sie trägt insbesondere vor, dass nach dem Wortlaut von Art. 102 AEUV und der Rechtsprechung, wie sie sich aus dem Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447), ergebe, nachgewiesen werden müsse, dass das fragliche Verhalten den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes beschränke.

    Außerdem ist zu beachten, dass der Gerichtshof zur Rechtfertigung der Anwendung des Kriteriums der Durchführung hervorgehoben hat, dass, wenn die Anwendbarkeit der wettbewerbsrechtlichen Verbote vom Ort der Bildung des Kartells abhängig gemacht würde, dies offensichtlich darauf hinausliefe, dass den Unternehmen ein einfaches Mittel an die Hand gegeben würde, sich diesen Verboten zu entziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, Rn. 16).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Unter diesen Umständen ist die Zuständigkeit der Union für die Anwendung ihrer Vorschriften auf derartige Verhaltensweisen nach dem Völkerrecht nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, Rn. 18).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63).
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Rechtsprechung
   EuGH, 31.03.1993 - 89/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,137
EuGH, 31.03.1993 - 89/85 (https://dejure.org/1993,137)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1993 - 89/85 (https://dejure.org/1993,137)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1993 - 89/85 (https://dejure.org/1993,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Ahlström / Kommission

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 19 Absatz 1; Verordnung Nr. 99/63 der Kommission, Artikel 4
    1. Wettbewerb; Verwaltungsverfahren; Mitteilung der Beschwerdepunkte; Notwendiger Inhalt

  • EU-Kommission

    Ahlström / Kommission

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85.

    In einem ersten Urteil vom 27. September 1988 (Slg. 1988, 5193) hat der Gerichtshof zunächst den Klagegrund, der räumliche Geltungsbereich des Artikels 85 EWG-Vertrag sei falsch beurteilt und die Entscheidung der Kommission sei völkerrechtswidrig, sowie den Klagegrund, die im Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und Finnland enthaltenen Wettbewerbsvorschriften seien ausschließlich anzuwenden, zurückgewiesen.

  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Zweitens ist daran zu erinnern, daß eine Klausel, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad, Slg. 1984, 883, und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag entzogen ist, weil die Vertragspartner sie nicht angewandt haben.
  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Denn wie sich aus dem Urteil vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73 (Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223) ergibt, ermächtigt diese Vorschrift die Kommission zum Erlaß aller Maßnahmen, die sich für die Abstellung der Zuwiderhandlung als erforderlich erweisen; dabei kann es sich sowohl um positive als auch um negative Maßnahmen handeln.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Schließlich ist zum dritten von den Klägerinnen vorgebrachten Argument festzustellen, daß eine Klausel, durch die einem Abnehmer der Weiterverkauf oder die Ausfuhr der erworbenen Ware verboten werden soll, ihrem Wesen nach geeignet ist, die Märkte abzuschotten und damit den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen; durch dieses Erfordernis soll ° daran gilt es zu erinnern (Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig, Slg. 1966, 322) ° nur festgelegt werden, welche Vereinbarungen unter das Gemeinschaftsrecht fallen.
  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Zweitens ist daran zu erinnern, daß eine Klausel, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad, Slg. 1984, 883, und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag entzogen ist, weil die Vertragspartner sie nicht angewandt haben.
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Insoweit ist daran zu erinnern, daß eine Vereinbarung, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (z. B. Urteil vom 7. Juli 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française, Slg. 1983, 1825), den Handel zwischen Mitgliedstaaten nur beeinträchtigen kann, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, daß sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflusst, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes abträglich sein könnte.
  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Den ersten beiden Argumenten ist zunächst entgegenzuhalten, daß jede Vereinbarung, die eine Wettbewerbsbeschränkung durch Festsetzung eines Preises für ein Zwischenerzeugnis bezweckt oder bewirkt, gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 123/83, BNIC, Slg. 1985, 381) geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel zu beeinträchtigen, auch wenn das Zwischenerzeugnis selbst nicht Gegenstand des Handels zwischen Mitgliedstaaten ist, sondern nur den Ausgangsstoff für ein anderes Erzeugnis darstellt, das anderswo in der Gemeinschaft vertrieben wird.
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfuellen, den Unternehmen alle Angaben zur Verfügung zu stellen, deren sie bedürfen, um sich wirksam verteidigen zu können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (siehe hierzu die Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461).
  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfuellen, den Unternehmen alle Angaben zur Verfügung zu stellen, deren sie bedürfen, um sich wirksam verteidigen zu können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (siehe hierzu die Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - 89/85
    Nur unter dieser Voraussetzung konnte die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfuellen, den Unternehmen alle Angaben zur Verfügung zu stellen, deren sie bedürfen, um sich wirksam verteidigen zu können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (siehe hierzu die Urteile vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69, Böhringer Mannheim/Kommission, Slg. 1970, 769, vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Geigy/Kommission, Slg. 1972, 787, vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461).
  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    In einem solchen Fall ist nämlich nicht anzunehmen, dass die Kommission den Beweis für das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht erbracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Rn. 16, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Rn. 126 und 127).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Sie trafen infolgedessen insoweit keine selbständige unternehmerische Entscheidung mehr und haben bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs gesetzt (vgl. EuGH WuW/E EU-R 320 Tz. 115 ff. - Anic Partecipazioni; Urt. v. 31.3.1993 - C-89/85 u.a., Slg. 1993, I-1307 Tz. 63 - Ahlström).
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Rechtsprechung
   EuGH, 20.01.1994 - 89/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8100
EuGH, 20.01.1994 - 89/85 (https://dejure.org/1994,8100)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.1994 - 89/85 (https://dejure.org/1994,8100)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 89/85 (https://dejure.org/1994,8100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Ahlström u.a. / Kommission

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 66 und 67
    Verfahren - Kosten - Urteilsberichtigung

  • EU-Kommission

    Ahlström u.a. / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 27.09.1988 - 126/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Belmont European Community Law Office in Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg- Kirchberg,.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 durch N. Forwood, QC, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-125/85.

    C-126/85 Weidwood of Canada Ltd, Kanada, Prozeßbevollmächtigte: Barrister Christopher Prout, Barrister Aline Robinson und J. M. Cochran von der Anwaltskanzlei Wilkie, Farr und Gallagher, Paris, Zustellungsanschrift: Rechtsanwälte Elvinger und Hoss, 15, côte d'Eich, Luxemburg,.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-127/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-129/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 folgenden.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 8.

    - In der Rechtssache C-126/85 (Weidwood) trägt die Kommission die Kosten.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Luxemburg, den 20. Januar 1994.

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Belmont European Community Law Office in Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg- Kirchberg,.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 durch N. Forwood, QC, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-125/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-127/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-129/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 folgenden.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 8.

    - In der Rechtssache C-125/85 trägt Westar ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der ihre Klage betreffenden Kosten der Kommission; die Kommission trägt zwei Drittel der Kosten von Westar und zwei Drittel ihrer eigenen Kosten, soweit sie diese Klage betreffen.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Luxemburg, den 20. Januar 1994.

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Belmont European Community Law Office in Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg- Kirchberg,.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 durch N. Forwood, QC, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-125/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-127/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-129/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 folgenden.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 8.

    - In der Rechtssache C-129/85 (BCFP) trägt die Kommission die Kosten." 2) Die Urschrift dieses Beschlusses wird mit der Urschrift des berichtigten Urteils verbunden; es wird ein Hinweis darauf am Rand der Urschrift des Urteils angebracht.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Luxemburg, den 20. Januar 1994.

  • EuGH, 27.09.1988 - 127/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Belmont European Community Law Office in Brüssel, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg- Kirchberg,.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 durch N. Forwood, QC, Zustellungsbevollmächtigter: G. Kremlis, Juristischer Dienst der Kommission, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-125/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-127/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 C-129/85.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 folgenden.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 8.

    - In der Rechtssache C-127/85 trägt MacMillan Bloedel Ltd ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der ihre Klage betreffenden Kosten der Kommission; die Kommission trägt zwei Drittel der Kosten von MacMillan Bloedel Ltd und zwei Drittel ihrer eigenen Kosten, soweit sie diese Klage betreffen.

    I- C-125/85, C-126/85, C-127/85, C 85 und C-129/85 Luxemburg, den 20. Januar 1994.

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    Beklagte, C-104/85.

    C-117/85 International Pulp Sales Co., New York, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. van Bael und J. F. Bellis, Brüssel, Zustellungsanschrift: Kanzlei der Rechtsanwälte Elvinger und Hoss, 15, côte d'Eich, Luxemburg, Klägerin,.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    - In der Rechtssache C-104/85 (Bowater Inc.) trägt die Kommission die Kosten.

    - In der Rechtssache C-117/85 trägt IPS ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der diese Klage betreffenden Kosten der Kommission; die Kommission trägt zwei Drittel der Kosten von IPS und zwei Drittel ihrer eigenen Kosten, soweit sie diese Klage betreffen.

  • EuGH, 27.09.1988 - 128/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    C-128/85 Canadian Forest Products Ltd, Kanada, Prozeßbevollmächtigte: C. Stanbrook, QC, und Rechtsanwalt M. Siragusa, Rom, Zustellungsanschrift: Kanzlei der Rechtsanwälte Elvinger und Hoss, 15, côte d'Eich, Luxemburg, Klägerin,.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    - In der Rechtssache C-128/85 trägt Canfor ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der ihre Klage betreffenden Kosten der Kommission; die Kommission trägt zwei Drittel der Kosten von Canfor und zwei Drittel ihrer eigenen Kosten, soweit sie diese Klage betreffen.

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    C-114/85 The Pulp, Paper and Paperboard Export Association, Bethlehem, Pennsylvania, USA, eine Vereinigung der amerikanischen Unternehmen: I-.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    - In der Rechtssache C-114/85 trägt die Kommission die Kosten der KEA sowie ihre eigenen Kosten, soweit sie die Klage dieser Vereinigung betreffen; The Chesapeake Corporation, Crown Zellerbach Corporation, Federal Paperboard Co. Inc., Georgia-Pacific Corporation, Scott Paper Co. und Weyerhaeuser Co. tragen jeweils ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der ihre Klage betreffenden Kosten der Kommission; die Kommission trägt zwei Drittel der Kosten dieser sechs Gesellschaften sowie zwei Drittel ihrer eigenen Kosten, soweit sie die Klagen dieser Gesellschaften betreffen.

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
    Auszug aus EuGH, 20.01.1994 - 89/85
    " Verfahrenssprachen-, in der Rechtssache C-89/85: Deutsch; in den Rechtssachen C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85: Englisch.

    Streithelfer, C-116/85.

    Beschluß 1 Am 31. März 1993 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) ein Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85, C-125/85, C-126/85, C-127/85, C-128/85 und C-129/85 (Ahlström u. a./Kommission, Slg. 1993, 1-1307) erlassen.

    I - - In der Rechtssache C-116/85 trägt St. Anne ein Drittel ihrer eigenen Kosten und ein Drittel der diese Klage betreffenden Kosten der Kommission; die Kommission trägt zwei Drittel der Kosten von St. Anne und zwei Drittel ihrer eigenen Kosten, soweit sie diese Klage betreffen.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85   

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https://dejure.org/1992,23753
Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85 (https://dejure.org/1992,23753)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 89/85 (https://dejure.org/1992,23753)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von in Drittländern niedergelassenen Unternehmen bezüglich der Verkaufspreise für in der Gemeinschaft ansässige Käufer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (49)

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die tatsächlichen Verkaufspreise I - 1470 2) Die Unterlagen bezüglich der Fides I - 1479 C - Die Ablehnung einer gemeinsamen Anhörung I - 1479 D - Die Nichtanhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen I - 1481.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die nicht in das Verfahren einbezogenen Unternehmen .

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Der Verbrauch von gebleichtem Sulfatzellstoff ist in neuerer Zeit angestiegen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Die Abnehmer.

    Während des gesamten Zeitraums ab 1976, auf den sich die Entscheidung bezieht, wur- 6 - Siehe den gemeinsamen Teil der Klagen in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85, S. 25 des Originals.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 28. Die sehr starke Nachfrage nach Papierzellstoff im Jahr 1983, das durch Verknappungserscheinungen gekennzeichnet war, ging Ende 1974 allmählich zurück und ließ 1975 stark nach.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 einige Unternehmen immer noch eine Unterzeichnung ablehnten, insbesondere weil sie jeden Vorwurf einer abgestimmten Verhaltensweise zurückwiesen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 48. Im April 1985 haben 28 der 43 Adressaten der Entscheidung eine Reihe von zehn Nichtigkeitsidagen erhoben 26.

    Rechtssache C-125/85, Westar Timber (Kanada).

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 60. Bevor ich diese Rügen prüfe, möchte ich feststellen, daß die Firma Bowater darauf hingewiesen hat, daß das Schreiben zur Zustellung der Entscheidung ein Datum enthält, an dem sein Unterzeichner nicht mehr für Wettbewerbssachen zuständiges Kommissionsmitglied war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 69. Die Kommission macht jedoch in ihrer Gegenerwiderung geltend, die Antworten einiger Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder bei der Anhörung zeigten deutlich, daß sie verstanden hätten, daß die Abstimmung der tatsächlichen Verkaufspreise erfaßt gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Gerichtshof kann nicht zulassen, daß diese Anforderungen auf Gebieten, die durch die Vielschichtigkeit des Sachverhalts, eine Fülle von Informationen und entsprechende Folgen für das Verfahren gekennzeichnet sind, durch eine Überinterpretation des Wortlauts der Mitteilung der Beschwerdepunkte erfüllt werden können.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 88. Gegen die Auffassung der Kommission, die im wesentlichen dahin geht, daß aufgrund der Tatsache, daß die Klägerinnen die Vorlage der die Zeit nach 1980 betreffenden Schriftstücke nicht abgelehnt hätten, ihre Kenntnis davon zu vermuten sei, daß sich die Mitteilung der Beschwerdepunkte auf diesen Zeitraum bezogen habe, wenden die Unternehmen im übrigen ein, sie hätten sich in der Annahme, daß die Informationen unter anderem zu Vergleichszwecken verwendet würden, kooperativ verhalten wollen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 müßte.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 lieh gelangt ist.

    Die kanadischen Hersteller in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 und die der ΚΕΑ angehörenden Klägerinnen (C-114/85), die außerdem einen Antrag nach Artikel 91 § 1 der Verfahrensordnung gestellt haben, haben insoweit eine materiell-rechtliche Argumentation vorgebracht.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 118. Zu diesem Ergebnis sind die Sachverständigen, ausgehend von der Untersuchung der Unterlagen, über die die Kommission zum Zeitpunkt der Mitteilung der Beschwerdepunkte verfügte, aufgrund folgender Ausführungen gelangt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 genügenden Weise aufgeführt war.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 137. Prüfen wir zunächst die letztgenannte Begründung.

    59 - Schreiben vom 12. April 1985 (siehe Anlage zur Antragsschrift von Westar [C-125/85] nach Artikel 91 der Verfahrensordnung).

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten." 62.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 somit dahin auszulegen, daß die Unternehmen selbst entscheiden könnten, ob statt getrennter Anhörungen eine gemeinsame Anhörung angebracht sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der meine Auffassung tragenden Gründe und der sehr substantiellen Ausführungen, die die Prüfung der vorliegenden Klagen gebietet, werde ich die Begründetheit insoweit nicht einmal vorsorglich prüfen 69.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weiter haben Sie ausgeführt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 175. Allerdings muß die Kenntnis der Konkurrenten von ihrem jeweiligen Verhalten aus Mitteilungen zwischen ihnen und nicht aus der bloßen Beobachtung des Marktes herrühren.

    I- C-117/85 U N D C-125/85 BIS C-129/85 Fällen indirekte öffentliche "Erörterungen" zwischen Wettbewerbern, ja sogar öffentliche Preisankündigungen zu verbieten.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 "daß in einem solchen Falle der Versuch oder der bloße Beginn der Ausführung ausreichen würde, um die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zu rechtfertigen" 101 .

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 inroads into the traditional judicial attitude towards conspiracy, but ,conscious parallelism' has not yet read conspiracy out of the Sherman Act entirely." 1.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 nen Adressaten erfolgte 120.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dar.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zustimmten, von deren variabler Ausgestaltung wir bereits wissen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 erneuter Überprüfung der Akten keinen schriftlichen Beweis für die Feststellung in Tabelleo finden könne, daß Bowater 1977 einen Preis von 415 US-Dollar angekündigt habe 127.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 235. In Artikel 1 Nr. 1 der Entscheidung wird St. Anne eine Abstimmung der angekündigten Preise für 1975 und 1976 zur Last gelegt.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Ist dieser "gemeinsame Preis" das Ergebnis einer Abstimmung zwischen den Unternehmen, die den Ankündigungen selbst vorausgeht, wobei das System der Ankündigungen die Kontrolle der Einhaltung dieser Abstimmung darstellt? Oder aber ist es das System der Preisankündigungen, das das Instrument der Abstimmung zur Festsetzung dieses gemeinsamen Preises darstellt? 243. Die Unklarheit der Auffassung der Kommission ist mißlich.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten auf dem Markt mehr darstellt, sondern einen Informationsaustausch.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 scheint 142.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 c) Die Fachpresse.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Vierteljährlichkeit der Preisankündigungen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Rohstoff beziehen, zur gleichen Notierung einkaufen." 156.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 307. Zunächst zum ersten Quartal 1978: Quartal Unternehmen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1er Bowater nicht auf den ersten Blick auffallen? Auch hier ist jedoch wieder festzustellen, daß die Kommission das in der Tabelle 6 Bowater zugeschriebenen Ankündigungsdaten nicht beweisen kann.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zeitliche Nähe der Ankündigungsdaten hinaus habe ich kein offensichtliches Indiz für eine nicht erklärbare Ähnlichkeit finden können 162.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Der gemeinschaftliche Markt sei für die finnischen und schwedischen Hersteller wichtiger als für die US-amerikanischen und die kanadischen Hersteller.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 haben, die mächtig genug gewesen wäre, um diese Rolle zu spielen.

    C-l 17/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der eben diese Formulierung enthielt 167 , mit.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Jeder einzelne Hersteller sei sich nämlich der Kosten seines Zellstoffs im Verhältnis zu dem von seinen Konkurrenten verwendeten Zellstoff sehr bewußt, da Zellstoff einen bedeutenden Kostenfaktor darstelle.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 358. Ich habe bereits festgestellt, daß die Kommission anscheinend nicht bestreitet, daß die Anzahl der Großabnehmer relativ niedrig war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 aufgrund heimlicher Absprachen wesentlich größer geworden sei, als es unter wirklichen Wettbewerbsbedingungen bei selbständigem Handeln der Hersteller zu erwarten gewesen wäre.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 377. Die sehr lebhafte Nachfrage auf dem US-amerikanischen Markt sei auch den kanadischen Herstellern zugute gekommen, deren Kapazitätsauslastung relativ hoch gewesen sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 e) Die unterschiedlichen Aspekte der Einheitlichkeit der Preise.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weise festgehalten wurden.

    I- C-l 17/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 bewerbs zwischen Mitgliedstaaten beiaßt und die Frage außer acht gelassen, ob das natürliche Funktionieren des Marktes die Hersteller dazu hätte bringen müssen, den US-Dollar zu verwenden.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 die sich normalerweise damit begnügten, sich den Veränderungen anzuschließen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 421. Die Entwicklung der Marktanteile hat im übrigen die Sachverständigen zu der Ansicht veranlaßt, daß sie ein Zeichen für fehlende Quotenabsprachen zwischen den Unternehmen gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Preise in dieser Währung mit der Begründung zu erhöhen, die Abnehmer seien auf jeden Fall bereit, einen höheren Preis in der letztgenannten Währung zu zahlen.

    Aus den Akten folgt, daß zahlreiche Klägerinnen Erklärungen entweder in der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder in der Anhörung vorgebracht haben, die zeigen sollten, daß ihr jeweiliges Verhalten rational und unabhängig war oder, 182 ·- Bowater und St. Anne sowie die Klägerinnen aus British Columbia in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 haben ausdrücklich gerügt, die Entscheidung sei auf ihre spezifische Lage, die letzten zusätzlich, sie sei auf ihr Vorbringen im Verwahungsverfahren nicht eingegangen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 in einigen Fällen, gestützt auf Wirtschaftsgutachten, daß die Preisparallelität sich anders als durch Abstimmung erklären ließ.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Annahme einer Abstimmung darstellt, obwohl die Entscheidung keine ausdrückliche Einzelprüfung der Argumente der Klägerinnen enthält.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten diese Unterlagen nur einen mittelbaren Beweis dar, da sie auf Aussagen der Abnehmer beruhten, doch erschienen diese Aussagen der im allgemeinen sehr gut informierten Zellstoffabnehmer glaubwürdig.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Die fraglichen Schriftstücke haben nach Auffassung der Kommission eine selbständige Rolle zur Verstärkung des Hauptbeweises gespielt, der für sämtliche Unternehmen und für die ganze von der Entscheidung betroffene Zeit aus dem Parallelverhalten gezogen wurde.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 herrschte; gleichwohl belegt der von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführte Teil des Fernschreibens, daß zwischen skandinavischen Herstellern wahrscheinlich Kontakte im Hinblick auf eine gemeinsame Haltung auf dem Gebiet der Preise.

    C.-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dabei im Lichte bestimmter Angaben gleichwohl ein Gefühl des Unbehagens.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 empfohlenen Preisliste beeinträchtigt, so hat er eine Zusammenkunft der Zellstoffgruppe einzuberufen, um über ein angemessenes Vorgehen zu beraten.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gen ganz Mar ergibt, dais dieser Verband im Angesicht von Kritiken sein Preisverhalten zu rechtfertigen trachtete, das ihn der Drohung von Repressalien aussetzte (vgl. z. B. die in den Abschnitten 51, 53 und 54 angeführten Unterlagen).

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 508. Sie haben entschieden, daß ein Unternehmen, das ungefähr 5 % des relevanten Marktes abdeckt, so bedeutend ist, daß sein Verhalten grundsätzlich den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann 217.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gemeinschaftlichen Handels.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dadurch beitrüge, daß sie gegen bestimmte Unternehmen, nicht aber gegen andere vorginge, obwohl sich doch alle per definitionem auf demselben Markt in Konkurrenz befänden.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Diskriminierung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 551. Da die Gutachten, die der Gerichtshof angeordnet hat, sich im wesentlichen auf die in Artikel 1 Nrn. 1 und 2 festgestellten Verstöße bezogen, sind ihre Kosten der Kommission zur Last zu legen, da die fraglichen Bestimmungen aufzuheben sind.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Veitsiluoto Oy,.

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die tatsächlichen Verkaufspreise I - 1470 2) Die Unterlagen bezüglich der Fides I - 1479 C - Die Ablehnung einer gemeinsamen Anhörung I - 1479 D - Die Nichtanhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen I - 1481.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die nicht in das Verfahren einbezogenen Unternehmen .

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Der Verbrauch von gebleichtem Sulfatzellstoff ist in neuerer Zeit angestiegen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Die Abnehmer.

    Während des gesamten Zeitraums ab 1976, auf den sich die Entscheidung bezieht, wur- 6 - Siehe den gemeinsamen Teil der Klagen in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85, S. 25 des Originals.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 28. Die sehr starke Nachfrage nach Papierzellstoff im Jahr 1983, das durch Verknappungserscheinungen gekennzeichnet war, ging Ende 1974 allmählich zurück und ließ 1975 stark nach.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 einige Unternehmen immer noch eine Unterzeichnung ablehnten, insbesondere weil sie jeden Vorwurf einer abgestimmten Verhaltensweise zurückwiesen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 48. Im April 1985 haben 28 der 43 Adressaten der Entscheidung eine Reihe von zehn Nichtigkeitsidagen erhoben 26.

    Rechtssache C-129/85, British Columbia Forest Products (Kanada).

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 60. Bevor ich diese Rügen prüfe, möchte ich feststellen, daß die Firma Bowater darauf hingewiesen hat, daß das Schreiben zur Zustellung der Entscheidung ein Datum enthält, an dem sein Unterzeichner nicht mehr für Wettbewerbssachen zuständiges Kommissionsmitglied war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 69. Die Kommission macht jedoch in ihrer Gegenerwiderung geltend, die Antworten einiger Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder bei der Anhörung zeigten deutlich, daß sie verstanden hätten, daß die Abstimmung der tatsächlichen Verkaufspreise erfaßt gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Gerichtshof kann nicht zulassen, daß diese Anforderungen auf Gebieten, die durch die Vielschichtigkeit des Sachverhalts, eine Fülle von Informationen und entsprechende Folgen für das Verfahren gekennzeichnet sind, durch eine Überinterpretation des Wortlauts der Mitteilung der Beschwerdepunkte erfüllt werden können.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 88. Gegen die Auffassung der Kommission, die im wesentlichen dahin geht, daß aufgrund der Tatsache, daß die Klägerinnen die Vorlage der die Zeit nach 1980 betreffenden Schriftstücke nicht abgelehnt hätten, ihre Kenntnis davon zu vermuten sei, daß sich die Mitteilung der Beschwerdepunkte auf diesen Zeitraum bezogen habe, wenden die Unternehmen im übrigen ein, sie hätten sich in der Annahme, daß die Informationen unter anderem zu Vergleichszwecken verwendet würden, kooperativ verhalten wollen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 müßte.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 lieh gelangt ist.

    Die kanadischen Hersteller in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 und die der ΚΕΑ angehörenden Klägerinnen (C-114/85), die außerdem einen Antrag nach Artikel 91 § 1 der Verfahrensordnung gestellt haben, haben insoweit eine materiell-rechtliche Argumentation vorgebracht.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 118. Zu diesem Ergebnis sind die Sachverständigen, ausgehend von der Untersuchung der Unterlagen, über die die Kommission zum Zeitpunkt der Mitteilung der Beschwerdepunkte verfügte, aufgrund folgender Ausführungen gelangt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 genügenden Weise aufgeführt war.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 137. Prüfen wir zunächst die letztgenannte Begründung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten." 62.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 somit dahin auszulegen, daß die Unternehmen selbst entscheiden könnten, ob statt getrennter Anhörungen eine gemeinsame Anhörung angebracht sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der meine Auffassung tragenden Gründe und der sehr substantiellen Ausführungen, die die Prüfung der vorliegenden Klagen gebietet, werde ich die Begründetheit insoweit nicht einmal vorsorglich prüfen 69.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weiter haben Sie ausgeführt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 175. Allerdings muß die Kenntnis der Konkurrenten von ihrem jeweiligen Verhalten aus Mitteilungen zwischen ihnen und nicht aus der bloßen Beobachtung des Marktes herrühren.

    I- C-117/85 U N D C-125/85 BIS C-129/85 Fällen indirekte öffentliche "Erörterungen" zwischen Wettbewerbern, ja sogar öffentliche Preisankündigungen zu verbieten.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 "daß in einem solchen Falle der Versuch oder der bloße Beginn der Ausführung ausreichen würde, um die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zu rechtfertigen" 101 .

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 inroads into the traditional judicial attitude towards conspiracy, but ,conscious parallelism' has not yet read conspiracy out of the Sherman Act entirely." 1.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 nen Adressaten erfolgte 120.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dar.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zustimmten, von deren variabler Ausgestaltung wir bereits wissen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 erneuter Überprüfung der Akten keinen schriftlichen Beweis für die Feststellung in Tabelleo finden könne, daß Bowater 1977 einen Preis von 415 US-Dollar angekündigt habe 127.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 235. In Artikel 1 Nr. 1 der Entscheidung wird St. Anne eine Abstimmung der angekündigten Preise für 1975 und 1976 zur Last gelegt.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Ist dieser "gemeinsame Preis" das Ergebnis einer Abstimmung zwischen den Unternehmen, die den Ankündigungen selbst vorausgeht, wobei das System der Ankündigungen die Kontrolle der Einhaltung dieser Abstimmung darstellt? Oder aber ist es das System der Preisankündigungen, das das Instrument der Abstimmung zur Festsetzung dieses gemeinsamen Preises darstellt? 243. Die Unklarheit der Auffassung der Kommission ist mißlich.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten auf dem Markt mehr darstellt, sondern einen Informationsaustausch.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 scheint 142.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 c) Die Fachpresse.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Vierteljährlichkeit der Preisankündigungen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Rohstoff beziehen, zur gleichen Notierung einkaufen." 156.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 307. Zunächst zum ersten Quartal 1978: Quartal Unternehmen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1er Bowater nicht auf den ersten Blick auffallen? Auch hier ist jedoch wieder festzustellen, daß die Kommission das in der Tabelle 6 Bowater zugeschriebenen Ankündigungsdaten nicht beweisen kann.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zeitliche Nähe der Ankündigungsdaten hinaus habe ich kein offensichtliches Indiz für eine nicht erklärbare Ähnlichkeit finden können 162.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Der gemeinschaftliche Markt sei für die finnischen und schwedischen Hersteller wichtiger als für die US-amerikanischen und die kanadischen Hersteller.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 haben, die mächtig genug gewesen wäre, um diese Rolle zu spielen.

    C-l 17/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der eben diese Formulierung enthielt 167 , mit.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Jeder einzelne Hersteller sei sich nämlich der Kosten seines Zellstoffs im Verhältnis zu dem von seinen Konkurrenten verwendeten Zellstoff sehr bewußt, da Zellstoff einen bedeutenden Kostenfaktor darstelle.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 358. Ich habe bereits festgestellt, daß die Kommission anscheinend nicht bestreitet, daß die Anzahl der Großabnehmer relativ niedrig war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 aufgrund heimlicher Absprachen wesentlich größer geworden sei, als es unter wirklichen Wettbewerbsbedingungen bei selbständigem Handeln der Hersteller zu erwarten gewesen wäre.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 377. Die sehr lebhafte Nachfrage auf dem US-amerikanischen Markt sei auch den kanadischen Herstellern zugute gekommen, deren Kapazitätsauslastung relativ hoch gewesen sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 e) Die unterschiedlichen Aspekte der Einheitlichkeit der Preise.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weise festgehalten wurden.

    I- C-l 17/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 bewerbs zwischen Mitgliedstaaten beiaßt und die Frage außer acht gelassen, ob das natürliche Funktionieren des Marktes die Hersteller dazu hätte bringen müssen, den US-Dollar zu verwenden.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 die sich normalerweise damit begnügten, sich den Veränderungen anzuschließen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 421. Die Entwicklung der Marktanteile hat im übrigen die Sachverständigen zu der Ansicht veranlaßt, daß sie ein Zeichen für fehlende Quotenabsprachen zwischen den Unternehmen gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Preise in dieser Währung mit der Begründung zu erhöhen, die Abnehmer seien auf jeden Fall bereit, einen höheren Preis in der letztgenannten Währung zu zahlen.

    Aus den Akten folgt, daß zahlreiche Klägerinnen Erklärungen entweder in der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder in der Anhörung vorgebracht haben, die zeigen sollten, daß ihr jeweiliges Verhalten rational und unabhängig war oder, 182 ·- Bowater und St. Anne sowie die Klägerinnen aus British Columbia in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 haben ausdrücklich gerügt, die Entscheidung sei auf ihre spezifische Lage, die letzten zusätzlich, sie sei auf ihr Vorbringen im Verwahungsverfahren nicht eingegangen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 in einigen Fällen, gestützt auf Wirtschaftsgutachten, daß die Preisparallelität sich anders als durch Abstimmung erklären ließ.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Annahme einer Abstimmung darstellt, obwohl die Entscheidung keine ausdrückliche Einzelprüfung der Argumente der Klägerinnen enthält.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten diese Unterlagen nur einen mittelbaren Beweis dar, da sie auf Aussagen der Abnehmer beruhten, doch erschienen diese Aussagen der im allgemeinen sehr gut informierten Zellstoffabnehmer glaubwürdig.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Die fraglichen Schriftstücke haben nach Auffassung der Kommission eine selbständige Rolle zur Verstärkung des Hauptbeweises gespielt, der für sämtliche Unternehmen und für die ganze von der Entscheidung betroffene Zeit aus dem Parallelverhalten gezogen wurde.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 herrschte; gleichwohl belegt der von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführte Teil des Fernschreibens, daß zwischen skandinavischen Herstellern wahrscheinlich Kontakte im Hinblick auf eine gemeinsame Haltung auf dem Gebiet der Preise.

    C.-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dabei im Lichte bestimmter Angaben gleichwohl ein Gefühl des Unbehagens.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 empfohlenen Preisliste beeinträchtigt, so hat er eine Zusammenkunft der Zellstoffgruppe einzuberufen, um über ein angemessenes Vorgehen zu beraten.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gen ganz Mar ergibt, dais dieser Verband im Angesicht von Kritiken sein Preisverhalten zu rechtfertigen trachtete, das ihn der Drohung von Repressalien aussetzte (vgl. z. B. die in den Abschnitten 51, 53 und 54 angeführten Unterlagen).

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 508. Sie haben entschieden, daß ein Unternehmen, das ungefähr 5 % des relevanten Marktes abdeckt, so bedeutend ist, daß sein Verhalten grundsätzlich den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann 217.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gemeinschaftlichen Handels.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dadurch beitrüge, daß sie gegen bestimmte Unternehmen, nicht aber gegen andere vorginge, obwohl sich doch alle per definitionem auf demselben Markt in Konkurrenz befänden.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Diskriminierung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 551. Da die Gutachten, die der Gerichtshof angeordnet hat, sich im wesentlichen auf die in Artikel 1 Nrn. 1 und 2 festgestellten Verstöße bezogen, sind ihre Kosten der Kommission zur Last zu legen, da die fraglichen Bestimmungen aufzuheben sind.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Veitsiluoto Oy,.

  • EuGH, 27.09.1988 - 117/85
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die tatsächlichen Verkaufspreise I - 1470 2) Die Unterlagen bezüglich der Fides I - 1479 C - Die Ablehnung einer gemeinsamen Anhörung I - 1479 D - Die Nichtanhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen I - 1481.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die nicht in das Verfahren einbezogenen Unternehmen .

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Der Verbrauch von gebleichtem Sulfatzellstoff ist in neuerer Zeit angestiegen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Die Abnehmer.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 28. Die sehr starke Nachfrage nach Papierzellstoff im Jahr 1983, das durch Verknappungserscheinungen gekennzeichnet war, ging Ende 1974 allmählich zurück und ließ 1975 stark nach.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 einige Unternehmen immer noch eine Unterzeichnung ablehnten, insbesondere weil sie jeden Vorwurf einer abgestimmten Verhaltensweise zurückwiesen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 48. Im April 1985 haben 28 der 43 Adressaten der Entscheidung eine Reihe von zehn Nichtigkeitsidagen erhoben 26.

    Rechtssache C-117/85, International Pulp Sales (USA).

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 60. Bevor ich diese Rügen prüfe, möchte ich feststellen, daß die Firma Bowater darauf hingewiesen hat, daß das Schreiben zur Zustellung der Entscheidung ein Datum enthält, an dem sein Unterzeichner nicht mehr für Wettbewerbssachen zuständiges Kommissionsmitglied war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 69. Die Kommission macht jedoch in ihrer Gegenerwiderung geltend, die Antworten einiger Unternehmen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte oder bei der Anhörung zeigten deutlich, daß sie verstanden hätten, daß die Abstimmung der tatsächlichen Verkaufspreise erfaßt gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Gerichtshof kann nicht zulassen, daß diese Anforderungen auf Gebieten, die durch die Vielschichtigkeit des Sachverhalts, eine Fülle von Informationen und entsprechende Folgen für das Verfahren gekennzeichnet sind, durch eine Überinterpretation des Wortlauts der Mitteilung der Beschwerdepunkte erfüllt werden können.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 88. Gegen die Auffassung der Kommission, die im wesentlichen dahin geht, daß aufgrund der Tatsache, daß die Klägerinnen die Vorlage der die Zeit nach 1980 betreffenden Schriftstücke nicht abgelehnt hätten, ihre Kenntnis davon zu vermuten sei, daß sich die Mitteilung der Beschwerdepunkte auf diesen Zeitraum bezogen habe, wenden die Unternehmen im übrigen ein, sie hätten sich in der Annahme, daß die Informationen unter anderem zu Vergleichszwecken verwendet würden, kooperativ verhalten wollen.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 müßte.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 lieh gelangt ist.

    IPS (C-117/85) hat dieses Angriffsmittel in der Klage ebenfalls vorgebracht.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 118. Zu diesem Ergebnis sind die Sachverständigen, ausgehend von der Untersuchung der Unterlagen, über die die Kommission zum Zeitpunkt der Mitteilung der Beschwerdepunkte verfügte, aufgrund folgender Ausführungen gelangt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 genügenden Weise aufgeführt war.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 137. Prüfen wir zunächst die letztgenannte Begründung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 versetzt werden, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihren Vorwurf des Vorliegens eines Dumpings und eines daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten." 62.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 somit dahin auszulegen, daß die Unternehmen selbst entscheiden könnten, ob statt getrennter Anhörungen eine gemeinsame Anhörung angebracht sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 der meine Auffassung tragenden Gründe und der sehr substantiellen Ausführungen, die die Prüfung der vorliegenden Klagen gebietet, werde ich die Begründetheit insoweit nicht einmal vorsorglich prüfen 69.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weiter haben Sie ausgeführt:.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 175. Allerdings muß die Kenntnis der Konkurrenten von ihrem jeweiligen Verhalten aus Mitteilungen zwischen ihnen und nicht aus der bloßen Beobachtung des Marktes herrühren.

    I- C-117/85 U N D C-125/85 BIS C-129/85 Fällen indirekte öffentliche "Erörterungen" zwischen Wettbewerbern, ja sogar öffentliche Preisankündigungen zu verbieten.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 "daß in einem solchen Falle der Versuch oder der bloße Beginn der Ausführung ausreichen würde, um die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zu rechtfertigen" 101 .

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 inroads into the traditional judicial attitude towards conspiracy, but ,conscious parallelism' has not yet read conspiracy out of the Sherman Act entirely." 1.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 nen Adressaten erfolgte 120.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dar.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zustimmten, von deren variabler Ausgestaltung wir bereits wissen.

    - Die Kommission räumt dies selbst in ihrer Erwiderung, Teil B, Abschnitt 1.8, in der Rechtssache C-117/85 ein.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 erneuter Überprüfung der Akten keinen schriftlichen Beweis für die Feststellung in Tabelleo finden könne, daß Bowater 1977 einen Preis von 415 US-Dollar angekündigt habe 127.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 235. In Artikel 1 Nr. 1 der Entscheidung wird St. Anne eine Abstimmung der angekündigten Preise für 1975 und 1976 zur Last gelegt.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Ist dieser "gemeinsame Preis" das Ergebnis einer Abstimmung zwischen den Unternehmen, die den Ankündigungen selbst vorausgeht, wobei das System der Ankündigungen die Kontrolle der Einhaltung dieser Abstimmung darstellt? Oder aber ist es das System der Preisankündigungen, das das Instrument der Abstimmung zur Festsetzung dieses gemeinsamen Preises darstellt? 243. Die Unklarheit der Auffassung der Kommission ist mißlich.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten auf dem Markt mehr darstellt, sondern einen Informationsaustausch.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 scheint 142.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 c) Die Fachpresse.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Vierteljährlichkeit der Preisankündigungen.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Rohstoff beziehen, zur gleichen Notierung einkaufen." 156.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 307. Zunächst zum ersten Quartal 1978: Quartal Unternehmen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1er Bowater nicht auf den ersten Blick auffallen? Auch hier ist jedoch wieder festzustellen, daß die Kommission das in der Tabelle 6 Bowater zugeschriebenen Ankündigungsdaten nicht beweisen kann.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 zeitliche Nähe der Ankündigungsdaten hinaus habe ich kein offensichtliches Indiz für eine nicht erklärbare Ähnlichkeit finden können 162.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Der gemeinschaftliche Markt sei für die finnischen und schwedischen Hersteller wichtiger als für die US-amerikanischen und die kanadischen Hersteller.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 haben, die mächtig genug gewesen wäre, um diese Rolle zu spielen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Jeder einzelne Hersteller sei sich nämlich der Kosten seines Zellstoffs im Verhältnis zu dem von seinen Konkurrenten verwendeten Zellstoff sehr bewußt, da Zellstoff einen bedeutenden Kostenfaktor darstelle.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 358. Ich habe bereits festgestellt, daß die Kommission anscheinend nicht bestreitet, daß die Anzahl der Großabnehmer relativ niedrig war.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 aufgrund heimlicher Absprachen wesentlich größer geworden sei, als es unter wirklichen Wettbewerbsbedingungen bei selbständigem Handeln der Hersteller zu erwarten gewesen wäre.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 377. Die sehr lebhafte Nachfrage auf dem US-amerikanischen Markt sei auch den kanadischen Herstellern zugute gekommen, deren Kapazitätsauslastung relativ hoch gewesen sei.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 e) Die unterschiedlichen Aspekte der Einheitlichkeit der Preise.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Weise festgehalten wurden.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 die sich normalerweise damit begnügten, sich den Veränderungen anzuschließen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 421. Die Entwicklung der Marktanteile hat im übrigen die Sachverständigen zu der Ansicht veranlaßt, daß sie ein Zeichen für fehlende Quotenabsprachen zwischen den Unternehmen gewesen sei.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Preise in dieser Währung mit der Begründung zu erhöhen, die Abnehmer seien auf jeden Fall bereit, einen höheren Preis in der letztgenannten Währung zu zahlen.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 in einigen Fällen, gestützt auf Wirtschaftsgutachten, daß die Preisparallelität sich anders als durch Abstimmung erklären ließ.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 Annahme einer Abstimmung darstellt, obwohl die Entscheidung keine ausdrückliche Einzelprüfung der Argumente der Klägerinnen enthält.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 ten diese Unterlagen nur einen mittelbaren Beweis dar, da sie auf Aussagen der Abnehmer beruhten, doch erschienen diese Aussagen der im allgemeinen sehr gut informierten Zellstoffabnehmer glaubwürdig.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Die fraglichen Schriftstücke haben nach Auffassung der Kommission eine selbständige Rolle zur Verstärkung des Hauptbeweises gespielt, der für sämtliche Unternehmen und für die ganze von der Entscheidung betroffene Zeit aus dem Parallelverhalten gezogen wurde.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 herrschte; gleichwohl belegt der von der Kommission in ihrer Entscheidung angeführte Teil des Fernschreibens, daß zwischen skandinavischen Herstellern wahrscheinlich Kontakte im Hinblick auf eine gemeinsame Haltung auf dem Gebiet der Preise.

    C.-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dabei im Lichte bestimmter Angaben gleichwohl ein Gefühl des Unbehagens.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 empfohlenen Preisliste beeinträchtigt, so hat er eine Zusammenkunft der Zellstoffgruppe einzuberufen, um über ein angemessenes Vorgehen zu beraten.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gen ganz Mar ergibt, dais dieser Verband im Angesicht von Kritiken sein Preisverhalten zu rechtfertigen trachtete, das ihn der Drohung von Repressalien aussetzte (vgl. z. B. die in den Abschnitten 51, 53 und 54 angeführten Unterlagen).

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 508. Sie haben entschieden, daß ein Unternehmen, das ungefähr 5 % des relevanten Marktes abdeckt, so bedeutend ist, daß sein Verhalten grundsätzlich den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann 217.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 gemeinschaftlichen Handels.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 dadurch beitrüge, daß sie gegen bestimmte Unternehmen, nicht aber gegen andere vorginge, obwohl sich doch alle per definitionem auf demselben Markt in Konkurrenz befänden.

    I- C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 1) Die Diskriminierung.

    C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 551. Da die Gutachten, die der Gerichtshof angeordnet hat, sich im wesentlichen auf die in Artikel 1 Nrn. 1 und 2 festgestellten Verstöße bezogen, sind ihre Kosten der Kommission zur Last zu legen, da die fraglichen Bestimmungen aufzuheben sind.

    I - C-117/85 UND C-125/85 BIS C-129/85 - Veitsiluoto Oy,.

  • EuGH, 14.07.1981 - 172/80

    Züchner / Bayerische Vereinsbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    - Siehe insbesondere Urteile vom 14. Juli 1972 in den Rechtssachen 48/69 (ICI, Slg. 1972, 619), 49/69 (BASF, Slg. 1972, 713), 51/69 (Bayer, Slg. 1972, 745), 52/69 (Geigy, Slg. 1972, 787), 53/69 (Sandoz, Slg. 1972, 845), 54/69 (Francolor, Slg. 1972, 851), 55/69 (Cassclla, Slg. 1972, 887), 56/69 (Hoechst, Slg. 1972, 927) und 57/69 (Acna, Slg. 1972, 933); Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie, Slg. 1975, 1663); Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion française, Slg. 1983, 1825); Urteil vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink, Slg. 1984, 1679); Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80 (Züchner, Slg. 1981, 2021); Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82 (Stichting Sigarettenindustrie, Slg. 1985, 3831).

    171. So haben Sie in Ihrem Urteil Züchner ausgeführt, daß.

    Auf das gleiche Erfordernis bezieht sich das Urteil Züchner in bezug auf einen Informationsaustausch.

    115 bis 119, Hervorhebung durch mich; siehe hierzu Joliet, a. a. O., S. 266 f. 84 - Rechtssache 172/80, a.a.O., Randnr. 21, Hervorhebung durch midi.

    88 - Urteil Züchner, a. a. O., Randnr. 14, Hervorhebung durch mich.

    - Siehe z. B. Urteil Züchner, a. a. O.: "Ein gleichförmiges Verhalten bei der Erhebung einer einheitlichen Bankgebühr für Überweisungen der Banken aus den Guthaben ihrer Kunden von einem Mitgliedstaat in einen anderen ist als eine von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages verbotene abgestimmte Verhaltensweise anzusehen, wenn feststeht, daß das gleichförmige Verhalten die Merkmale der Koordinierung und der Zusammenarbeit erfüllt, die eine abgestimmte Verhaltensweise kennzeichnen, und diese geeignet ist, die Wettbewerbsbedingungen auf dem Dienstleistungsmarkt für diese Überweisungen spürbar zu beeinträchtigen", Tenor des Urteils, Slg. 1981, 2034.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    - Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 45/69 (Boehringer, Slg. 1970, 769, Randnr. 9); Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion française, Slg. 1983, 1825, Randnr. 14), Hervorhebung durch mich.

    Im Anhang VI der Mitteilung der Beschwerdepunkte sind die Preise von Bowater für dieses Jahr nicht 41 - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (a. a. O., Randnr. 15).

    - Siehe insbesondere Urteile vom 14. Juli 1972 in den Rechtssachen 48/69 (ICI, Slg. 1972, 619), 49/69 (BASF, Slg. 1972, 713), 51/69 (Bayer, Slg. 1972, 745), 52/69 (Geigy, Slg. 1972, 787), 53/69 (Sandoz, Slg. 1972, 845), 54/69 (Francolor, Slg. 1972, 851), 55/69 (Cassclla, Slg. 1972, 887), 56/69 (Hoechst, Slg. 1972, 927) und 57/69 (Acna, Slg. 1972, 933); Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie, Slg. 1975, 1663); Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion française, Slg. 1983, 1825); Urteil vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink, Slg. 1984, 1679); Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80 (Züchner, Slg. 1981, 2021); Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82 (Stichting Sigarettenindustrie, Slg. 1985, 3831).

    So haben Sie in dem Urteil in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80 218.

    218 - Urteil vom 7. Juni 1983 (Musique Diffusion française/Kommission, Slg. 1983, 1825).

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    49. Da die Mead Corporation (Rechtssache C-114/85) am 21. Februar 1989 die Klage zurückgenommen und Sie mit Urteil vom 27. September 1988 die Entscheidung hinsichtlich der ΚΕΑ (Rechtssache C-114/85) aufgehoben haben, beträgt die Anzahl der Klägerinnen jetzt "nur noch" 26 d. h. eine Vereinigung (Finncell) und 25 Unternehmen.

    Rechtssache C-114/85 (der ΚΕΑ angehörende Klägerinnen):.

    Die kanadischen Hersteller in den Rechtssachen C-125/85 bis C-129/85 und die der ΚΕΑ angehörenden Klägerinnen (C-114/85), die außerdem einen Antrag nach Artikel 91 § 1 der Verfahrensordnung gestellt haben, haben insoweit eine materiell-rechtliche Argumentation vorgebracht.

    So bestand zwar ab 1979 zwischen den von den Mitgliedern der ΚΕΑ angekündigten Preisen und den von den anderen europäischen und kanadischen Unternehmen für dieselben Zeiträume angekündigten Preisen oft eine Differenz von 5 oder 10 US-Dollar (z. B. für Softwood, Zone 1, für das zweite Quartal 1979: 425 US-Dollar für die Mitglieder der ΚΕΑ und 420 US-Dollar für die kanadischen sowie 435 US-Dollar für die skandinavischen Unternehmen; für das dritte Quartal 1979: 425 US-Dollar für die Mitglieder der ΚΕΑ und 435 US-Dollar für die kanadischen und die skandinavischen Unternehmen; für das vierte Quartal 1979, für das nur der Preis eines einzigen ΚΕΑ-Unternehmens angegeben ist, der um 5 US-Dollar unter dem kanadischen Preis und um 15 US-Dollar unter dem der kanadischen Unternehmen lag; siehe 127 - Klagebeantwortung, S. 54 der französischen Übersetzung. 128 - Dies ergibt sich aus den Auszügen aus PPI, die die Kommission als Anlage zu ihrer Klagebeantwortung in der Rechtssache C-114/85 vorgelegt hat.

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    55 - Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (Slg. 1983, 3151, Randnr. 27).

    Die betroffenen Unternehmen müssen jedenfalls im Laufe des Verwaltungsverfahrens in die Lage 60 - Urteil vom 13. Februar 1979 in tier Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche, a.a.O., Randnr. 14); sielte auch Urteile vom 7. Juni 19S3 in den verbundenen Rechtssachen 100/90 bis 103/90, a.a.O., vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, a.a.O., und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81 (Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3-161, Randnr. 8).

    217 - Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151).

  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    Nach Angaben der Unternehmen hat die Kommission ihnen erst im Oktober 1984, d. h. zwei Monate vor Erlaß 28 - Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69 (Geigy, Slg. 1972, 787, Randnr. 18).

    51 - Urteil Geigy vom 14. Dezember 1972 (a. a. O., Randnr. 14).

    - Siehe insbesondere Urteile vom 14. Juli 1972 in den Rechtssachen 48/69 (ICI, Slg. 1972, 619), 49/69 (BASF, Slg. 1972, 713), 51/69 (Bayer, Slg. 1972, 745), 52/69 (Geigy, Slg. 1972, 787), 53/69 (Sandoz, Slg. 1972, 845), 54/69 (Francolor, Slg. 1972, 851), 55/69 (Cassclla, Slg. 1972, 887), 56/69 (Hoechst, Slg. 1972, 927) und 57/69 (Acna, Slg. 1972, 933); Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie, Slg. 1975, 1663); Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion française, Slg. 1983, 1825); Urteil vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink, Slg. 1984, 1679); Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80 (Züchner, Slg. 1981, 2021); Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82 (Stichting Sigarettenindustrie, Slg. 1985, 3831).

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    - Siehe insbesondere Urteile vom 14. Juli 1972 in den Rechtssachen 48/69 (ICI, Slg. 1972, 619), 49/69 (BASF, Slg. 1972, 713), 51/69 (Bayer, Slg. 1972, 745), 52/69 (Geigy, Slg. 1972, 787), 53/69 (Sandoz, Slg. 1972, 845), 54/69 (Francolor, Slg. 1972, 851), 55/69 (Cassclla, Slg. 1972, 887), 56/69 (Hoechst, Slg. 1972, 927) und 57/69 (Acna, Slg. 1972, 933); Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie, Slg. 1975, 1663); Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion française, Slg. 1983, 1825); Urteil vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink, Slg. 1984, 1679); Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80 (Züchner, Slg. 1981, 2021); Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82 (Stichting Sigarettenindustrie, Slg. 1985, 3831).

    115 - Siehe z. B. Schapira, Le Tallec, Blaise, a. a. O., S. 305.116 - Urteil vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink, Slg. 1984, 1679, Randnr.20).

    In der Tat ergibt sich diese Erkenntnis aus Ihrem Urteil CRAM und Rheinzink/ Kommission 117.

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85
    - Zum Begriff der abgestimmten Verhaltensweise siehe insbesondere Gleiss, "Der Begriff der ,aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen' in Artikel 85 EWG-Vertrag", Wirtschaft und Wettbewerb 1964, S. 485; Henrichs, a. a. O.; Trimarchi, "Die rechtliche Beurteilung aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen auf oligopolistischen Märkten", Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil, 1970, S. 311; Kersten, "Bewußtes Parallelverhalten - aufeinander abgestimmte Verhaltensweise, Kartellvertrag", Wirtschaft und Wettbewerb 1972, S. 69; Bortolotti, a. a. O.; Korah, "Concerted Practices, Anmerkung zu den .Farbstoff-Urteilen", The Modern Law Review, März 1973, Bd. 36, S. 220; Goldman, Clumet 1973, S. 936; Moehring, ".Abgestimmtes Verhalten' im Kartellrecht", NJW 1973, S. 777; Pfeiffer, "Uniform Pricing in Concentrated Markets: Is Conscious Parallelism Prohibited by Article 85 (1) of the Treaty of Rome?" (Anmerkung zu den Urteilen des Gerichtshofes vom 14.7.1972 in den Rechtssachen 48/69 bis 51/69 und 57/69), Cornell International Law 1974, Bd. VII, Nr. 2, S. 113; Daig, "Zum Begriff der aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen' nach Artikel 85 EWG-Vertrag, unter besonderer Berücksichtigung des Zuckerurteils des EuGH vom 16.12.1975", Europarecht 1976, S. 213; Kovar, Clunet 1977, S. 217; Flint, "Comportements parallèles conscients et pratiques concertées, Comparaison du droit antitrust aux Etats-Unis, dans la Communauté économique européene et en Australie", Revue internationale de droit comparé 1981, Nr. 1, S. 33; Joliét, a.a.O.; Petropoulos, "L'affaire Binon -parallelismes de comportement, pratiques concertées et ententes ,verticaleshorizontales'", Cahiers de droit européen 1986, Nrn. 3/4, S. 332; Schapira, Le Tallec, Blaize, Droit européen des affaires, 3. Aufl., Presse Universitaire Française 1992, insbes.

    - Siehe insbesondere Urteile vom 14. Juli 1972 in den Rechtssachen 48/69 (ICI, Slg. 1972, 619), 49/69 (BASF, Slg. 1972, 713), 51/69 (Bayer, Slg. 1972, 745), 52/69 (Geigy, Slg. 1972, 787), 53/69 (Sandoz, Slg. 1972, 845), 54/69 (Francolor, Slg. 1972, 851), 55/69 (Cassclla, Slg. 1972, 887), 56/69 (Hoechst, Slg. 1972, 927) und 57/69 (Acna, Slg. 1972, 933); Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie, Slg. 1975, 1663); Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion française, Slg. 1983, 1825); Urteil vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83 (CRAM und Rheinzink, Slg. 1984, 1679); Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 172/80 (Züchner, Slg. 1981, 2021); Urteil vom 10. Dezember 1985 in den verbundenen Rechtssachen 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82 (Stichting Sigarettenindustrie, Slg. 1985, 3831).

    - Rechtssache 48/69, a. a. O., Randnr. 64 bis 67.75 - Ebenda.

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 104/85
  • EuGH, 14.07.1972 - 51/69

    Bayer AG / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

  • EuGH, 30.01.1985 - 35/83

    BAT / Kommission

  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

  • EuGH, 21.12.1954 - 1/54

    Französische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 05.10.1988 - 301/85

    Sharp Corporation / Rat

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

  • EuGH, 03.07.1985 - 3/83

    Abrias / Kommission

  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

  • EuGH, 31.03.1965 - 21/64

    Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde

  • EuGH, 18.10.1985 - 260/85

    TEC / Rat

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 127/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 126/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 128/85
  • EuGH, 14.07.1972 - 49/69

    BASF / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 57/69

    ACNA / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 55/69

    Cassella Farbwerke / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 54/69

    Francolor / Kommission

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 56/69

    Hoechst AG / Kommission

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder eine abgestimmte Verhaltensweise geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 5, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 171, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeytihö, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 143; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FMK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 201).
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Daher sei es Sache der Kommission, das Vorliegen der von ihr vorgebrachten Umstände so nachzuweisen, dass jeder vernünftige Zweifel ausgeschlossen werde (Schlussanträge von Generalanwalt Darmon vom 7. Juli 1992 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeytiö u. a./Kommission, "Zellstoff II", Slg. 1993, I-1307, Nr. 195).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Schriftsatz, der am 4. September 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-227/95 (AssiDomän Kraft Products u. a./Kommission, Slg. 1997, II-1185; angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses die Entscheidung der Kommission im Schreiben vom 4. Oktober 1995 (Entscheidung vom 4. Oktober 1995) für nichtig erklärt hatte, mit der der Antrag der anderen Verfahrensbeteiligten (Klägerinnen) abgelehnt worden war, im Licht des Urteils des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85 (Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307; Urteil Zellstoff) die Rechtmäßigkeit der Entscheidung 85/202/EWG der Kommission vom 19. Dezember 1984 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EWG-Vertrags (IV/29.725 Zellstoff; ABl. 1985, L 85, S. 1; Zellstoffentscheidung) zu überprüfen.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    "78 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder eine abgestimmte Verhaltensweise geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 5, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 171, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeytihö, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 143; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FMK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 201).
  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

    a./Kommission, Slg. 1993, I-1307) aus, daß die Annahme einer abgestimmten Verhaltensweise nicht die einzige einleuchtende Erklärung für das Verhalten der besagten Verwertungsgesellschaften darstelle, da diese Gesellschaften kein Interesse an der Verwendung einer anderen Methode als der Betrauung der im betreffenden Gebiet ansässigen Gesellschaft hätten.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85   

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Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85 (https://dejure.org/1988,18129)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.05.1988 - 89/85 (https://dejure.org/1988,18129)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 89/85 (https://dejure.org/1988,18129)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von in Drittländern niedergelassenen Unternehmen bezüglich der Verkaufspreise für in der Gemeinschaft ansässige Käufer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 14.07.1972 - 53/69

    Sandoz AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85
    1972, 619; Rechtssache 52/69, J. R. Geigy AG, Slg. 1972, 787 und Rechtssache 53/69, Sandoz AG, Slg. 1972, 845.7 - Siehe J.-M. Bischoff und R. Kovar, a. a. O., S. 684.8 - Goldman B., "International law association", Beriebt über die 55. Konferenz, New York 1972, S. 128.9 - Siehe das Urteil vom 25. November 1971 in der Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949, 959, Randnr. 11.10 - Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Slg. 1974, 1405, 1420, Randnr. 28, Hervorhebung von mir.

    - A. a. O., S. 30.21 - Akehurst M., Jurisdiction in International Lavi, BYIL, 1972-1973, S. 145, insbesondere S.195 f.; Goldman B., Us champs d'application territoriale des lois sur la concurrence, RCADI, 1969 (III), S. 635, insbesondere S. 701.22 - Siehe die Schlußanträge in den verbundenen Rechtssachen 48, 52 und 53/69, a. a. O., 669, insbesondere 700.23 - Julliard P.: L'application extraterritoriale de la loi économique", L'application extraterritoriale du droit économique, Cahiers du Cedin, a. a. O., S. 13, insbesondere 24.24 - Dazu bemerkt P. Demaret: "Das Urteil Lotus wurde mit der geringstmöglichen Mehrheit erlassen.

  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85
    1972, 619; Rechtssache 52/69, J. R. Geigy AG, Slg. 1972, 787 und Rechtssache 53/69, Sandoz AG, Slg. 1972, 845.7 - Siehe J.-M. Bischoff und R. Kovar, a. a. O., S. 684.8 - Goldman B., "International law association", Beriebt über die 55. Konferenz, New York 1972, S. 128.9 - Siehe das Urteil vom 25. November 1971 in der Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949, 959, Randnr. 11.10 - Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Slg. 1974, 1405, 1420, Randnr. 28, Hervorhebung von mir.

    Weist es Zuständigkeiten in dem Sinne zu, daß der Staat, der seine Hoheitsgewalt ausüben will, das Vorliegen einer Erlaubnisnorm des internationalen Rechts dartun muß? Oder handelt es sich vielmehr um ein Recht, das den vollen Umfang der staatlichen Zuständigkeiten - das Gegenstück zur Souveränität - respek- 11 - Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 52/69, Slg. 1972, 787, 826.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85
    1972, 619; Rechtssache 52/69, J. R. Geigy AG, Slg. 1972, 787 und Rechtssache 53/69, Sandoz AG, Slg. 1972, 845.7 - Siehe J.-M. Bischoff und R. Kovar, a. a. O., S. 684.8 - Goldman B., "International law association", Beriebt über die 55. Konferenz, New York 1972, S. 128.9 - Siehe das Urteil vom 25. November 1971 in der Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949, 959, Randnr. 11.10 - Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Slg. 1974, 1405, 1420, Randnr. 28, Hervorhebung von mir.

    - Delannay Ph., Observations sous l'arrêt 36/74, Walrave und Koch, CDE 1976, S. 209, insbesondere 224.14 - Vgl. z. B. Higgins R., "The legal bases of jurisdiction", in Olmstead C.J. (ed) : Extra-territorial Application of Laws and Responses thereto, Oxford, ILA und ECS, 1984, S. 3.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    182 Einen auf die Auswirkungen abstellenden Ansatz bei Entscheidungen über die Zuständigkeit befürworten insbesondere Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:32, Nrn. 693 ff.) und Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:258 [im Folgenden: Schlussanträge in der Zellstoff-Rechtssache], Nrn. 19 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-507/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass die Unionsvorschriften, die den

    22 - Vgl. Urteile Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:70) und Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, EU:C:1988:447).

    24 - Schlussanträge in der Rechtssache Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, EU:C:1988:258, Nrn. 27 bis 30).

    32 - Schlussanträge in der Rechtssache Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (EU:C:1988:258, Nr. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    159 Voir conclusions de l'avocat général Darmon dans les affaires jointes Ahlström Osakeyhtiö e.a./Commission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 et 125/85 à 129/85, EU:C:1988:258, point 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14

    InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

    Mit dem dritten Teil, der das Urteil Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, im Folgenden: Urteil Zellstoff I) betrifft, macht die Rechtsmittelführerin geltend, aus diesem Urteil folge, dass die Zuständigkeit der Union sich nicht auf jeden innerhalb des EWR getätigten Verkauf erstrecke, sondern lediglich auf im EWR getätigte Verkäufe des relevanten Produkts, auf das sich das abgestimmte Vorgehen beziehe, das Gegenstand der Feststellung des Verstoßes gewesen sei.

    Dieser Standpunkt wurde insbesondere vertreten von Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Imperial Chemical Industries/Kommission (48/69, EU:C:1972:32) (in der das Kartell direkte und sofortige, wesentliche und vorhersehbare Auswirkungen in der Gemeinschaft hatte) und von Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:258)(16).

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Rechtsprechung
   LG Hof, 16.09.1985 - T 89/85   

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LG Hof, 16.09.1985 - T 89/85 (https://dejure.org/1985,29586)
LG Hof, Entscheidung vom 16.09.1985 - T 89/85 (https://dejure.org/1985,29586)
LG Hof, Entscheidung vom 16. September 1985 - T 89/85 (https://dejure.org/1985,29586)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 15.12.1986 - V 89/85   

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FG Niedersachsen, 15.12.1986 - V 89/85 (https://dejure.org/1986,24005)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.1986 - V 89/85 (https://dejure.org/1986,24005)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - V 89/85 (https://dejure.org/1986,24005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1987, 363
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12

    Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien hat die ältere Rechtsprechung als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb geführte Brennereien als Teilbetrieb angesehen (RFH-Urteil vom 14. Januar 1932, RStBl. 1932, 399 betr. Brennrecht mit Brennereieinrichtung; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 1987 V 89/85, EFG 1987, 363).

    Daraus ergibt sich nach Auffassung des Senats, dass Nebenbetriebe entweder selbstständige Gewerbebetriebe sind - nämlich dann, wenn die Grenzen des steuerschädlichen Zukaufs fremder Rohstoffmengen überschritten werden - oder aber eben einen Teilbetrieb der Landwirtschaft darstellen (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 1987 V 89/85, EFG 1987, 363).

  • BFH, 22.01.1991 - X R 107/90

    Auch juristische Personen können vor den FG als Prozeßbevollmächtigte auftreten

    Von dieser Auslegung ist der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in mehreren Entscheidungen ausgegangen (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; vom 18. Januar 1971 GrS 4/70, BFHE 101, 13, BStBl II 1971, 207, und vom 12. November 1981 IV B 76/81, BFHE 134, 515, BStBl II 1982, 221, sowie Urteile vom 5. April 1984 IV R 145/81, nicht veröffentlicht - NV - und vom 30. März 1988 I R 140/87, BFHE 153, 388, BStBl II 1988, 836; ebenso: Hessisches FG, Beschluß vom 30. Juni 1976 B II 37/76, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1976, 617; FG Münster, Urteil vom 18. Mai 1977 V 1868/76 L, EFG 1977, 550; FG Köln, Urteil vom 27. April 1984 XI (XIII) 133/77 U, NV; Niedersächsisches FG, Urteil vom 15. Dezember 1986 V 89/85, EFG 1987, 363; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., 1990, § 62 FGO Anm. 1; Horn, Betriebsberater - BB - 1986, 1622, und Leise/Paleit, Finanzgerichtsordnung 1989, § 62 Anm. 3).
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