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   BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80   

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BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80 (https://dejure.org/1980,21129)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 (https://dejure.org/1980,21129)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80 (https://dejure.org/1980,21129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • afp 1981, 308
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das wesentliche Merkmal eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber (ua BSG 5, 168, 173; 20, 6, 8; 35, 20, 21; SozR 2200 § 1227 Nrn 4, 17, 19; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 9. Aufl S 470d; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 6 und 9).
  • LSG Hamburg, 28.11.1973 - I UBf 57/72
    Auszug aus BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80
    Nachdem das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem Erstattungsstreit anläßlich eines Unfalles eines "Ringtourenfahrers" ausgeführt hatte, dieser sei nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) versicherter Arbeitnehmer der Klägerin gewesen (LSG Hamburg I UBf 57/72 vom 28. November 1973), forderte die Beklagte die Klägerin auf, für die Jahre 1971 bis 1973 die Lohnsumme nachzuweisen, die an die "Ringtourenfahrer" gezahlt worden sei, die nicht bereits als selbständige Gewerbetreibende versichert seien.
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80
    Der von der Beklagten in den Vordergrund gestellte Gedanke der sozialen Schutzbedürftigkeit des hier in Betracht kommenden Personenkreises ist, abgesehen davon, daß diese Schutzbedürftigkeit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann, kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit handelt (SozR 2200 § 1227 Nr. 19 S 43).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Die gegenteilige Auffassung des LSG widerspreche den in den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 74/79 = USK 80242 und 8a RU 26/80 = USK 80246) aufgestellten Grundsätzen.

    So trifft es nicht zu, dass die Bewertung des zwischen dem Kläger und der Beigeladenen bestehenden Verhältnisses im Widerspruch zu der insbesondere im Urteil des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 26/80 = USK 80246) vorgenommenen Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände steht.

    Zum einen - dies betont auch die Beigeladene gerade im Hinblick auf die ebenfalls herangezogene Entscheidung des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 74/79 = USK 80242) - gehen sowohl das BSG im Urteil vom selben Tage (8a RU 26/80 = USK 80246) als auch das LSG in der angefochtenen Entscheidung von denselben Rechtsgrundsätzen als Grundlage ihrer jeweiligen Gesamtbetrachtung aus.

    Ein gravierender Unterschied tatsächlicher Art zwischen der Entscheidung des BSG bezüglich der so genannten Ringtourenfahrer (Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80 = USK 80246) und dem angefochtenen Urteil ist darin zu sehen, dass die Ringtourenfahrer zwar stets wiederkehrend, jedoch zeitlich sehr beschränkt, nämlich nur einmal wöchentlich in der Nacht von Samstag auf Sonntag, tätig wurden, während der Kläger (wie ein typischer Arbeitnehmer) von Montag bis Freitag sozusagen halbtags seinen Dienst zu verrichten hatte.

    Daraus kann aber - entgegen der Auffassung der Beigeladenen - hier nicht wie in der Entscheidung des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 26/80 = USK 80246) auf eine fehlende Abhängigkeit geschlossen werden.

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung hat das LSG die von ihr im Verfahren herangezogenen Urteile des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 26/80 = USK 80246 und 8a RU 74/79 = USK 80242) nicht unberücksichtigt gelassen, sondern ausdrücklich erwähnt.
  • LSG Sachsen, 26.10.2016 - L 1 KR 46/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines IT-Beraters

    Außerdem weiche diese Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise vom Urteil des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 26/80 - juris Rn. 95) ab; danach könne im Rahmen der Erstellung eines Werkes aus der Beschränkung der Gestaltungsfreiheit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht allein keine persönliche Abhängigkeit abgeleitet werden.

    Es spreche jedoch gegen eine persönliche Abhängigkeit, wenn Gegenstand des Vertrages nicht die persönliche Leistung des Verpflichteten sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80 - juris Rn. 95).

    c) Auch wenn die Beschränkung der Gestaltungsfreiheit allein nicht zu persönlicher Abhängigkeit führen soll (BSG, Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80 - juris Rn. 95, und BSG, Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris Rn. 29), verfängt dieses Argument vorliegend nicht.

    d) Aus den unter 1 d dargestellten Gründen kann auch nicht beanstandet werden, dass das SG der Delegationsbefugnis (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 26/80 - juris Rn. 95) für die vorliegend vorzunehmende Gesamtschau keine überragende Bedeutung beigemessen hat.

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