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   BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79   

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https://dejure.org/1980,7828
BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79 (https://dejure.org/1980,7828)
BSG, Entscheidung vom 08.05.1980 - 8a RU 56/79 (https://dejure.org/1980,7828)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 1980 - 8a RU 56/79 (https://dejure.org/1980,7828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedererkrankung - Übergangsgeld - Mindestversicherungssumme - Selbständiger

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 75/60

    Anspruch eines Unternehmers auf Krankengeld aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79
    Er hatte deshalb Übergangsgeld zu beanspruchen (@ 560 Abs. 1 Satz 1 RVG in der seit dem 10 Oktober 1974 geltenden Fassung des @ 21 Nr. 44 des RehabilitationsmAngleichungsgesetzes vom 7" August 1974 - BGBl I 1881 -RehaAnglG-; % 562 Abs. 2 RVG)° Übergangsgeld (früher Verletztengeld) erhält ein freiwillig versicherter Unternehmer, der im Betrieb voll tätig war, wenn seine Arbeitskraft infolge unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ausfällt° Ein dem Ausfall des Arbeitsentgelts eines Arbeitnehmers gleich zu achtender Einkommensverlust ist in Höhe des in der Satzung bestimmten JAV entstanden° Ein konkreter Einkommensverlust ist nicht zu ermitteln (BSGE 56, 155, 154; im gleichenßinneschon BSGE 19, 161; 56, 98).
  • BSG, 27.10.1967 - 2 RU 222/65

    Zahlung von Verletztengeld gemäß § 560 der Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79
    Die Berufung ist auch nicht nach 5 145 Nr. 2 SGG ausgeschlossen (vgl BSGE 27, 188).
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 33/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Wiedererkrankung - Regelentgelt

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (siehe bereits SozR 2200 § 574 Nr. 2 und SozR 2200 § 561 Nr. 6; zuletzt: SozR 3-2700 § 83 Nr. 1) sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Wiedererkrankung vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in der Satzung auch dann maßgebend, wenn der JAV nach Eintritt des Versicherungsfalls heraufgesetzt wurde und der aktuellen Einkommenssituation des Versicherten nicht (mehr) entspricht.

    Das SG bezieht sich auf das Urteil des früheren 8a-Senats des BSG vom 8. Mai 1980 - 8a RU 56/79 - SozR 2200 § 561 Nr. 6, wonach das Verletztengeld nach dem Mindest-JAV zu bemessen ist, wenn die freiwillige Versicherung im Zeitpunkt der Wiedererkrankung infolge unterbliebener Beitragszahlung erloschen war.

  • LSG Bayern, 26.09.2006 - L 18 U 2/05

    Zugrundelegung der Verhältnisse des Jahres vor Beginn einer erneuten Erkrankung

    Dies entspricht der Rechtsprechung zu der bis zum 31.12.1996 geltenden Vorschrift des § 574 RVO, nach der bei freiwillig versicherten Unternehmern im Falle der Wiedererkrankung derjenige JAV maßgebend ist, der im Zeitpunkt der Wiedererkrankung galt (vgl hierzu BSG Urteile vom 08.05.1980 - 8a RU 56/79 = SozR 2200 § 561 Nr. 6 = Breith 1981, 768 und vom 08.09.1977 - 2 RU 35/77 = SozR 2200 § 574 Nr. 2).

    Unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 08.05.1980 (aaO) nimmt das SG an, dass sich das Verletztengeld nicht nach den tatsächlichen Einkünften oder nach der letzten Versicherungssumme sondern nach der satzungsgemäßen Mindestsumme bestimmt, wenn die Satzung - wie vorliegend - keine andere Regelung enthält (so auch Kass-Komm-Ricke, SGB VII, § 48 Rz 4; Lauterbach-Fröhlke aaO Rz 12; Brackmann/Krasney aaO; Bereiter-Hahn/Mehrtens aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 6 U 31/04
    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, die Geldleistungen, nachdem eine solche Versicherung erloschen ist, nach einer früheren bei bestehender Versicherung geltenden Versicherungssumme zu berechnen (vgl BSG, Urteil vom 8. Mai 1980, SozR 2200 § 561 Nr. 6).
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